Mit schulpflichtigen Kindern außerhalb der Ferien reisen

Hombre

Well-Known Member
Die Schulpflicht gilt in Deutschland auch am letzten Tag vor den Ferien und am ersten Tag nach den Ferien.
So ist es. M.E. kann die Bundespolizei sehr wohl eine Bescheinigung darüber verlangen, warum die schulpflichtigen Kindern ausserhalb der Ferien verreisen. Geht denen vermutlich aber am Gesässteil vorbei.
Ob man die Kinder aus der Schule nimmt oder nicht, muss letztendlich jeder für sich entscheiden. Bei einem Tag würde ich kein großes Aufsehen machen und das Kind krank melden. Bei mehren Tagen würde ich immer eine Erlaubnis der Schule einholen.
Die Schulleitung hat die Kompetenz die Kinder auch für einen Urlaub frei zu stellen. Aus persönlichen Gesprächen mit 2 Schulleitern weiss ich, dass diese es im Regelfall auch einmalig genehmigen und dies in der Akte vermerkt wird. So kann man durchaus auch mal 3 bis 4 Tage am Stück erhalten. Beide Schulleiter gaben mir den Hinweis, dass dies einmalig ist und kein Rechtsanspruch darauf besteht und beide gaben mir auch zu verstehen, dass die Entscheidung auch vom Verhalten der Kindes abhängt.

Außerdem gaben beide Schulleiter mir den Tipp, wenn es nur ein Schultag wäre, das Kind einfach krank zu melden. Sollte das nicht bei jeden Ferien sein machen die Schulleiter sicher keinen Aufstand. Natürlich wird das jeder Schulleiter bestreiten, dass gesagt zu haben.

Was ich damit sagen will, die Schulleiter sind normalerweise kooperativ und genehmigen durchaus auch mal ein paar Tage mehr. Mit einer Genehmigung, dies es dann schriftlich gibt, bist du auf der sicheren Seite. Alles andere ist etwas schwammig und hängt vom Leben und leben lassen ab. Aber wenn der einer Tag nicht zur Regel wird, dann würde ich mir auch ohne Genehmigung kein große Gedanken machen.
 

Mavs66

Well-Known Member
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Am Stuttgarter Flughafen werden regelmässig vor den Ferien Überprüfungen gemacht. Dort möchten die Behörden von den Eltern die Schulbefreiungsbescheinigung sehen. Liegt diese nicht vor, wird den Kinder die Ausreise verweigert. Wie häufig das vorkommt, wie lange vor den Schulferien u.s.w kann ich aber nicht sagen. Ist aber öfters Thema in den Stuttgarter Zeitungen.

Grundsätzlich bin ich aber der Meinung das bei 1-2 Tagen nichts dagegen spricht, wenn das Kind keine Probleme in der Schule hat. Meine Frau möchte immer das wir unsere Kinder befreien lassen, ich bin für krankheitsbedingtes Fernbleiben. Bei offizieller Befreiung muß ich immer mit einer Ablehnung rechnen, deswegen würde ich diesen Weg vermeiden. Aber nochmal, grundsätzlich müssen es die Eltern selbst entscheiden und auch verantworten.
 

benggu

Well-Known Member
Unsere Tochter erlebt das zweimal im Jahr, wenn wir nach Florida fliegen. Immer einen Tag früher als Ferien sind. Sparen wir als Familie mal locker 4-stellig.

Bei uns in der Schweiz (also in der Region wo ich wohne) ist das ganz Klasse gelöst und braucht nicht 5 Sekunden Diskussion. Wir haben in der Schule sogenannte JOKERTAGE. Pro Schuljahr 2 Stück. Heisst, ich schreibe einfach ins Eltern Kontaktheft das meine Tochter an dem und dem Tag nicht kommt, Punkt aus. Ich muss das nicht mal begründen. Sie hat dadurch keinen Nachteil, am letzten Tag läuft bei uns auf dem Lande so gut wie nichts mehr.

Ich finde die Jokertage eine tolle Sache und wir brauchen nur die 2 Tage auf, welche wir dürfen. Wir gingen auch schon dreimal nach Florida, dann fliegen wir das dritte mal halt am Ferientag und wenn es preislich nicht passt, gehen wir halt gar nicht.
 

Airwulf

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Moderator
Also Aussage in DUS:
Da haben wir nichts mit zu tun.

Meine Frage ist jetzt,haben die Grenzschützer einen Ferienkalender von D?

Wenn eine Familie aus Bayern in DUS einsteigt,über FRA nach China fliegt und
deshalb einen Pass vorzeigt,in dem keine Adresse ist,woher soll der Beamte wissen,
ob der Kleine Ferien hat oder nicht.

