Der, wenn auch von einer sehr erfahrenen Journalistin, verfasste Artikel erscheint mir sehr einseitig verfasst. Es wurden überwiegend Argumente des Verteidigers übernommen, die wir hier auch nicht überprüfen können. Wie geht es dem armen Geiselnehmer jetzt doch so schlecht! Ich kann aus dem geschilderten Sachverhalt keine Diskriminierung und Schlechterbehandlung seiner Person gegenüber anderen Langzeitinhaftierten entnehmen. Und wenn man 7 Gramm in seiner Zelle findet, so ist das nun mal keine "geringe Menge", bei zwei Gramm zum Eigenverbrauch wäre es sicher nicht zu einer Anklage gekommen, bei 7 Gr. unterstellt man ihm aber die Absicht, damit in der JVA Handel zu treiben, und das ist nun einmal ein Verbrechens-Tatbestand. Mit 6 Monaten ist R. doch gut dabei weggekommen, und sein Verteidiger hat die Möglichkeit dagegen Berufung einzulegen, und das Urteil durch die nächst höhere Instanz überprüfen zu lassen. Wie schon der Staatsanwalt ausführte müssen auch für einen Langzeit-Inhaftierten innerhalb der JVA Gesetze gelten.
Über die Einseitigkeit des Artikels kann man sicher diskutieren, dass überwiegend nicht überprüfbare Argumente des verteidigers übernommen wurden, kann ich so allerdings nicht erkennen.
Natürlich wird hier auch die persönliche Wahrnehmung des Inhaftierten eine Rolle spielen, dies ist ganz natürlich.
Der verhängte Arrest, der zwei Wochen über der gesetzlich erlaubten Dauer lag ist allerdings eine Tatsache und keine Annahme. Zugegeben von dem Anstaltsleiter und ein wohl nicht geahndeter Gesetzesverstoß. Wo bleibt denn da der Ruf nach Gleichbehandlung durch das Gesetz oder der Hinweis, dass auch innerhalb der JVA Gesetze gelten müssen? Müssen die nur für die Inhaftierten gelten und ein Anstaltsleiter kann dann einfach mal "so in Schwung sein"?
Genauso ist es eine Tatsache, dass Rösner die Konsultation eines Psychologen verwehrt wurde. Ebenso, dass seine Hepatitis-C nicht behandelt wurde, da der Anstaltsleiter laut eigener Aussage "nichts von der Krankheit wusste".
Deine Aussagen zum Thema Rauschgiftbesitz und der Hinweis auf die nicht geringe Menge sind in meinen Augen ein bisschen merkwürdig, wenn man bedenkt, dass seine Verurteilung am Ende für den Besitz einer eben genau minder schweren Menge erfolgte.
Übrigens würden die 6 Monate für den Fall einer geplanten Entlassung sozusagen hinten dran gehängt werden.
Das ist ja schön, nur leider nicht relevant, da eine Entlassung wohl nicht in Frage kommt. Im Anschluss an die Freiheitssrafe erfolgt Sicherheitsverwahrung, d.h. Rösner wird wohl nie wieder in Freiheit leben. Dass zwei Gutachter ihm jegliche Gefährlichkeit absprechen, ist wohl kaum anzunehmen.
Angesichts der Schwere der verübten Tat und seines Vorstrafenregisters gibt es meiner Meinung nach auch keinen Grund für Haftlockerungen, sein ehemaliger Mittäter hat auch keine großartigen Vorteile, bekommt nach 15 Jahren als einzige Haftlockerung begleiteten Ausgang, das war es aber auch.
Wie sieht denn sein Vorstrafenregister aus, dass es Haftlockerungen ausschließt? Auch durch intensivstes Suchen habe ich nichts gefunden, was über die im Artikel genannten Vorstrafen hinausgeht. Sollte das alles sein (Diebstähle, Fahren ohne Führerschein/Versicherung, Widerstand gegen Vollzugsbeamte), ist der Hinweis auf das Vorstrafenregister doch wohl ein Witz. Da hat jeder auffällige Jugendliche in einem sozialen Brennpunkt mehr auf dem Kerbholz.
Und was die Schwere der Tat angeht:
Warum hat sein Komplize, der, im Gegensatz zu Rösner, wegen Mord verurteilt wurde, Hafterleichterungen bekommen und Rösner nicht?
Die Prozesskosten waren sicher nicht immens hoch, bestimmt nicht teurer als Ullas Dienstwagenfahrt nach Spanien.
Glaube ich ehrlich gesagt nicht, denn der erwähnte Personlaufwand dürfte so einiges gekostet haben.
Und Justizkosten sollten in einem demokratischen Land eigentlich nicht als Begründung dafür herhalten, einen Prozess erst gar nicht zu führen.
Ok, das gilt dann auch für all die kleinen "Bagatellfälle", die auf Grund der geringen Schadensmenge nicht verhandelt werden, um die Gerichte zu entlasten? Oder ist das was anderes?
Warum also die ganze Aufregung?
Weil ich der Meinung bin, dass auch Gefangene respektvoll und menschlich behandelt werden sollten und müssen. Und allein die oben erwähnten Tatsachen lassen weder das eine noch das andere erkennen.
Dazu kommt, dass auch hier das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelten sollte. Welchen Nutzen hat die Gesellschaft durch eine erneute Verurteilung Rösners und welcher "Schaden"/Aufwand steht dagegen?