Entschädigung wegen Flugverspätung

Texasranger

Well-Known Member
Weil es vielleicht den einen oder anderen interessiert, wie die Auseinandersetzung mit einer Fluggesellschaft (hier: TUIfly) um eine Ausgleichzahlungwegen einer Flugverspätung verläuft, folgender Bericht:

22.10.2011: Flug mit TUIfly von Rhodos nachDüsseldorf (Flugpreis insgesamt 900 € für 2 Personen), Verspätung rund 6,5 h, Verspätungsgrund wird nicht angegeben

14. 11.2011:
erstes Schreiben an TUIfly mit der Bitte um Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 800 € für zwei Personen

17.11.2011: erstes Schreiben von TUIfly, Bearbeitung dauert einige Zeit

8.12.2011: zweites Schreiben an TUIfly mit der Aufforderung um Leistung der Ausgleichszahlung bis zum 31.12.2011

6.1.2012: zweites Schreiben von TUIfly, Zahlung wird abgelehnt, ein Verspätungsgrund wird wieder nicht angegeben

11.1.2012: drittes Schreiben an TUIfly mit Klageandrohung und Vergleichsvorschlag (Zahlung von 600 €)

16.1.2012: drittes Schreiben von TUIfly, Zahlung wird abgelehnt, Verspätungsgrund soll ein Vogelschlag sein, hierzuf ehlen jegliche weiteren Angaben, auf telefonische Nachfrage wird erklärt,weitere Angaben könne/wolle man nicht machen

4.2.2012: Beauftragung einer Rechtsanwältinmit Schwerpunkt Luftverkehrsrecht
http://www.rasiebert.com/40581.html

20.2.2012: Antrag der Rechtsanwältin auf Erlass eines Mahnbescheids über 800 € beim zentralen Mahngericht in Euskirchen, der antragsgemäß erlassen wird, wenige Tage später legt TUIfly Widerspruch gegen den Mahnbescheid an, Verfahrenwird an das Amtsgericht Düsseldorf abgegeben

26.4.2012: Klageschrift wird beim AG Düsseldorfeingereicht

2.5.2012: AG Düsseldorf bestimmt Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 19.6.2012

22.05.2012: TUIfly reicht beim AG Düsseldorf Klageerwiderung ein, nur pauschaler und unsubstantiierter Vortrag, es wird wieder, ohne weitere Einzelheiten mitzuteilen, pauschal ein Vogelschlag behauptet

19.6.2012: Verhandlungstermin, die TUIfly-Anwälte erscheinen nicht, sondern schicken lediglich einen unterbevollmächtigten Rechtsanwalt, der für TUIfly ohne weiteres den Vergleichsvorschlag des Gerichts akzeptiert, danach muss TUIfly zwei Drittel der geforderten 800 € (= 533,33 €) zahlen sowie die entsprechenden anteiligen Kosten tragen

Das bedeutet im Ergebnis:
Die klagenden Fluggäste können sich über 533,33 € freuen, und die Sache hat TUIfly mit Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskostenüber 1.000 € gekostet.
Die anteiligen Kosten der Kläger in Höhe von rund 240 €trägt die Rechtschutzversicherung. :mrgreen:

Fazit:
1.
Ohne eine Klage erreicht man gar nichts. Mit außergerichtlicher Korrespondenz verschwendet man nur seine Zeit.
2.
TUIfly hätte rund 400 € gespart, wenn man auf den vorgerichtlichenVergleichsvorschlag (Zahlung von 600 €) eingegangen wäre. Zudem wären weder Anwälte noch Gerichte beschäftigt worden.

Gruß Texasranger
 

Bobby

Well-Known Member
Warum hat der Kläger hier einen Vergleich geschlossen und nicht einen Urteil verlangt?
 

Texasranger

Well-Known Member
Den Klägern (beide über 70 Jahre alt) ging es letztlich nicht um das Geld, sondern angesichts des Verhaltens von TUIfly um die Genugtuung, dass dieses Verhalten nicht ungestraft bleibt. Das war mit dem Vergleich gegeben. Der Flug sollte um 22:50 Uhr in D'dorf ankommen. Tatsächlich ist er um 5:10 Uhr am nächsten Morgen angekommen, so dass man letztlich eine schlaflose Nacht auf dem Flughafen von Rhodos und im Flugzeug verbracht hat. Statt gegen Mitternacht war man, da auch die Koffer ewig auf sich warten ließen, erst gegen 9 Uhr zu Hause, nach rund 24 Stunden auf den Beinen. Danach waren die Kläger für 3 Tage völlig platt. Von TUIfly hat es auf Rhodos weder Infos, noch Betreuungs- oder Unterstützungsleistungen (Getränke, Essen usw.) gegeben. Auch das spätere Verhalten von TUIfly war schlichtweg "unterirdisch". Man ist dort bei Beschwerden total dreist und "eiskalt".
Gruß Texasranger
 

