Diskussion & News - Einreisebestimmungen für die USA

Simone

Well-Known Member
Habe in den letzten 5 Monaten dreimal eine Schlange rund um unser Haus gesehen, könnte natürlich immer die gleiche gewesen sein. Sie war schwarz und schnell....
Ich war aber nicht sonderlich geschockt, denn diese sind ungefährlich und nicht dicker wie der Daumen, vielleicht 80 - 100 cm lang.

Alligator lag in einem Pond auf einem Golfplatz, bestimmt 3 Meter lang, aber harmlos, sagen die Anwohner!
 

Tom

Florida-Beginner
Man habt ihr das gut. Ich hab werder eine Schlange noch einen Alligator gesehen, ausser mal in den Everglades.
 

Nele

Well-Known Member
Tom schrieb:
Man habt ihr das gut. Ich hab werder eine Schlange noch einen Alligator gesehen, ausser mal in den Everglades.

:x :evil: :( :| :cry: :? :x

1x Schlange in Esszimmer
1x Schlange im Flur
1x Schlange in Garage
2x Schlange im Pool (ertrunken :twisted:)
xx Schlange im Garten
 

Tom

Florida-Beginner
Nele, solltest du mal eine Klapperschlange finden, NICHT weglaufen!
Hier das Rezept:

ZUTATENLISTE für 4 Portionen

1/2kg Klapperschlange (rattlesnake)
Knoblauchzehe
Olivenöl, zum Anbraten
1 Limette
KARTOFFELPÜREE:
1kg Kartoffel
250g Milch
1/8 Weißwein
50g Butter, zimmerwarm
Salz und Pfeffer
Hauch Muskatnuss
1/2kg Stangensellerie (Porree)

ZUBEREITUNG:
SCHLANGE:
Schlangenfleisch salzen und im Olivenöl kurz anbraten. Fein blättrig gehackten Knoblauch mitrösten, mit
dem Saft der Limette ablöschen.
KARTOFFELPÜREE:
Kartoffel schälen, in Salzwasser weich kochen, abseihen. Durch Kartoffelpresse drücken (od stampfen).
Milch, Weißwein, Butter, Muskat, Salz&Pfeffer zu Kartoffelbrei vermengen. Sellerie in dünne Ringe
schneiden und dem Püree untermengen.
Mit in Streifen geschnittenen karamellisierten Limonenschalen dekorieren.
Klapperschlange auf Kartoffelselleriepüree anrichten.
 

Tom

Florida-Beginner
Ach ja, da haben wir noch eins...

Krokodilfilets in Rosmariensauce

ZUTATENLISTE für 4 Portionen
4 Krokodilfilets
20 ml Limettensaft
2 Frühlingszwiebeln
30 g Butter
10 g Rosmarinblätter, frische
40 ml Wermut, trocken
120 ml Fischsuppe (Instant, Dose)
60 ml Sauerrahm (Schmand, Saure Sahne)
Salz&Pfeffer

ZUBEREITUNG:

Fleisch salzen&pfeffern würzen und am Grill oder in Pfanne beidseitig jeweils 2 Min scharf anbraten.
Mit Limettensaft übergießen. Spieße einstweilen warm stellen.

SAUCE:
Butter in Pfanne erhitzen, Frühlingszwiebel 1 Min anbraten. Rosmarinblätter und Vermut
zugeben und einreduzieren. Fischsuppe zugießen und wieder auf die Hälfte einreduzieren.
Rahm zugeben, kurz erhitzen, salzen&pfeffern. Sauce durch ein Sieb gießen und über das warm gestellte
Fleisch gießen.

