Einkaufsliste für Ferienhaus

J

Jochen

Guest
Doch, für die Dauer des Urlaubes ist das zulässig.

Das hat mir (typisch deutsch :009:) auch die nette Dame von Römer am Telefon gesagt.
Und die gleiche Aussage habe ich auch mal vom ADAC gehört.
Keine Ahnung, ob das nun in Stein gemeißelt ist, aber der Tenor war "Für die Dauer des Urlaubes ist das okay"!

Und wem das zu unsicher ist, der mietet halt vor Ort einen Sitz und feddich.

Ich würde mir da zwar auch keinen Kopf drum machen - aber im Falle eines Unfalls wird einer amerikanischen Versicherung sicherlich vollkommen schnurz sein was eine Dame vom Hersteller oder dem ADAC irgendwann mal am Telefon gesagt hat - wenn die feststellen das ein nicht zugelassenere Sitz benutzt wurde werden die keinen Cent bezahlen....

Weil eben solche Ansagen, dem typisch deutschem Klischee entspricht - die Gesellschaft will das alles richtig gut geprüft und von einer Obrigkeit zugelassen ist, dann ist sicher gut und trotzdem will man glzt. auch die "Geiz ist Geil" Lebensart nutzen ;-)

Da bist Du dann in den USA genau richtig wenn Dich sowas stört :mrgreen: - wenn die Deutschen vielleicht die Bürokratie und Regulierungswut erfunden haben, dann haben die Amis dass doch noch einmal deutlich perfektioniert. Bei denen scheint es ja überhaupt nichts zu geben wo die auf gesunden Menschenverstand vertrauen....
 

Claudia

Power-Mom und Moderatorin
Moderator
Natürlich mit Nutella, muss auch kein deutsches Nutella sein :D :lach:

Wie, motzt Du hier schon wieder rum, Hase :D :undweg:
 

weinboerg

Active Member
Sorry, aber ich wollte hier keine Grundsatzdiskussion über US Kindersitze lostreten!
Gesetzlich sieht es so aus, dass § 21 der Straßenverkehrsordnung die Presonenbeförderung regelt. Dort bezieht sich Abs. 1a auf die Kindersitze

(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 26), der durch Artikel 1 Nummer 3 der Richtlinie 2003/20/EG (ABl. L 115 vom 9.5.2003, S. 63) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind. Abweichend von Satz 1 1.ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden,
2.dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
3.ist a)beim Verkehr mit Taxen und
b)bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht,
auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.

Soweit so gut, nun kam die EU mit Ihrer ECE-Regelungswut und es sind plötzlich nur noch ECE 4 Sitze zu benutzen! ECE 3 ist zwar schon grenzwertig, aber doch technisch mit ECE 4 zu vergleichen und somit ebenfalls zulässig.
Da will wohl die EU wieder was für seine Bürger tun!!

Ich weiss, dass in den USA auch ein Standart erfüllt werden muss (U.S. Compliance Standard FMVSS 213) um eine Zulassung zum Verkauf des Produktes zu bekommen. Wen dieser Standart genauer interessiert hier:http://www.carseat.org/Legal/FMVSS213.pdf
Deshlab denke ich, dass mein Kind in diesem Sitz sicher ist und werde diesen auch hier weiter nutzen!!

:002:Nutella hin oder her!! :002: (...aber das Deutsche schmeckt schon besser):009:
 

DuL0912

Well-Known Member
Erstmal schön, wie hier wieder diskutiert und sich angefeindet wird, erinnert mich ein wenig an Grundschule, aber nun gut, muss ja jeder selbst wissen.

Was ich absolut nicht verstehe ist die Aussage "im Urlaub ist das okay"/"für die Dauer des Urlaubes" egal ob jetzt deutscher sitz in den USA oder USA Sitz hier.

Wenn etwas die Zulassung nicht hat darf es nicht genutzt werden. Egal ob jetzt für einen Tag oder für immer. Solche "Ausnahmen" sind meiner Meinung nach Schwachsinn (der Sitz ist ja in der Zeit nicht auf einmal doch Richtlinienkonform), das soll mir erstmal ne Versicherung (oder noch besser ne Behörde) schriftlich geben bevor ich an sowas glaube.
Denn auf irgend eine Aussage am Telefon würde ich mich im Ernstfall nicht berufen wollen.
 