Rainer
 
S

Sunrise2

Guest
Ich würde es trotzdem nicht tun, dann würde ich eher auf den Urlaub verzichten bzw. mir ein anderes Reiseziel als Florida suchen.
Auf dem Gymnasium ist das so, dass auch am letzten Schultag noch Arbeiten geschrieben werden.
Dies muss aber jeder selber entscheiden, für eine Reise würde ich das nicht tun, für andere Anlässe, würde ich das schon tun.
 

gutesA

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Genau, soll doch jeder selbst entscheiden.

Obwohl ich zwischen Grundschule und Gymnasium noch unterscheiden würde.

Bei uns gibt es definitiv am letzten Tag vor den Ferien keine Arbeiten, es sei denn man zählt den Gottesdienst dazu
:undweg:
 
S

Sunrise2

Guest
Na klar sollte man zwischen Grundschule und weiterführender Schule unterscheiden und ob noch Arbeiten geschrieben werden
oder nicht. Wenn jemand sich 3 Monate in einem anderen Land aufhält, ist das auch eine tolle Sache und Erfahrung für den jeweiligen Schüler.
 

Hombre

Well-Known Member
Also Aussage in DUS:
Da haben wir nichts mit zu tun.

Meine Frage ist jetzt,haben die Grenzschützer einen Ferienkalender von D?

Wenn eine Familie aus Bayern in DUS einsteigt,über FRA nach China fliegt und
deshalb einen Pass vorzeigt,in dem keine Adresse ist,woher soll der Beamte wissen,
ob der Kleine Ferien hat oder nicht.

Rainer

Die Grenzschützer haben das Recht es zu kontrollieren, m.E. kontrollieren diese aber sehr sehr lax. Ist auch gar nicht so einfach handelbar.
Hier in der Stadt in der ich gibt es 4 Gymnasien, 2 davon haben den letzten Freitag vor den Pfingstferien einen beweglichen Ferientag, 2 davon nicht. Wenn nun meine Kinder beide auf den erst genannten Gymnasien sind, dann könnte ich ohne Bescheinigung einen Tag früher fliegen. Bei den anderen Gymnasien eben nicht. Wenn nun der Grenzschützer fragen würde, wären beide Kinder auf Schulen mit beweglichen Ferientagen.

Im Grunde genommen ist eine Straftat, die mit Bußgeld belegt werden kann. Nur, wo kein Kläger, da auch kein Richter. Die Schulen haben übrigens das Recht bei krankheitsbedingtem Fehlen ein Attest einzufordern. Tun aber die wenigsten.

Ich denke hier sollte der gesunde Menschenverstand walten. Sofern dies nicht zur Regel wird, und diese alle 2 bis 3 Jahre einmal pro Schuljahr passiert, wird kein vernünftig denkender Schulleiter einen großen Terz machen. Sofern er es aber machen will, hat er die Kompetenz dazu, das sollte man wissen.

Ich finde die Regel in der Schweiz super.
 

Mavs66

Well-Known Member
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Na klar sollte man zwischen Grundschule und weiterführender Schule unterscheiden und ob noch Arbeiten geschrieben werden
oder nicht. Wenn jemand sich 3 Monate in einem anderen Land aufhält, ist das auch eine tolle Sache und Erfahrung für den jeweiligen Schüler.

Mit den Arbeiten ist das so eine Sache - bei uns werden diese ca. 2-3 Monate im voraus bekanntgegeben. Und zu der Zeit ist es mit der Urlaubsplanung bzw. Buchung schon durch.
 

Claudia

Power-Mom und Moderatorin
Moderator
Wir unsere Söhne früher auch da eine oder andere Mal eher aus der Schule genommen, meistens am letzten Schultag vor den Sommerferien, da passiert so oder so nichts mehr, auch auf dem Gymnasium nicht :)Ich habe da bis heute kein schlechtes Gewissen und stehe auch dazu, was ich mir alles anhören durfte :009: Kinder müssen sich an Regeln halten" Eltern haben Vorbildfunktion" usw .
Was soll ich Euch sagen, meine Jungs sind inzwischen erwachsen und haben keine bleibenden Schäden erlitten :Dleiten während unserer Abwesenheit unser kleines Familienunternehmen, engagieren sich im Sportverein usw.
Ich will damit nur sagen, man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen :p

Ach ja, die Antwort unseres Schulleiters als der enorm hohe Unterrichtsausfall beklagt wurde " In der Oberstufe müssen die Schüler auch in der Lage sein damit zurechtzukommen und sich Dinge selbst erarbeiten " Na denn ... :022:
 
S

Sunrise2

Guest
Da ist wohl jede Schule anders, bei uns werden leider oft Arbeiten noch am letzten Schultag geschrieben. Vor den Sommerferien gibt es so eine Art Notenschluss, dann passiert auch dort zwei Wochen vorher nichts mehr, allerdings machen sie in dieser Zeit eine Klassenfahrt und anschließend Ausflugtage oder sonstige Dinge. Es rechnet sich aber auch nicht (finanziell), die Kinder schon früher rauszunehmen. Die Ferien in Niedersachsen liegen dieses Jahr recht günstig noch im Juni, da geht es auch noch mit den Flugpreisen, wir fliegen dieses Mal mitten in der Woche, früher haben wir auch zugesehen, dass wir am Wochenende fliegen. Da wir ja auch arbeiten müssen, bot sich dies deshalb dann so an. Aber jetzt mitten in der Woche, deutlich günstiger.