BEILAGE, DEKOR, TIPPS&TRICKS:
Alligatorfleisch ist mageres weißes Fleisch. Mundet ähnlich dem Hühnchen oder Schwein. Man kann das Fleisch frittieren, backen, braten oder zu Suppe verarbeiten. In der Regel wird das Fleisch des Schwanzes
verarbeitet, aber auch Fleisch aus dem muskulösen Rumpf, dem Kiefer und den Beinen. Alligatorfleisch wird hauptsächlich in lizensierten Zuchtbetrieben in Florida produziert und verkauft. Aber es wird auch
unter staatlicher Kontrolle gejagt.
 

Tom

Florida-Beginner
Nele schrieb:
Tom schrieb:
Man habt ihr das gut. Ich hab werder eine Schlange noch einen Alligator gesehen, ausser mal in den Everglades.

:x :evil: :( :| :cry: :? :x

1x Schlange in Esszimmer
1x Schlange im Flur
1x Schlange in Garage
2x Schlange im Pool (ertrunken :twisted:)
xx Schlange im Garten

Hmmm, wie kommt die Schalnge in den Pool wenn ihr einen Screener habt???
 

Nele

Well-Known Member
Das moechte ich auch gern wissen. :evil: :shock:
Vermutlich unter den Gummidichtungen unter der Screentuer.
 

Happy

Member
Oh, :shock: das sind aber wirklich viele Schlangen. Geht man dann noch so ganz unbedarft durch sein Haus? Oder gewöhnt man sich tatsächlich auch daran? :eek:

Die Zubereitung hört sich ja ganz gut an, würde es trotzdem lieber mit Hähnchenbrustfilet versuchen, die Beschaffung ist nicht ganz so aufwendig. :p
 

Nele

Well-Known Member
Beim ersten Schlangenfund bin ich sofort in die Stadt gerast und hab ein Schlangenbuch gekauft.
Aber die Biester sehen sich alle so aehnlich, danach kann ich keine bestimmen. Dann sind wir zu unserem Nachbarn gelaufen. Er sagte immer, dass "unsere" ungiftig waren. Aber es sollen sich hier auch Klapperschlangen rumtreiben.

Ich geh voellig unbedarft durchs Haus, seh nur immer zu, dass die ungescreenten Aussentueren (Haustuer, Waschkuechentuer) zu bleiben.

Das ist immer ein grosses Problem, wenn Besuch da ist.
Besuch aus D versteht meistens nicht, warum die Tueren zu sein muessen und da lauf ich dann den ganzen Tag hinterher und mach Tueren zu. Da kommen sonst auch noch Kakerlaken, Spinnen und sonstwas rein.

Die Gummidichtungen unter den Screentueren muessten dringend ausgewechselt werden, aber meine Maenner haben ja immer was anderes zu tun.....

:? :evil:

Denen machen die Schlangen auch nix aus... :evil: :cry: :x :(


Gator schmeckt eigentlich nach nix. Aber lieber ess ich die Biester, als die mich! :twisted:
 

Happy

Member
Gator schmeckt eigentlich nach nix. Aber lieber ess ich die Biester, als die mich!
Da hast Du wohl recht, Nele . :wink:

Giftig oder ungiftig, ich finde diese Tiere einfach scheußlich. :evil: :peng:

Eine Klapperschlange haben wir, aus der Entfernung, auch schon mal gesehen. Am Peace River. Einfach nur eklig!!
 

Nele

Well-Known Member
Happy schrieb:
Eine Klapperschlange haben wir, aus der Entfernung, auch schon mal gesehen. Am Peace River. Einfach nur eklig!!

Man gewoehnt sich dran.
Ich find die Tiere immer zwar noch eklig, aber sie sind eben da und ich hab keine Panik mehr, wie am Anfang.
Und das Schoene hier ueberwiegt einfach. 8)
 

rswfan

Chef vom Dienst
Administrator
Einreisebestimmungen für die USA - alle Beiträge zusammengeführt

Einreisebestimmungen
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen Sie den Reisepass oder Kinderausweis mit Bild gültig für mindestens die Dauer Ihres Aufenthaltes, ein Rückreise- oder weiterführendes Ticket und das Formular zur Befreiung von der Visumpflicht, das Sie vor dem Flug oder an Bord erhalten. Bei der Einreise über Land erhalten Sie das Formular an der Grenze, zusätzlich ist eine Einreisegebühr von 6 US-$ fällig.