Traveljunkie88

Well-Known Member
@Bobby: Vergleich ist viel billiger, geht schneller und verursacht viel weniger Stress.
TUIfly ist da aber auch ein Saftladen hab ich das Gefühl. Hab von so vielen Beschwerden über diese Airline gehört, dass man es schon nicht mehr zählen kann.
Tipp für die Zukunft, funktioniert zumindest bei den größeren Airlines: Frag nach der Europäischen Luftverkehrsrichtlinie (die Airlines sind VERPFLICHTET diese auszulegen!!!), dann sollte das i.d.R. schneller gehen! :) Es ist nämlich leider immer noch weit verbreitet, dass versucht wird nichtwissende Fluggäste zu ver... :0092:
 

Traveljunkie88

Well-Known Member
Die Sache ist halt die: In den meisten Fällen geht man deshalb vor Gericht, weil man anderweitig seinen Anspruch gegenüber dem anderen nicht durchgesetzt bekommt, weil dieser sich weigert etc etc. Wenn man dann vor Gericht ist und der Beklagte direkt auf einen Vergleich geht, weil ja sowohl für ihn als auch im Zweifelsfall (wenn der Richter nachher eine 50:50 Entscheidung trifft) für den Kläger viel höhere Kosten entstehen (die 900€ sind dann nämlich wenn man alles zusammenrechnet ganz schnell weg), dann ist es sinnvoll nicht auf ein Urteil zu warten, dass ja wochen- oder monatelang auf sich warten lässt.
Aber prinzipiell stimme ich dir zu: Wenn ich klage will ich eigentlich auch ein Urteil sehn, vor allem wenn es um wirklich schwerwiegende Rechtsverstöße geht. :)
 

Bobby

Well-Known Member
Ja das ist mir schon klar - Auch ich kenn mich in dieser Sparte gut aus und habe auch eine Menge an Gerichtserfahrungen aber wenns ums Prinzip geht dann verlangt man halt ein Urteil. Es ging auch hier ums Geld. :001:
 

BigDaddy

Well-Known Member
Man hätte in den 6,5 Stunden aber auch in ein Cafe am Flughafen gehen können und den Urlaub bei einem (oder zwei :mrgreen:) Kaffee Revue passieren lassen und sich den ganzen Stress über mehr als ein halbes Jahr sparen können :009: :007:

Das ist ja mal ne Klasse Antwort. Wozu gibt es Gesetze ?

Wir haben 2008 in CDG 10 h IN einer 747 neben der Start und Landebahn gestanden.
Seid 2011 haben wir ein Urteil vom Amtsgericht worauf AF Einspruch eingelegt hat.
Leider haben wir nun am Landgericht so eine Angsthasen erwischt der keinen Mumm hat ein Urteil zu sprechen.
Der Richter will nun erstmal ein Urteil vom EUGH abwarten. ( c-11/11 )

Nun können wir uns den Urlaub bei einem Kaffee schon 4 Jahre Revue passieren lassen.

Um so mehr Feuer die Fluggesellschaften bekommen um so leichter wird es doch für Geschädigten

BigDaddy
 
J

Jochen

Guest
Das ist ja mal ne Klasse Antwort. Wozu gibt es Gesetze ?

Wir haben 2008 in CDG 10 h IN einer 747 neben der Start und Landebahn gestanden.
Seid 2011 haben wir ein Urteil vom Amtsgericht worauf AF Einspruch eingelegt hat.
Leider haben wir nun am Landgericht so eine Angsthasen erwischt der keinen Mumm hat ein Urteil zu sprechen.
Der Richter will nun erstmal ein Urteil vom EUGH abwarten. ( c-11/11 )

Nun können wir uns den Urlaub bei einem Kaffee schon 4 Jahre Revue passieren lassen.

Um so mehr Feuer die Fluggesellschaften bekommen um so leichter wird es doch für Geschädigten

BigDaddy

Gesetze gibt es um das Zusammenleben der Meschen dort zu regeln, wo man es mit der Einigung unter den beteiligten Parteien nicht anders hinbekommt.

