Texasranger
Well-Known Member
Weil es vielleicht den einen oder anderen interessiert, wie die Auseinandersetzung mit einer Fluggesellschaft (hier: TUIfly) um eine Ausgleichzahlungwegen einer Flugverspätung verläuft, folgender Bericht:
22.10.2011: Flug mit TUIfly von Rhodos nachDüsseldorf (Flugpreis insgesamt 900 € für 2 Personen), Verspätung rund 6,5 h, Verspätungsgrund wird nicht angegeben
14. 11.2011: erstes Schreiben an TUIfly mit der Bitte um Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 800 € für zwei Personen
17.11.2011: erstes Schreiben von TUIfly, Bearbeitung dauert einige Zeit
8.12.2011: zweites Schreiben an TUIfly mit der Aufforderung um Leistung der Ausgleichszahlung bis zum 31.12.2011
6.1.2012: zweites Schreiben von TUIfly, Zahlung wird abgelehnt, ein Verspätungsgrund wird wieder nicht angegeben
11.1.2012: drittes Schreiben an TUIfly mit Klageandrohung und Vergleichsvorschlag (Zahlung von 600 €)
16.1.2012: drittes Schreiben von TUIfly, Zahlung wird abgelehnt, Verspätungsgrund soll ein Vogelschlag sein, hierzuf ehlen jegliche weiteren Angaben, auf telefonische Nachfrage wird erklärt,weitere Angaben könne/wolle man nicht machen
4.2.2012: Beauftragung einer Rechtsanwältinmit Schwerpunkt Luftverkehrsrecht
http://www.rasiebert.com/40581.html
20.2.2012: Antrag der Rechtsanwältin auf Erlass eines Mahnbescheids über 800 € beim zentralen Mahngericht in Euskirchen, der antragsgemäß erlassen wird, wenige Tage später legt TUIfly Widerspruch gegen den Mahnbescheid an, Verfahrenwird an das Amtsgericht Düsseldorf abgegeben
26.4.2012: Klageschrift wird beim AG Düsseldorfeingereicht
2.5.2012: AG Düsseldorf bestimmt Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 19.6.2012
22.05.2012: TUIfly reicht beim AG Düsseldorf Klageerwiderung ein, nur pauschaler und unsubstantiierter Vortrag, es wird wieder, ohne weitere Einzelheiten mitzuteilen, pauschal ein Vogelschlag behauptet
19.6.2012: Verhandlungstermin, die TUIfly-Anwälte erscheinen nicht, sondern schicken lediglich einen unterbevollmächtigten Rechtsanwalt, der für TUIfly ohne weiteres den Vergleichsvorschlag des Gerichts akzeptiert, danach muss TUIfly zwei Drittel der geforderten 800 € (= 533,33 €) zahlen sowie die entsprechenden anteiligen Kosten tragen
Das bedeutet im Ergebnis:
Die klagenden Fluggäste können sich über 533,33 € freuen, und die Sache hat TUIfly mit Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskostenüber 1.000 € gekostet.
Die anteiligen Kosten der Kläger in Höhe von rund 240 €trägt die Rechtschutzversicherung.
Fazit:
1. Ohne eine Klage erreicht man gar nichts. Mit außergerichtlicher Korrespondenz verschwendet man nur seine Zeit.
2. TUIfly hätte rund 400 € gespart, wenn man auf den vorgerichtlichenVergleichsvorschlag (Zahlung von 600 €) eingegangen wäre. Zudem wären weder Anwälte noch Gerichte beschäftigt worden.
Gruß Texasranger
22.10.2011: Flug mit TUIfly von Rhodos nachDüsseldorf (Flugpreis insgesamt 900 € für 2 Personen), Verspätung rund 6,5 h, Verspätungsgrund wird nicht angegeben
14. 11.2011: erstes Schreiben an TUIfly mit der Bitte um Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 800 € für zwei Personen
17.11.2011: erstes Schreiben von TUIfly, Bearbeitung dauert einige Zeit
8.12.2011: zweites Schreiben an TUIfly mit der Aufforderung um Leistung der Ausgleichszahlung bis zum 31.12.2011
6.1.2012: zweites Schreiben von TUIfly, Zahlung wird abgelehnt, ein Verspätungsgrund wird wieder nicht angegeben
11.1.2012: drittes Schreiben an TUIfly mit Klageandrohung und Vergleichsvorschlag (Zahlung von 600 €)
16.1.2012: drittes Schreiben von TUIfly, Zahlung wird abgelehnt, Verspätungsgrund soll ein Vogelschlag sein, hierzuf ehlen jegliche weiteren Angaben, auf telefonische Nachfrage wird erklärt,weitere Angaben könne/wolle man nicht machen
4.2.2012: Beauftragung einer Rechtsanwältinmit Schwerpunkt Luftverkehrsrecht
http://www.rasiebert.com/40581.html
20.2.2012: Antrag der Rechtsanwältin auf Erlass eines Mahnbescheids über 800 € beim zentralen Mahngericht in Euskirchen, der antragsgemäß erlassen wird, wenige Tage später legt TUIfly Widerspruch gegen den Mahnbescheid an, Verfahrenwird an das Amtsgericht Düsseldorf abgegeben
26.4.2012: Klageschrift wird beim AG Düsseldorfeingereicht
2.5.2012: AG Düsseldorf bestimmt Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 19.6.2012
22.05.2012: TUIfly reicht beim AG Düsseldorf Klageerwiderung ein, nur pauschaler und unsubstantiierter Vortrag, es wird wieder, ohne weitere Einzelheiten mitzuteilen, pauschal ein Vogelschlag behauptet
19.6.2012: Verhandlungstermin, die TUIfly-Anwälte erscheinen nicht, sondern schicken lediglich einen unterbevollmächtigten Rechtsanwalt, der für TUIfly ohne weiteres den Vergleichsvorschlag des Gerichts akzeptiert, danach muss TUIfly zwei Drittel der geforderten 800 € (= 533,33 €) zahlen sowie die entsprechenden anteiligen Kosten tragen
Das bedeutet im Ergebnis:
Die klagenden Fluggäste können sich über 533,33 € freuen, und die Sache hat TUIfly mit Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskostenüber 1.000 € gekostet.
Die anteiligen Kosten der Kläger in Höhe von rund 240 €trägt die Rechtschutzversicherung.
Fazit:
1. Ohne eine Klage erreicht man gar nichts. Mit außergerichtlicher Korrespondenz verschwendet man nur seine Zeit.
2. TUIfly hätte rund 400 € gespart, wenn man auf den vorgerichtlichenVergleichsvorschlag (Zahlung von 600 €) eingegangen wäre. Zudem wären weder Anwälte noch Gerichte beschäftigt worden.
Gruß Texasranger