Ab 26.Oktober 2004 braucht JEDER Einreisende einen maschinenlesbaren Europapass. Ferner wird seit dem 30. September Ein Foto gemacht sowie Fingerabdrücke genommen.

Abstecher nach Kanada und Mexiko sind visumfrei möglich. Erklären Sie bei einer vorübergehenden Ausreise aus den USA Ihre Rückkehrabsicht und beachten Sie, dass der im Pass eingeheftete Abschnitt »departure record« nicht entfernt wird.

ALLE GEMACHTEN ANGABEN OHNE GEWÄHR!!


Erneuerte Angaben siehe

http://www.floridaforum.de/viewtopic.php?t=90

rswfan/13.10.04
 

MrMagoo

war mal in Florida
Einreisebestimmungen

[imga=]http://www.zisch.ch/boxalino/files/BXMediaOne14574file.jpg[/imga] Einreisebestimmungen in die USA für Deutsche, Österreicher und Schweizer

Die folgenden 27 Länder nehmen derzeit am Visa-Waiver-Programm teil:

Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowenien, Spanien und das Vereinigte Königreich.


Auswärtiges Amt schrieb:
Stand: 16. November 2004

Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Seit dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass. Auch der neue maschinenlesbare Kinderpass und der maschinenlesbare vorläufige Reisepass werden für die visafreie Einreise anerkannt.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können!

Seit dem 30. September 2004 wird von allen Reisenden (auch den nicht-visapflichtigen) bei Einreise ein digitaler Abdruck der Zeigefinger und ein digitales Porträtphoto gefertigt. Weitere Informationen und die Liste der Flughäfen können auf der Website www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Permanent Visa Waiver Programm der USA teil und können als Tourist oder Geschäftsleute im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie
mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und
ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können.

Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – etwa, wenn sich Ihre Abreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).

In einer Reihe von Fällen ist ein Visum erforderlich – unter anderem wenn Sie
vorhaben, in den USA einer bezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair! Oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
an einem Austauschprogramm teilnehmen,
eine Forschungsarbeit durchführen oder
in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel einreisen (Segler, Piloten! Gilt auch für Überseeterritorien).


Sofern Sie Fragen über ihre Einreise in die USA haben, sollten Sie diese rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.

Während Ihres USA-Aufenthalts sind Sie verpflichtet, stets Ihren Pass bei sich zu führen.




Formalitäten zwischen Flieger und Hotel Während des Fluges haben Sie Gelegenheit, das Einreise- und Zollformular auszufüllen. Dabei sollte man möglichst eine konkrete Adresse in den USA angeben, z.B. die des ersten gebuchten Hotels nach der Landung.




Formular I-94W (Vorderseite)







Vor der Ankunft in den Vereinigten Staaten müssen ausländische Staatsbürger (ausgenommen kanadische Staatsbürger und Ausländer mit Daueraufenthaltsgenehmigung), die kein Besuchervisum haben und zur Teilnahme am Programm zur Befreiung von der Visumpflicht berechtigt sind, das Formular I-94W ausfüllen. Jeder Fluggast muss ein Formular ausfüllen. Alle Angaben zur Person, Reise und Ihre Anschrift in den USA, müssen auf der Vorderseite der Karte ausgefüllt werden. Alle Angaben müssen in Großbuchstaben und auf Englisch gemacht werden.