Bei diesen Gesetzen für die Entschädigung bei Flugverspätungen geht es ja um genau das: Eine Entschädigung. Dazu muss sich der Antragsteller erst einmal geschädigt fühlen bzw. eine solche Schädigung nachweisen. Manche fühlen sich eben durch einen erzwungenen Aufenthalt von 6,5 Stunden auf irgendeinem Flugplatz geschädigt, andere nicht (so wie Tipi oder ich) - deshalb fordern manche eine Entschädigung, andere nicht und beides ist doch durchaus legitim. Bei 10 Stunden in einem Flugzeug würde ich darüber auch ganz sicher nachdenken, das würde für mich schon an Folter grenzen. Aber ein paar Stunden auf dem Flughafen zählen für mich persönlich nicht zwingend zu einer Situation in der ich mich geschädigt fühle - wenn ich mich da halbwegs frei bewegen kann und mir etwas zu essen und zu trinken kaufen kann, dann halte ich das schon aus ohne gleich einen bleibenden Schaden davon zu tragen.

Ich kritisiere niemanden der da seine rechtlich mögliche Entschädigung einfordert - aber ich erwarte auch nicht als Trottel hingestellt zu werden oder nur Unverständnis zu ernten wenn ich darauf verzichte und es nicht als natürlich ansehe alles mitzunehmen was ich irgendwie bekommen kann und niemand anderem die Verantwortung für mein Wohlergehen zuschiebe sondern mich selber darum kümmere. Mir persönlich wäre es schon der Aufwand gar nicht wert da zum Anwalt und Gericht zu rennen - ich bin die ersten 55 Jahre meines Lebens wunderbar ohne Anwalt und Rechtsstreit durchs Leben gekommen ohne mich irgendwo benachteiligt zu fühlen und hoffe dass es noch eine Weile so bleibt :001:

Und was das "Feuer" für die Fluggesellschaften angeht: Denen geht das doch letztlich am Allerwertesten vorbei - wenn die Kosten dafür zu hoch werden, dann werden sie einfach auf die Ticketpreise aufgeschlagen und wir zahlen alle die Zeche dafür. Die haben ihre Rechtsabteilungen die sie sowieso bezahlen und die Kosten können sie von den Steuern absetzen (soweit sie welche zahlen müssen) und von daher werden die auch weiterhin die Ansprüche anfechten wo es nur geht - da werden schon genügend Leute die Segel streichen damit es sich unter dem Strich für sie lohnt.....
 

Texasranger

Well-Known Member
Es ging in der Tat nicht um das Geld, wie ich schon im zweiten Beitrag geschrieben habe:

"Den Klägern (beide über 70 Jahre alt) ging es letztlich nicht um das Geld, sondern angesichts des Verhaltens von TUIfly um die Genugtuung, dass dieses Verhalten nicht ungestraft bleibt. Das war mit dem Vergleich gegeben. Der Flug sollte um 22:50 Uhr in D'dorf ankommen. Tatsächlich ist er um 5:10 Uhr am nächsten Morgen angekommen, so dass man letztlich eine schlaflose Nacht auf dem Flughafen von Rhodos und im Flugzeug verbracht hat. Statt gegen Mitternacht war man, da auch die Koffer ewig auf sich warten ließen, erst gegen 9 Uhr zu Hause, nach rund 24 Stunden auf den Beinen. Danach waren die Kläger für 3 Tage völlig platt. Von TUIfly hat es auf Rhodos weder Infos, noch Betreuungs- oder Unterstützungsleistungen (Getränke, Essen usw.) gegeben. Auch das spätere Verhalten von TUIfly war schlichtweg "unterirdisch". Man ist dort bei Beschwerden total dreist und "eiskalt"".

In dem Vergleich, wonach TUIfly zwei Drittel der eingeklagten Summe zu zahlen hat, liegt aus Sicht der Kläger das Eingeständnis, dass ein Entschädigungsanspruch bestand und zunächst zu Unrecht zurückgewiesen wurde.

Wer den Flughafen von Rhodos kennt, weiß, dass dort eine Wartezeit zwischen 20:00 Uhr und 2:00 Uhr in der Nacht keine besonders angenehme Erfahrung ist, schon gar nicht, wenn es sich um über 70-jährige Personen handelt. Das ist nicht mit einem deutschen Airport zu vergleichen.

