Avatare mit Copyright

J

Jochen

Guest
Nebenbei bemerkt: Wenn Du ein eigenes Foto eines geschützten Gegenstandes macht, dann hast Du deswegen noch lange nicht das Copyright. Bekanntes Beispiel ist der Eiffelturm bei Nacht während seiner Lichtershow: cbfoto - Eiffelturm bei Nacht - zeigen verboten

Letztlich reicht dem Forenbetreiber dieser Thread hier um aus dem Schneider zu sein - bei evtl. Anfragen des Rechteinhabers werden dem dann einfach die Verbindungsdaten übermittelt und er kann sich somit direkt an den User wenden.
 

Goofy

Well-Known Member
Ich habe habe auch nur gesagt, dass ich die Urheberrechte auf das Foto besitze und nicht das Copyright auf die Figur....

.wink: Thomas






... und falls mir deswegen irgendwann mal ein "schlauer" Anwalt ans Bein pinkeln will soll er halt vorher die Hose auf machen.
 

Goofy

Well-Known Member
Liegen auch auf GIF-Animationen nicht auch Urheberrechte des Erstellers? :065:

Beispiel 1

Beispiel 2

Beispiel 3

Nur zur Richtigstellung, dies soll keine Stichelei sein! Aber wer evtl. im Glashaus sitzt...
Oder ist der Urheber der Animation in diesem Forum?

Gruß Thomas
 

BiMi

Well-Known Member
Moderator
Ganz ehrlich Thomas, du führst dich auf, als wenn Jochen dir persönlich ans Bein pinkeln will, dass ist doch überhaupt nicht der Fall.

Es ist die Aufgabe der Mods und Admins auf solche Dinge zu achten und er hat nur noch mal an die Vorgehensweise erinnert. Denn ich bin ganz ehrlich und so geht es wahrscheinlich meinen anderen Mod-Kollegen auch, ich hatte diese Regelung vergessen. Genauso müssen wir darauf achten, dass keine gesamten Artikel hier zitiert werden. Wenn du jetzt demnächst hier einen Gesamt-Artikel einstellst und wir das monieren, suchst du dann auch x-Beiträge raus, bei denen wir das versäumt haben? Dafür das du im Sunshine State lebst, bist du ganz schön unrelaxt, hier will dir niemand etwas böses. :0141:

VG - Bi :001:
 

Goofy

Well-Known Member
Hallo BiMi,
da magst du vielleicht recht haben, dass ich das Gefühl hatte, Jochen möchte mir ein bisschen ans Bein pinkeln.
Wenn unmittelbar nach eine kleine Meinungsverschiedenheit mit Gerda (bei der sich Jochen scheinbar auch auf den Schlips getreten gefühlt hatte) nach über zwei Jahren ein thread mit dem Nachsatz: "...speziell auch bei Comicfiguren" :001: aus der Versenkung geholt wird.

Aber ich habe mich schon wieder locker gemacht. .wink:

Gruß Thomas
 

tribble

Well-Known Member
Sei doch froh, dass Du gewarnt wurdest. Abmahnen kann Dich jeder Dödel.

Und wenn der Forenbetreiber für unsere Bildchen nicht geradestehen will, ist das doch wohl verständlich, oder? Das hat doch nix mit Dir als Person zu tun.
 
J

Jochen

Guest
Hallo BiMi,
da magst du vielleicht recht haben, dass ich das Gefühl hatte, Jochen möchte mir ein bisschen ans Bein pinkeln.
Wenn unmittelbar nach eine kleine Meinungsverschiedenheit mit Gerda (bei der sich Jochen scheinbar auch auf den Schlips getreten gefühlt hatte) nach über zwei Jahren ein thread mit dem Nachsatz: "...speziell auch bei Comicfiguren" :001: aus der Versenkung geholt wird.

Aber ich habe mich schon wieder locker gemacht. .wink:

Gruß Thomas

Wenn ich Dir hätte ans Bein pinkeln wollen, dann hätte ich kaum den Hinweis gegeben sondern den Rechteinhaber verständigt, oder?

ICH habe da keinen Vorteil von ob Du das änderst oder nicht, DU kannst aber evtl. einen Nachteil davon haben - so einfach ist das.

Insofern kannst Du Deinen Verfolgungswahn durch mich ruhig wieder vergessen :001:
 

Ali G.

Well-Known Member
Abmahnungen: Macher und Ihre Methoden

Zum Thema "Abmahnungen" ein interessanter Artikel. Insbesondere der dem Rechtsstreit zugrunde liegende Artikel (als PDF im Bericht verlinkt) zeigt bemerkenswert, welch kreative Ansätze das Business inzwischen zum (Ab-)Kassieren entwickelt hat...........

Abmahnanwalt scheitert mit Klage gegen Heise

vorlesen_download.gif


Der Karlsruher Rechtsanwalt Peter Nümann ist mit dem Versuch gescheitert, dem Heise Zeitschriften Verlag Teile der Berichterstattung über das Geschäftsgebaren von Massenabmahnern verbieten zu lassen. Nümann, der selbst als Massenabmahner im Urheberrechtsbereich gilt, sah durch Passagen eines c't-Artikels seinen Ruf und seine Ehre verletzt. Dieser Ansicht widersprach das Oberlandesgericht Köln nun in einem Berufungsurteil deutlich.

In der Auseinandersetzung ging es um den Beitrag "Die Abmahn-Industrie" (PDF-Download), der in c't 1/10 erschienen ist. In dem Artikel hatte c't darüber berichtet, dass Tauschbörsennutzer in großer Zahl abgemahnt werden. Unter der Zwischenüberschrift "Gebührenfalle" stellte der Autor des Berichts ohne Nennung von Namen abstrakte Überlegungen für den Fall an, dass ein Rechtsanwalt dem Abgemahnten Kosten in Rechnung stellt, die seinem Mandanten in der Höhe nicht entstanden sind. Wörtlich heißt es im Artikel dazu: "Ihm würde auch strafrechtlich Ungemach drohen, denn wider besseres Wissen unberechtigt Geld einzufordern und einzustecken, ist versuchter beziehungsweise vollendeter Betrug im gewerblichen Ausmaß."

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Quelle: heise online

HIER ist der gesamte Artikel
 
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