Entschädigung American Airlines?

Ninne

Well-Known Member
Das gleiche gilt doch auch umgekehrt.

Wir haben für diesen Sommer AA gebucht durchgeführt von AB. Sollte AB pleite gehen, muss AA uns trotzdem befördern.
 
H

Heeeschen

Guest
massgeblich fuer die EU Fluggastrechte is wer die ausfuehrende Gesellschaft ist. KLM gebucht, Delta geflogen ex USA gibts NADA
Das stimmt so nicht! Guckt mal im Nachbarforum - da gibt es zig Beispiele...
Ich habe meinen Vertrag mit einer EU Airline - KLM - was kann ich dafür, wenn die Teile auslagern ;-) Hallo - wäre ja auch noch schöner....

Edit
https://www.klm.com/travel/de_de/cu...er_support/refunds_and_compensation/index.htm

Und unsere Flüge mit Delta haben immer auch eine KLM Flugnummer ;-) meist auch noch eine von AF - darauf muss man schon achten :)
 

MBCSCOUT

Well-Known Member
Vor zwei Wochen gleiche Erfahrung mit Southwest gemacht. 3 Stunden Verspätung zwischen SFO und LAS. Ungefragt 3 Tage später 4 x 100 USD Fluggutschein bekommen. Die sind da wirklich top in Sachen Kundenzufriedenheit.

Gesendet von meinem LG-H815 mit Tapatalk
 

gutesA

Well-Known Member
Sponsor
Wir hatten vor zwei Jahren auch einen Kombi-Flug mit KLM und Delta und einen verspäteten Rückflug. KLM hat auch versucht, alles auf Delta abzuwälzen, damit sie nix zahlen müssen. Hat die Richterin aber nicht gelten lassen. Dann gab es noch die Diskussion, was nun gilt: Ankunft wenn Flugzeug landet oder erst, wenn die Türen aufgehen. Letzteres wurde von der Richterin akzeptiert. Nach nun fast 2 1/2 Jahren und der Androhung der Richterin, die Sache an den Europäischen Gerichtshof weiterzugeben, hat KlM vor 2 Wochen klein beigegeben. Wir erhalten jetzt 500 Euro, davon gehen 100 Euro als Eigenbeteiligung an die Rechtschutz.

Da kannst du aber was machen, es gibt das Quotenvorrecht in der Selbstbeteiligung, beachten nur manche Anwälte nicht. Wenn es eine Kostenquote gibt, kann man zunächst die Selbstbeteiliguung abziehen und nur der Rest geht an die Rechtschutz.
Frag mal Deinen Anwalt :007:
 

Ariel

Well-Known Member
Das stimmt so nicht! Guckt mal im Nachbarforum - da gibt es zig Beispiele...
Ich habe meinen Vertrag mit einer EU Airline - KLM - was kann ich dafür, wenn die Teile auslagern ;-) Hallo - wäre ja auch noch schöner....

Edit
https://www.klm.com/travel/de_de/cu...er_support/refunds_and_compensation/index.htm

Und unsere Flüge mit Delta haben immer auch eine KLM Flugnummer ;-) meist auch noch eine von AF - darauf muss man schon achten :)

Dein Link sagt nicht wirklich etwas aus zur Fragestellung, da die Rede immer von einem KLM-Flug ist. Auf die Sachlage, wenn eine Nicht-EU-Fluggesellschaft in Codeshare den Rückflug ausführt, geht der Link gar nicht ein.

Hier eine Zusammenfassung von fliegfair.de, einer Firma, die für Kunden die Fluggastrechte durchsetzt.

Wann gilt die EU-Fluggastrechtverordnung

Juristisch gesprochen muss die Fluggastrechteverordnung „anwendbar“ sein, damit Passagiere sich überhaupt auf die EU-Ansprüche berufen können. Einfach ist der Fall, in dem der Flug von einem Flughafen innerhalb der EU startet. Die Verordnung ist anwendbar – Flugreisende können Ansprüche haben. Startet der Flug außerhalb der EU, wird es komplizierter. Dann bestehen die Ansprüche nämlich nur, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Anwendbarkeit der EU-Fluggastrechteverordnung
Flug startet von einem EU-Flughafen Ja
Flug landet auf einem EU-Flughafen und wird von einem Luftfahrtunternehmen (Fluggesellschaft) mit Sitz außerhalb der EU ausgeführt Nein
Flug landet auf einem EU-Flughafen und wird von einem Luftfahrtunternehmen (Fluggesellschaft) mit Sitz in der EU ausgeführt Ja
Die Ansprüche müssen auch immer gegen das sogenannte „ausführende Luftfahrtunternehmen“ ("operating carrier")geltend gemacht werden. Das ist genau die Fluggesellschaft, die den Flug auch tatsächlich durchgeführt hat oder hätte durchführen sollen. Unerheblich ist wie viel der Flug kostet, oder ob es sich um Charter- oder Linienflüge handelt. Damit müssen Billigfluggesellschaften die gleichen Leistungen erbringen wie alle anderen Fluggesellschaften auch.