Sie müssen den unteren Teil dieses Formulars bis zu Ihrer Ausreise aus den USA aufbewahren.
Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie alle Fragen beantwortet und an der vorgesehenen Stelle auf der Rückseite dieses Formulars Unterschrift und Datum eingesetzt haben.
Wenn Sie von der Amerikanischen Einwanderungs- und Zollbehörde als Durchreisepassagier abgefertigt werden (z.B. auf dem Weg zu einer Wartehalle oder einem internationalen Anschlussflug), schreiben Sie bitte in das Feld unter Abschnitt 10 "Aufenthaltsadresse in den USA" ("Address whilst in the United States"): IN TRANSIT T0 (und danach Stadt und Land Ihres Reiseziels).




Nachname
  1. Vorname (Rufname)
  2. Geburtsdatum (Tag/Monat/Jahr)
  3. Staatsbürger von
  4. Geschlecht (männlich "MALE" oder weiblich "FEMALE")
  5. Pass-Nr.
  6. Fluggesellschaft und Flug-Nr.
  7. Wohnsitz
  8. Abflugsort
  9. Anschrift während des Aufenthaltes in den Vereinigten Staaten (Nummer und Straße)
  10. Stadt und Bundesstaat
  11. Nachname (wie unter 1.)
  12. Vorname (Rufname) (wie unter 2.)
  13. Geburtsdatum (Tag/Monat/Jahr) (wie unter 3.)
  14. Staatsbürger von (wie unter 4.)
Formular I-94W(Rückseite)







Trifft eine der folgenden Situationen auf Sie zu? (Bitte mit Ja oder Nein antworten)



A. Haben Sie eine ansteckende Krankheit, eine körperliche oder geistige Behinderung oder sind Sie drogenabhängig?Ja NeinB. Sind Sie jemals aufgrund einer strafbaren Handlung, eines Sittenverbrechens oder wegen Gewaltanwendung im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt worden oder verhaftet und aufgrund zweier oder mehrerer strafbarer Handlungen zu einer Haft von insgesamt fünf Jahren oder mehr verurteilt worden? Haben Sie jemals mit Drogen gehandelt? Reisen Sie zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen ein?Ja NeinC. Waren Sie jemals oder sind Sie gegenwärtig an Spionage- oder Sabotageakten oder an Völkermord beteiligt? Waren Sie in irgendeiner Weise zwischen 1983 und 1945 an politischer Verfolgung im Zusammenhang mit dem Naziregime oder dessen Verbündeten beteiligt?Ja Nein D. Beabsichtigen Sie, in den USA zu arbeiten? Ist Ihnen jemals die Einreise verweigert und sind Sie deportiert oder zu einem früheren Zeitpunkt aus den Vereinigten Staaten ausgewiesen worden? Haben Sie jemals ein Visum oder eine Einreisegenehmigung in die USA durch falsche Angaben oder betrügerische Darstellungen erhalten oder dies versucht?Ja Nein E. Haben Sie jemals einem US-Staatsbürger, dem das Sorgerecht für ein Kind zugesprochen wurde, dieses Sorgerecht vorenthalten oder verweigert?Ja NeinF. Ist Ihnen jemals ein US-Visum oder die Einreise in die USA verweigert oder ein US-Visum für ungültig erklärt worden? Ja NeinWenn ja, wann ___________Wo ____________________G. Haben Sie jemals Schutz vor Strafverfolgung beantragt? Ja NeinWichtiger Hinweis: Falls Sie eine der oben stehenden Fragen mit "Ja" beantwortet haben, setzen Sie sich bitte VOR Ihrer Reise in die USA mit der Amerikanischen Botschaft in Verbindung, da Ihnen möglicherweise die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert wird.

Verzichterklärung: Hiermit verzichte ich auf das Recht, Einspruch gegen die Entscheidung eines Einwanderungsbeamten hinsichtlich meiner Einreiseerlaubnis zu erheben oder deren Überprüfung zu verlangen sowie auf jeglichen Einspruch gegen eine Deportierung, außer auf der Grundlage eines Asylantrages.

Bestätigung: Ich bestätige, dass ich alle Fragen und Angaben in diesem Formular gelesen und verstanden habe. Meine Antworten sind nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß und richtig.


