So ist es. M.E. kann die Bundespolizei sehr wohl eine Bescheinigung darüber verlangen, warum die schulpflichtigen Kindern ausserhalb der Ferien verreisen. Geht denen vermutlich aber am Gesässteil vorbei.Die Schulpflicht gilt in Deutschland auch am letzten Tag vor den Ferien und am ersten Tag nach den Ferien.
Ob man die Kinder aus der Schule nimmt oder nicht, muss letztendlich jeder für sich entscheiden. Bei einem Tag würde ich kein großes Aufsehen machen und das Kind krank melden. Bei mehren Tagen würde ich immer eine Erlaubnis der Schule einholen.
Die Schulleitung hat die Kompetenz die Kinder auch für einen Urlaub frei zu stellen. Aus persönlichen Gesprächen mit 2 Schulleitern weiss ich, dass diese es im Regelfall auch einmalig genehmigen und dies in der Akte vermerkt wird. So kann man durchaus auch mal 3 bis 4 Tage am Stück erhalten. Beide Schulleiter gaben mir den Hinweis, dass dies einmalig ist und kein Rechtsanspruch darauf besteht und beide gaben mir auch zu verstehen, dass die Entscheidung auch vom Verhalten der Kindes abhängt.
Außerdem gaben beide Schulleiter mir den Tipp, wenn es nur ein Schultag wäre, das Kind einfach krank zu melden. Sollte das nicht bei jeden Ferien sein machen die Schulleiter sicher keinen Aufstand. Natürlich wird das jeder Schulleiter bestreiten, dass gesagt zu haben.
Was ich damit sagen will, die Schulleiter sind normalerweise kooperativ und genehmigen durchaus auch mal ein paar Tage mehr. Mit einer Genehmigung, dies es dann schriftlich gibt, bist du auf der sicheren Seite. Alles andere ist etwas schwammig und hängt vom Leben und leben lassen ab. Aber wenn der einer Tag nicht zur Regel wird, dann würde ich mir auch ohne Genehmigung kein große Gedanken machen.