Bis zu den Osterferin ist es noch drei Wochen hin, dieses Jahr leider ziemlich spät. Es geht aber auch nicht nach Florida, sondern wieder Teneriffa für eine Woche.
Überstunden möchte ich nicht mehr machen, das ist mir alles zu anstrengend.
 

jhon

Well-Known Member
Grundsätzlich muss das jeder selbst wissen ob finanzielle Ersparnis so eine Maßnahme rechtfertigt - aber um mal ein wenig Öl ins Feuer zu gießen :0141:: Es ging ein Sturm der Entrüstung durch die Gesellschaft als bekannt wurde das EU-Parlamentarier sich vor dem Wochenende noch kurz in die Sitzungslisten eintrugen um das Sitzungsgeld zu kassieren um dann aber umgehend ohne Teilnahme an der Sitzung ins Wochenende zu fahren.

Ich denke die Geisteshaltung ist in beiden Fällen die gleiche und ich spreche jetzt einfach mal jedem der einen finanziellen Vorteil für eine ausreichende Begründung für das Schwänzen hält das Recht ab sich über die EU-Parlamentarier zu beschweren :zunge:
 

S.Crockett

Well-Known Member
Guten Abend

Also ich finde sowas fahrlässig. 2te klasse Grundschule und dann noch der letzte Schultag.
An dem Tag werden doch die Buchstaben XYZ durchgekommen.
Wie kannst du das deine Kiddies antun......Kopfschüttel

Aber ich wünsche euch trotzdem schönen Urlaub, und ja ihr habt alles richtig gemacht.
Das okay ist vorhanden, also genießt den Urlaub.
 

MBCSCOUT

Well-Known Member
Was ist das denn für eine Logik? Der Parlamentarier bekommt Steuergelder für eine Leistung, welche er nicht erbringt indem er vorzeitig geht. Das nenne ich Betrug.

Mit einer durch die Schulleitung genehmigten und legalen Freistellung hat das ja nun rein gar nichts zu tun. Das Schulgesetz kennt diese Möglichkeit und legalisiert sie. Ich frage mich überhaupt warum man das zerreden muss. Wer clever ist nutzt es und spart damit. Wer nicht der lässt es bleiben.

Aber Jürgen wird das sicher gleich in gewohnt epischer Breite erklären [emoji23][emoji23]

P.S. Aber vielleicht sollte ich das gezahlte Hort- und Kindergartengeld für diese Tage zurückverlangen....Um mal beim Politiker zu bleiben [emoji12] [emoji12]
 

Nordlicht

Well-Known Member
Ich denke die Geisteshaltung ist in beiden Fällen die gleiche und ich spreche jetzt einfach mal jedem der einen finanziellen Vorteil für eine ausreichende Begründung für das Schwänzen hält das Recht ab sich über die EU-Parlamentarier zu beschweren :zunge:
Die Geisteshaltung wäre die gleiche, wenn der Lehrer, der für seinen Job bezahlt wird sich krank meldet Um Geld zu sparen.
Wenn ein Schüler, der gut in der Schule ist, keine Klassenarbeit schreibt oder ähnliches und nichts gravierendes verpasst (besonders ein Grundschüler Ohne Schulprobleme) mit Genehmigung von Eltern und Schulleitung dem Unterricht fern bleibt, sehe ich hier nicht ansatzweise Parallelen.
Zumal der Schüler, wenn überhaupt nur sich selbst schadet (ein guter Schüler jedoch auch das wohl nicht). Ein Parlamentarier arbeitet im Prinzip für das Volk und schadet zumindest mittelbar der Allgemeinheit, wenn er seine Aufgaben nicht wahrnimmt.
 

Airwulf

Well-Known Member
Moderator
Ach mennnnno.
Jeder hier ist doch alt genug um zu wissen, was er tut.Anja auch.

Auch die Konsequenzen sind bekannt.

Die Frage war doch einfach nur:kontrolliert der BGS........

Aber von Rabenelterrn,unverantwortlich,wehe,wenn sie dich kriegen,usw war doch keine Rede.



Rainer
 
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