Was ist ein Code Share-Flug (Codesharing)
„Code-Share“ kann als „Code(Flugnummer)-Teilung“ übersetzt werden. Das bedeutet, dass sich zwei oder mehr Fluggesellschaften einen Flug teilen, was sehr häufig im Flugverkehr vorkommt. Dann hat ein und derselbe Flug mehrere Flugcodes. Das Flugzeug, das letztlich den Flug durchführt und auch ausführendes Luftfahrtunternehmen im Sinne der EU-Fluggastrechtverordnung ist, wird „Operating Carrier“ bezeichnet. Nur gegen diese eine Fluggesellschaft können die Ansprüche aus der EU-Fluggastrechtverordnung verlangt werden. Daneben tauchen sogenannte „Marketing Carrier“ auf, also Flugunternehmen, die den Flug lediglich zu Werbezwecken als eigenen Flug darstellen und verkaufen. Hierfür geben diese dem Flug ebenfalls eine Flugnummer. Ein Beispiel:
Sie buchen bei der Lufthansa einen Flug von Shanghai, China (PVG) nach Frankfurt (FRA). Der Flug hat den Flugcode (Flugnummer) (LH) Lufthansa 7325, wird aber nicht von der Lufthansa durchgeführt, sondern von deren Partner Air China. Deswegen hat derselbe Flug zusätzlich die Flugnummer (CA) Air China 935. Dies können Sie regelmäßig an einem Hinweis in Ihrem Flugplan erkennen. Dort sollte „Operated by Air China“ stehen.
Sie sehen gleich, dass Codesharing einen erheblichen Einfluss auf Ihre Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung haben kann. Im Fall einer Verspätung etwa haben Sie keinen EU-Ausgleichanspruchs (Entschädigungsanspruch), weil Air China keinen Sitz innerhalb der EU hat. Damit hat ein Codesharing erheblichen Einfluss auf Ihre Ansprüche aus der EU-Fluggastrechtverordnung. Denn im Fall einer Verspätung in unserem Beispiel hätten Sie einen EU-Ausgleichanspruch (Entschädigungsanspruch) gehabt, wenn der Flug tatsächlich von der Lufthansa durchgeführt worden wäre. Die Lufthansa hat nämlich einen Sitz innerhalb der EU.

http://www.fliegfair.de/flugrechte/IhreRechte


Auch "Die Welt" schreibt darüber:

Gegenüber welcher Airline habe ich Ansprüche?


Landet das Flugzeug mehr als drei Stunden zu spät am Zielort, wird es für die ausführende Airline teuer. Wenn nicht höhere Gewalt wie ein Streik Grund für die Verspätung war, haben Reisende aus EU-Ländern in diesem Fall Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

"Laut der Fluggastrechte-Verordnung haftet grundsätzlich immer die Airline, die tatsächlich geflogen ist", erklärt Ernst Führich, emeritierter Professor für Reiserecht in Kempten. Das gilt aber nur, wenn der Gesamtflug innerhalb der EU gestartet ist. Dann spielt es keine Rolle, wenn zum Beispiel bei einem Flug nach Südafrika nur die Maschine von Johannesburg nach Kapstadt verspätet war. "Der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof haben geurteilt, dass die Teilstrecken als Einheit zu sehen sind", sagt Führich.

Anders ist die rechtliche Lage, wenn man von einem Land außerhalb der EU nach Hause fliegt. Dann haben die Passagiere nur ein Recht auf Ausgleichszahlungen, wenn sie mit einer Airline mit Sitz in der EU und entsprechender Betriebsgenehmigung fliegen.

Eindeutiger ist die Lage beim Stornieren oder Umbuchen. "Hier ist immer die Airline zuständig, bei der man gebucht hat", erläutert Führich. "Denn mit ihr hat man den Luftbeförderungsvertrag geschlossen."
http://www.welt.de/reise/article140611273/Was-Codesharing-von-Airlines-fuer-Passagiere-heisst.html
 
H

Heeeschen

Guest
Ich buche KLM (AF etc.....) - die haben einen nicht-EU-Sub (zB Delta), der ausführt und ich trage als deutscher Vertragspartner der EU Airline den Schaden bei Verspätung durch den Sub? Will sagen: EU Recht gilt nicht?
Niemals :)
 

Ariel

Well-Known Member
Ich buche KLM (AF etc.....) - die haben einen nicht-EU-Sub (zB Delta), der ausführt und ich trage als deutscher Vertragspartner der EU Airline den Schaden bei Verspätung durch den Sub? Will sagen: EU Recht gilt nicht?
Niemals :)

Delta ist ja auch kein Sub. Das Codesharing wird innerhalb eines Verbundes von Partner-Fluggesellschaften praktiziert. Die gute Nachricht: Du kannst auch bei Delta ein Ticket "operated by KLM oder AF" buchen. So greifen auch auf dem Rückflug die EU-Fluggastrechte. :)
 
Oben