Gruß Texasranger
 

tribble

Well-Known Member
Es ging in der Tat nicht um das Geld, wie ich schon im zweiten Beitrag geschrieben habe:

"Den Klägern (beide über 70 Jahre alt) ging es letztlich nicht um das Geld, sondern angesichts des Verhaltens von TUIfly um die Genugtuung, dass dieses Verhalten nicht ungestraft bleibt. Das war mit dem Vergleich gegeben. Der Flug sollte um 22:50 Uhr in D'dorf ankommen. Tatsächlich ist er um 5:10 Uhr am nächsten Morgen angekommen, so dass man letztlich eine schlaflose Nacht auf dem Flughafen von Rhodos und im Flugzeug verbracht hat.

Warum ist der Flug verspätet gegangen? Oder habe ich das überlesen?

Wenn mal eine Maschine ausfällt, weil sie einen technischen Defekt hat, dann ist das jetzt für mich noch kein Grund, eine Entschädigung einzufordern. Damit muss doch immer gerechnet werden.

Aber ich bin in dieser Hinsicht sowieso eher nicht so anspruchsvoll. Ich würde z.B. auch nie die Miete mindern, weil nebenan gebaut wird -da kann der Vermieter ja auch nix für. Aber das muss jeder selber wissen.
 
J

Jochen

Guest
Für mich liest sich das dann aber - wenn es nicht um das Geld als eine Entschädigung ging, die ich ihnen ja durchaus zugestehen würde - als wenn es da dann um das "Prinzip" ging, ums "Recht haben" bzw. "Recht bekommen". Na ja, wer's braucht.....
 

TiPi

Moderator
Moderator
Wir haben 2008 in CDG 10 h IN einer 747 neben der Start und Landebahn gestanden.


Das kann man aber kaum mit einer 6,5 stündigen Verspätung an einem Flughafen vergleichen, wo ich mich frei bewegen und rumlaufen kann. :001:
In Deinem Fall hätte ich da auch Entschädigung verlangt.

Mir wurde vor 2 Jahren der Rückflug von Lissabon nach Paris wegen Schneechaos gestrichen, s.d. wir eine zusätzliche Nacht in Lissabon (Hotel am Flughafen) verbringen durften.
Ich habe nach Rückkehr die Hotelkosten und Auslagen für Nahrungsmittel bei Air France geltend gemacht. Wurde anstandslos erstattet :007:
 

Texasranger

Well-Known Member
Der Grund für die Verspätung ist bis zum Vergleichsschluss unbekannt geblieben. Erst auf mehrfache Nachfrage hat TUIfly einen Vogelschlag am Vortag des Fluges behauptet, durch den angeblich die Maschine beschädigt worden sei. Dazu ist aber nichts weiter vorgetragen worden. Offen war bis zuletzt, welche Maschine wann und wo einen Vogelschlag erlitten hat. Offen blieb auch, wo und in welchem Umfang genau ein Schaden eingetreten ist, ob dieser reapiert werden konnte usw.. Man hat da bis zum Schluss total gemauert. Erst recht hat man nicht vorgetragen, warum man die angeblich am Votrag beschädigte Maschine nicht durch eine Ersatzmaschine ersetzen konnte.
Ich bin just an dem Tag von Düsseldorf nach Kos geflogen. Die Maschine war nur zu 1/3 gefüllt, und die Purserin hat mir in einem Gespräch gesagt, wegen des Saisonendes im Mittelmeerraum habe TUIfly bereits Flüge gestrichen und zusammengelegt. An einer fehlenden Ersatzmaschine kann es daher nicht gelegen haben. Zählt man eins und eins zusammen, kann man schon auf eine Idee kommen, warum der Flug 6 Stunden später als geplant durchgeführt wurde ...
Dass der ganze Vortrag von TUIfly keinen Pfifferling wert war, hat der Richter in der mündl. Verhandlung auch so gesehen und auch Entsprechendes in das Sitzungsprotokoll diktiert. Das Protokoll wird auch an das Luftfahrtbundesamt gehen, das vorsätzliche Verstösse gegen Fluggastrechte mit Bussgeldern ahndet.