I-94W.jpg







Zollerklärung







Für alle Passagiere: Auf der Vorderseite der Zollerklärung müssen Daten zur Person stehen und Fragen beantwortet werden. Auf der Rückseite der Zollerklärung müssen zollpflichtige Waren mit Unterschrift deklariert werden.



Alle Fluggäste (bzw. ein Fluggast pro Familie) müssen vor der Ankunft in den USA das Zollerklärungs-Formular ausfüllen. Die Formulare werden während des Fluges verteilt. Alle Angaben zur Person müssen auf Englisch und in Großbuchstaben eingetragen werden. Bitte achten Sie darauf, das Formular zu unterschreiben und Ihre Adresse in den USA anzugeben.

1. Nachname2. Vorname (Rufname)3. Weitere Vornamen (Anfangsbuchstaben)4. Geburtsdatum (Tag/Monat/Jahr)5. Fluggesellschaft/Flug-Nr. oder Name des Schiffs oder Kennzeichen-Nr. des Fahrzeugs 6. Anzahl der Sie begleitenden Familienmitglieder7.(a) Staatsbürger von7.(b) Wohnsitz (Land)8.(a) Anschrift in den USA (Straße/Nummer/Hotel/Postanschrift in den USA)8.(b) Anschrift in den USA (Stadt)8.(c)Anschrift in den USA (Bundesstaat)9. Folgende Länder wurden auf dieser Reise vor der Ankunft in den USA besucht10. Der Grund meiner (unserer Reise ist oder war: (Bitte eines oder beide Kästchen ankreuzen, falls zutreffend) Geschäftlich Privat 11. Ich führe (wir führen) Früchte, Pflanzen, Fleisch, Lebensmittel, Erde, Vögel, Schnecken oder andere lebende Tiere, tierische oder landwirtschaftliche Erzeugnisse ein oder war (waren) auf einem landwirtschaftlichen Betrieb außerhalb der USA:Ja Nein12. Ich führe (wir führen) Bargeld, Zahlungsmittel oder ausländische Geldmittel im Wert von über US$10.000 bei mir (uns): Ja Nein13. Ich habe (wir haben) US-amerikanische oder ausländische Handelsware bei min (Nur ein Kästchen ankreuzen) Ja Nein14. Der Gesamtwert aller im Ausland erworbenen und in die USA eingeführten Güter einschließlich Handelsware beträgt: $ ___________






Zollerklaerung.jpg




Es ist auch darauf zu achten, das in den USA die 1 nicht mit dem oberen Häckchen geschrieben wird sondern, nur als Strich, genauso wird die 7 so wie hier geschrieben , also ohne Querstrich. Zollfrei dürfen sie 200 Zigaretten, 1 Liter alkoholische Getränke, sowie Geschenke im Wert von bis zu 100 Dollar in die USA einführen. Strengstes Einfuhrverbot besteht für Fleischprodukte, Obst, alkoholgefüllte Süßigkeiten, Gemüse, Pflanzen, Erde oder Samen jeglicher Art, Feuerwerksartikel, *****graphisches Material, Arzneien, Drogen, Klappmesser und Gifte. Es lohnt sich nicht aus dem Flugzeug einen Apfel oder ähnliches in die USA zu schmuggeln, da hier hohe Geldstrafen drohen.




Vor der Gepäckausgabe wartet der immigration officer, der Beamte der Einwanderungsbehörde. Er ist für die Festsetzung der Aufenthaltsdauer zuständig und erkundigt sich deshalb nach Zweck (holiday) und Dauer der Reise, häufig auch nach dem Rückflugticket und der finanziellen Ausstattung.

Seit dem 1.10.2004 müssen Sie bei der Einreise in die USA Ihre biometrischen Daten erfassen lassen. Dazu gehört ein Fingerabdruck und ein Foto von Ihnen. Diese Regelung gilt für deutsche , österreichische sowie Schweizer Staatsbürger und weitere 23 Länder.