Ariel

Well-Known Member
Erstmal schön, wie hier wieder diskutiert und sich angefeindet wird, erinnert mich ein wenig an Grundschule, aber nun gut, muss ja jeder selbst wissen.

Was ich absolut nicht verstehe ist die Aussage "im Urlaub ist das okay"/"für die Dauer des Urlaubes" egal ob jetzt deutscher sitz in den USA oder USA Sitz hier.

Wenn etwas die Zulassung nicht hat darf es nicht genutzt werden. Egal ob jetzt für einen Tag oder für immer. Solche "Ausnahmen" sind meiner Meinung nach Schwachsinn (der Sitz ist ja in der Zeit nicht auf einmal doch Richtlinienkonform), das soll mir erstmal ne Versicherung (oder noch besser ne Behörde) schriftlich geben bevor ich an sowas glaube.
Denn auf irgend eine Aussage am Telefon würde ich mich im Ernstfall nicht berufen wollen.

So unsinnig ist die Aussage nicht, wenn man bedenkt, welche Versicherung was zahlt. Der Mietwagen ist durch den CDW/LDW gedeckt bzw. Alamo, Hertz und Co. und deren Versicherungen zahlen. Mit diesem Waiver werden dem Mieter Schäden am Mietwagen erlassen. Die Haftpflicht zahlt für Schäden an Dritte. Beides hat mit dem Kindersitz nichts zu tun.

Ist nun das Kind verletzt, kommt die Auslandskrankenversicherung zum Tragen. Wieder zu Hause sind es die eigenen Versicherungen, die Unfälle und die Folgen zahlen.

Wo man Probleme bekommen könnte, wäre es, wenn man gegen die Gegenpartei klagen will. Da wird die Tatsache, dass der Kindersitz nicht den Bestimmungen des Landes entsprach vermutlich zu einer Reduktion des Schadenersatzes/Schmerzensgeld führen. Da man in Florida grundsätzlich mal bei einem Autounfall nicht gegen die Gegenpartei klagen kann, und das nur in schwerwiegendsten Fällen möglich ist, ist das auch fraglich jedoch möglich.
 
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Mavs66

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Was ich absolut nicht verstehe ist die Aussage "im Urlaub ist das okay"/"für die Dauer des Urlaubes" egal ob jetzt deutscher sitz in den USA oder USA Sitz hier.

Wenn etwas die Zulassung nicht hat darf es nicht genutzt werden. Egal ob jetzt für einen Tag oder für immer. Solche "Ausnahmen" sind meiner Meinung nach Schwachsinn (der Sitz ist ja in der Zeit nicht auf einmal doch Richtlinienkonform), das soll mir erstmal ne Versicherung (oder noch besser ne Behörde) schriftlich geben bevor ich an sowas glaube.
Denn auf irgend eine Aussage am Telefon würde ich mich im Ernstfall nicht berufen wollen.

Hier ist zu unterscheiden bei Fahrzeugkontrollen und wenn es zu einem Unfall kommt. Bei Fahrzeugkontrollen ist so ein nicht zugelassener Kindersitz für die Dauer des Urlaubs geduldet, bei einem Schadensfall sieht es anders wohl anders aus.
Da wird die Versicherung sich sicherlich auf die fehlende Zulassung beziehen.

Gut das meine Kinder aus dem Alter raus sind - der Einzige der bald einen Kindersitz benötigt bin ich, da ich irgendwie immer kleiner werde....:p
 

Absolute

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Klopapier aus Deutschland? Ja, warum nicht, ich hatte die Idee auch schon einmal, da ich die Amerikanische 'Qualität' auf deutsch gesagt beschissen finde :022:

Also ehrlichgesagt, ich verstehe das nicht mit dem deutschen Klopapier? Ist es tatsaechlich so anders?? Ich lebe schon eine geraume Zeit hier, und habe noch nie gedacht, Mann waere das toll wenn das Klopapier dicker (oder deutscher) waere .... es gibt ja auch hier verschiedene Marken, (z. B. Charmin, sehr weich) verschiedene Lagen, z.B. 2 ply 3 ply, etc.
 
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