Gruß Texasranger
 

Traveljunkie88

Well-Known Member
Ich bin just an dem Tag von Düsseldorf nach Kos geflogen. Die Maschine war nur zu 1/3 gefüllt, und die Purserin hat mir in einem Gespräch gesagt, wegen des Saisonendes im Mittelmeerraum habe TUIfly bereits Flüge gestrichen und zusammengelegt. An einer fehlenden Ersatzmaschine kann es daher nicht gelegen haben. Zählt man eins und eins zusammen, kann man schon auf eine Idee kommen, warum der Flug 6 Stunden später als geplant durchgeführt wurde ...
Dass der ganze Vortrag von TUIfly keinen Pfifferling wert war, hat der Richter in der mündl. Verhandlung auch so gesehen und auch Entsprechendes in das Sitzungsprotokoll diktiert. Das Protokoll wird auch an das Luftfahrtbundesamt gehen, das vorsätzliche Verstösse gegen Fluggastrechte mit Bussgeldern ahndet.
Und genau aus solchen Gründen darf nach der EU-Fluggastrechte-VO kein Flug gestrichen werden! Da würde ich auch auf Entschädigung pochen.
Was anderes ist es natürlich, wenn höhere Gewalt oder ein unvorhergesehener Defekt zu einer Verspätung führt, aber das dürfte ja auch allgemein klar sein..
 

Texasranger

Well-Known Member
Zu den vorstehenden Beiträgen und zur Entschädigungspraxis von TUIfly noch ein Nachtrag:

Die Dreistigkeit von TUIfly kennt keine Grenzen: Nachdem meine Schwiegereltern am 19.06.2012 mit TUIfly einen gerichtlichen Vergleich geschlossen haben, warten sie immer noch auf die Zahlung des Vergleichsbetrags in Höhe von 533 EUR. Die Auszahlung soll für TUIfly schrecklich hohen Verwaltungsaufwand verursachen, so dass es inzwischen 2 Monate dauert. Jetzt wird aber von unserer Seite nicht mehr gewartet, nun wird der Gerichtsvollzieher zu TUIfly geschickt. Mal schauen wie die reagieren, wenn der den "Kuckuck" auf eine der Maschinen klebt. Dann zahlen die die Entschädigung bestimmt sofort. Ich hätte nicht gedacht, dass ein deutsches Unternehmen sich derartig unseriös verhält.

Gruß Texasranger
 
J

Jochen

Guest
Was sind schon 2 Monate? Die meisten Großunternehmen zahlen selbst Lieferanten erst nach 6 Monaten....
 

kittywat

Well-Known Member
Zu den vorstehenden Beiträgen und zur Entschädigungspraxis von TUIfly noch ein Nachtrag:

Die Dreistigkeit von TUIfly kennt keine Grenzen: Nachdem meine Schwiegereltern am 19.06.2012 mit TUIfly einen gerichtlichen Vergleich geschlossen haben, warten sie immer noch auf die Zahlung des Vergleichsbetrags in Höhe von 533 EUR. Die Auszahlung soll für TUIfly schrecklich hohen Verwaltungsaufwand verursachen, so dass es inzwischen 2 Monate dauert. Jetzt wird aber von unserer Seite nicht mehr gewartet, nun wird der Gerichtsvollzieher zu TUIfly geschickt. Mal schauen wie die reagieren, wenn der den "Kuckuck" auf eine der Maschinen klebt. Dann zahlen die die Entschädigung bestimmt sofort. Ich hätte nicht gedacht, dass ein deutsches Unternehmen sich derartig unseriös verhält.

Gruß Texasranger

Wenn der Vergleich Mitte Juni vor Gericht geschlossen wurde, heißt das noch lange nicht, dass dieser in Schriftform am gleichen Tag bei dem Unternehmen vorliegt. Das kann manchmal schon allein Wochen dauern, bis Protokoll der Verhandlung etc. bei den betroffenen Parteien eingehen.

Da der Vergleich als "Zahlungsgrundlage" benötigt wird und in großen Unternehmen meistens laaaange Bearbeitungswege normal sind, würde ich das nicht so eng sehen.

Außerdem sind die 533 Euro für ein großes Unternehmen "Peanuts"....

Das Geld wird schon in den nächsten Tagen kommen, und mal ehrlich, bis der Gerichtsvollzieher den Vollstreckungsbescheid (den ihr erst mal beantragen müsstet) hat und dann auch zu TUIfly "getippelt" ist, dauert es ja auch wieder Wochen.

Also: ruhig Blut, Brauner! Ihr habt doch euren Anspruch geltend gemacht und auch per Urteil zugesprochen bekommen.... der Rest ist doch nur noch Formalie. Als Konsequenz eben künftig woanders buchen.
 
Oben