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http://www.floridaforum.de/showthread.php?t=2189


Änderung ab 04.10.2005:

Da die USA ihre Einreisebestimmungen erneut verschärfen, müssen ab 04. Oktober 2005 auch die folgenden, nicht im Reisepass enthaltenen Daten bereits vor Abflug an die US-Behörden übermittelt werden : 1. Land des Hauptwohnsitzes 2. Erste Adresse während des USA Aufenthalts (Straße, Hausnummer, Stadt, Provinz, Postleitzahl / ZIP Code ). Als erste Adresse in den USA können Sie beispielsweise die vollständige Hoteladresse angeben oder auch die Mietwagen-Station, falls die Reise mit einem Mietwagen fortgesetzt wird. US-Staatsbürger, Fluggäste, die im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung sind und Reisende, die sich in den USA im Transit befinden, sind von dieser Regelung ausgenommen. Alle Fluggäste, die den neuen Anforderungen der US-Behörden nicht nachkommen und keine Adresse in den USA angeben, dürfen aufgrund dieser neuen gesetzlichen Lage nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen. Um die Check-in- und Einsteigezeiten nicht zu verlängern und einen zeitgerechten Abflug zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Reisenden die erforderlichen Daten schriftlich vorlegen und sich direkt nach dem Check-in zum jeweiligen Abflug Gate begeben. Im Einsteige-Bereich stehen allen Fluggästen dann Mitarbeiter zur Verfügung, die die notwendigen Daten registrieren.

Formularvordruck hier











 
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MrMagoo

war mal in Florida
Ab dem 1. Mai 2006 sind die vorläufigen Reisepässe nicht mehr gültig!

aktuelle hinweise

US-Botschaft.de schrieb:
Informationen für Inhaber eines vorläufigen deutschen Reisepasses, die planen, in die USA zu reisen

Ab dem 1. Mai 2006 sind die von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepässe für Reisen in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) nicht mehr gültig.

Inhaber eines von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepasses, die vorhaben, in oder über die Vereinigten Staaten zu reisen, müssen entweder einen gültigen, maschinenlesbaren deutschen Reisepass für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen oder ein US-Visum für Reisen in die Vereinigten Staaten beantragen.

Deutschland nimmt weiterhin am Programm für visumfreies Reisen teil, und deutsche Staatsbürger mit regulären Reisepässen, einschließlich Kinderpässen, können das Programm weiterhin für Geschäfts- und Urlaubsreisen in die Vereinigten Staaten nutzen. Von Deutschland ausgestellte reguläre offizielle und diplomatische Reisepässe mit vollständiger Gültigkeit können weiterhin gemäß der derzeitigen Anforderungen an Reisepässe im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen für Visa Waiver Programm-Reisen verwendet werden und sind von dieser Entscheidung nicht betroffen.

In Übereinstimmung mit den US-Einreisebestimmungen sollten im Rahmen des Visa-Waiver-Programms Reisende mit einem vorläufigen deutschen Reisepass ab dem 01. Mai 2006 nicht davon ausgehen, die Erlaubnis zu erhalten, an Bord eines Flugzeuges oder eines Kreuzfahrtschiffes zu gehen, das die Vereinigten Staaten zum Ziel hat. Im Rahmen des Visa-Waiver-Programms Reisende, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass an einem Einreisepunkt in den Vereinigten Staaten eintreffen, erhalten möglicherweise kein vorläufiges Aufenthaltsrecht, und die Erlaubnis, in die Vereinigten Staaten einzureisen, kann ihnen verweigert werden.

Quelle: http://www.us-botschaft.de/germany-ger/vorlaeufiger_reisepass.html


Wohlgemerkt es geht hierbei nur um die Vorläufigen Reisepässe, die bordeauxfarbenden und somit maschinenlesbaren R. (ohne Chip) behalten für die Übergangsfrist ihre Gültigkeit.
 

MrMagoo

war mal in Florida
Biometrischer Reisepass und alle anderen deutschen Reisepässe

Der elektronische Reisepass mit Chip zur Speicherung der biometrischen Daten.



Alle älteren Reisepässe und Kinderausweise und Hinweise -im Überblick- als PDF.

http://www.us-botschaft.de/germany-ger/img/assets/10256/paesse.pdf

Quellen: US-Botschaft.de und Bundesdruckerei.de

Hintergründe, Erklärungen und Bestimmungen auch auf der offiziellen Seite von U.S. Department of Homeland Security als PDF: http://www.dhs.gov/interweb/assetlibrary/US-VISIT_German_Web_Pamphlet.pdf (deutsch)

Passfotobestimmungen: http://www.bundesdruckerei.de/de/buerger/2_1_b/2_1_2_b.html
 
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Sarasota Visitors

Active Member
Einreisebestimmungen

Hallo, Ihr da draußen! Bei der Einreise in die USA sind mittlerweile auch für Babys und Kleinkinder Reisepässe zur Pflicht geworden. Letztes Jahr haben wir für unseren Jüngsten einen Reisepaß ausstellen lassen, als er knapp 6 Monate alt war. Im August fliegen wir wieder in die USA und meine Frage lautet, ob mein jüngster Sohn evtl. einen neuen Reisepaß braucht, da er sich mittlerweile optisch natürlich verändert hat? Oder gilt die im Paß festgeschriebene Gültigkeitsdauer? Sowohl von meiner zuständigen Gemeindeverwaltung als auch von anderen Infoquellen erhielt ich verschiedene Auskünfte. Wer weiß, wo es definitive Aussagen zu diesem Thema gibt? Viele Grüße,Jörg
 

BiMi

Well-Known Member
Moderator
Sarasota Visitors schrieb:
Hallo, Ihr da draußen! Bei der Einreise in die USA sind mittlerweile auch für Babys und Kleinkinder Reisepässe zur Pflicht geworden. Letztes Jahr haben wir für unseren Jüngsten einen Reisepaß ausstellen lassen, als er knapp 6 Monate alt war. Im August fliegen wir wieder in die USA und meine Frage lautet, ob mein jüngster Sohn evtl. einen neuen Reisepaß braucht, da er sich mittlerweile optisch natürlich verändert hat? Oder gilt die im Paß festgeschriebene Gültigkeitsdauer? Sowohl von meiner zuständigen Gemeindeverwaltung als auch von anderen Infoquellen erhielt ich verschiedene Auskünfte. Wer weiß, wo es definitive Aussagen zu diesem Thema gibt? Viele Grüße,Jörg

Um sicher zu gehen, würde ich in der amerk. Botschaft anrufen und dort nachfragen. Die sollten es doch wohl wissen!
 

MrMagoo

war mal in Florida
Sarasota Visitors schrieb:
Hallo, Ihr da draußen! Bei der Einreise in die USA sind mittlerweile auch für Babys und Kleinkinder Reisepässe zur Pflicht geworden. Letztes Jahr haben wir für unseren Jüngsten einen Reisepaß ausstellen lassen, als er knapp 6 Monate alt war. Im August fliegen wir wieder in die USA und meine Frage lautet, ob mein jüngster Sohn evtl. einen neuen Reisepaß braucht, da er sich mittlerweile optisch natürlich verändert hat? Oder gilt die im Paß festgeschriebene Gültigkeitsdauer? Sowohl von meiner zuständigen Gemeindeverwaltung als auch von anderen Infoquellen erhielt ich verschiedene Auskünfte. Wer weiß, wo es definitive Aussagen zu diesem Thema gibt? Viele Grüße,Jörg

Moin Jörg,

seit dem 01.01.06 gibt es ja nur noch den Kinderreisepass! Die USA verlangen aber von allein Einreisenden einen maschinenlesbaren Reisepass, der Chip-Reisepass - der biometrische Daten speichert - ist noch in der Übergangsphase.

Kinder, die unter 10 Jahre alt sind, erhalten einen Kinderreisepass, der bis zum 10. Geburtstag gültig ist. Für Kinder im Alter von 10 bis 16 Jahren wird ein Kinderreisepass ausgestellt, der bis zum 16. Geburtstag gültig ist. Für Kinder, die älter als 16 Jahre sind, muss ein Reisepass beantragt werden.

Das bedeutet das ein Säuglingsfoto auf dem Kinderreisepass bis zum 10. Lebensjahr bzw. mit dem Ablaufen der Gültigkeitsdauer uneingeschränkt benutzt werden kann.

Das sind Informationen vom Auswärtigem Amt, auch dort wird aber auf die gesetzlichen Grundlagen verwiesen. http://www.usembassy.de/
 

zauseltochter

Well-Known Member
Anmerkung zum Kinderreisepass

Mir wurde auf der Behörde gesagt, dass der Kinderreisepass dahingehend günstig ist, dass jederzeit kurzfristigst ein neues Bild eingefügt werden kann. Falls sich die Vorschriften über die Widererkennbarkeit von Kindern auf den Fotos änders sollten.

Wir haben ihn bereits in Händen und unsere Kinder sind soweit ausgewachsen, dass sie bis zum 16. Lebensjahr keine größeren Veränderungen mehr durchmachen (hoffentlich :0056: )

Gruß
Ulrike
 

rswfan

Chef vom Dienst
Administrator
EuGH: Weitergabe der Passagierdaten an USA ist illegal

Die Übermittlung von Fluggastdaten an die US-Behörden ist illegal. Das oberste EU-Gericht erklärte heute in Luxemburg ein entsprechendes Abkommen der EU mit den USA für nichtig.

Es beruhe nicht auf einer geeigneten Rechtsgrundlage und verstoße somit gegen den Datenschutz nach EU-Recht, hieß es in der Begründung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Welche Auswirkungen das Urteil auf die Praxis hat, ist derzeit noch unklar. Jedenfalls ist Brüssel nun aufgefordert, das Abkommen mit Washington innerhalb eines Monats zu kündigen. Die Abläufe dürfen offenkundig jedoch noch bis September 2006 in der vereinbarten Form angewendet werden.

Gegen das von der EU-Kommission und den EU-Regierungen gebilligte Abkommen hatte das Europäische Parlament geklagt. Die USA hatten in Folge der Anschläge vom 11. September 2001 Fluggesellschaften verpflichtet, elektronische Datensätze über in die USA fliegende Passagiere zu übermitteln. Ansonsten werde den Fluggesellschaften die Landeerlaubnis entzogen.

Die EU hatte auf Druck der Regierung in Washington entsprechende Regelungen eingeführt. Im Mai 2004 hatte man sich darauf geeinigt, dass europäische Airlines den US-Behörden 34 Daten zu jedem Passagier übermitteln müssen, darunter Name, Adresse, Zahlungsform und Telefonnummern.

Für die Zukunft dürfte es zwei realistische Optionen geben: Erstens verhandeln Brüssel und Washington das Abkommen neu. Bei der Speicherung, Verwendung und Weitergabe der Passagierdaten in den USA müsste dann das EU-Datenschutzrecht berücksichtigt werden. Die zweite Option besteht darin, dass die US-Sicherheitsbehörden in Zukunft weniger Daten über die Passagiere erhalten.

Zwar waren der EU-Generalanwalt und der Europäische Gerichtshof vage geblieben in der Beschreibung der "mangelnden Rechtsgrundlage" für die Weitergabe der Passagierdaten. Die Option, das europäische Datenschutzrecht anzupassen, dürfte jedoch zu langwierig und zu kompliziert sein, um als Lösungsweg in Frage zu kommen.

Quelle: fvw vom 30.05.2006

Gruß

rswfan
 
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