Entschädigung wegen Flugverspätung

Texasranger

Well-Known Member
Angeblich gehört LH noch zu den zahlungsbereitesten Airlines - jedenfalls wenn man die anderen betrachtet, wo es ohne Klage gar nicht geht.
Gruß Texasranger
 

muesli

Well-Known Member
Also er hat es heute morgen probiert, da war ich in nem Meeting, abends hat er mich erreicht. Bekomme die 600 Euro mal 2 da 2 Pax. Bin zufrieden, warum nicht gleich so? Das war auch meine Frage an ihn, da hat er sich ziemlich rausgeredet, naja, normal halt, die haben es halt einfach mim Standardbrief probiert, egal!

Bin zufrieden und trotz Stress passt es, der verlorene Tag in Dubai entschädigt es damit mehr also nur ein wenig!
 

Texasranger

Well-Known Member
Glückwunsch! Bestätigt, was ich von LH gehört habe. Leider wirst Du die Provision an Flightright zahlen müssen, d.h. es geht mind. 1/4 weg. Gruß Texasranger
 

muesli

Well-Known Member
Jap, das weiß ich mit dem Abschlag an Flightright, ist aber nicht so schlimm! Ohne Flightright oder andere Rechtswege hätte das bestimmt nicht geklappt, daher, kein Problem meiner Meinung!

Und Danke, vielleicht bekommt die LH das Geld wieder ;) Next Year, Florida ;D
 

hobi11

Well-Known Member
Hallo,

so so habe jetzt auch von Airberlin (über flightright) eine großzügig Entschädigung bekommen
für die siebenstündige Verspätung im August für den Flug von Fort Myers nach Düsseldorf.

Gruss
hobi
 

Texasranger

Well-Known Member
Wenn AB - ebenso wie LH - tatsächlich freiwillig 600 EUR/pP gezahlt hat, dann könnte das bedeuten, dass die Airlines ihren Widerstand gegen die Entschädigungszahlungen langsam aber sicher aufgeben, weil sie merken, dass Widerstand zwecklos ist, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Interessant, dies weiter zu beobachten.
Gruß Texasranger
 

hobi11

Well-Known Member
Hallo,

nein kein Gutschein, sondern 600,00 Euro pro Person abzüglich 25% Flightright. (Das waren mir die 25% auch wert,
da ich persönlich keinen großen Aufwand hatte). Die ganze Sache hat auch "nur" 3 Monate gedauert.

In der Tat sieht es so aus, dass bei den Airlines ein Umdenken statt gefunden hat, wobei ich glaube, dass es nach wie
vor schwierig ist seine Angelegenheiten persönlich durch zu ziehen.

Gruß
hobi
 

Texasranger

Well-Known Member
Das ist sehr ungewöhnlich und scheint ein Indiz für eine veränderte Geschäftspolitik zu sein. Iberia hat sich in unserem Verfahren auf die Klage hin auch gar nicht mehr verteidigt, sondern einfach ein Urteil ergehen lassen.

Gruß Texasranger
 
J

Jochen

Guest
Was sollen die groß Geld für die Rechtsabteilung rauswerfen wenn sie eh wissen das sie verlieren? Einmal bei den Kunden bei direkter Anfrage darum herumzukommen und wenn dann eine der spezialisierten Agenturen kommt wissen sie vermutlich das sie eh zahlen müssen wenn sie keine wirklich gute Begründung haben. Das Vorgehen scheint sich für die ja immer noch zu rechnen sonst würden sie es nicht machen - und zahlen müssen es letztlich sowieso die Kunden, das ist nur ein weiterer Kalkulationsfaktor der mit zu einer Verteuerung der Ticketpreise führt, nicht anders als Tarifabschlüsse, Materialverteuerung usw.
Letztlich zahlen das die anderen Kunden mit was die Beschwerdeführer an Geld bekommen - wie bei jeder Versicherung. Ich persönlich halte die Regelung nach wie vor für Blödsinn das da eine Pauschale bezahlt werden muss - für selbstverständlich halte ich eine Entschädigung für entstandene Kosten und ggfs. auch Dinge wie Verdienstausfall o. ä., aber die Pauschale von 600€ bei Fernflügen halte ich in den meisten Fällen für völlig überzogen....

Ich bin mal gespannt wann die Agenturen wie Fairflight & Co einen solchen Bekanntheitsgrad haben das die ersten Fluggesellschaften den Privatkunden die direkt anfragen das Angebot machen einen um 20% verringerten betrag zu zahlen wenn man so eine Agentur außen vor lässt - rechnet sich sowohl für die Glugesellschaft (-25% Kosten + ersparte Verhandlungskosten) und den Kunden (5% mehr Geld).... Würde Fairflight & Co sicherlich nicht besonders schmecken :mrgreen:
 

lp1010

Well-Known Member
Ist vielleicht eine blöde Frage, aber wäre es nicht einfacher -vorausgesetzt man hat eine Rechtschutzversicherung- zumAnwalt zu gehen und das durch ihn einzufordern als diese Agenturen zu beauftragen. Aber auch wenn man keine Rechtschutz hat, kostet ein Schreiben vomAnwalt auch keine 600 € (4 Personen*600€ Entschädigung, davon 25%).
oder reagieren die Fluggesellschaften quasi nur bei diesen Agenturen?
 
J

Jochen

Guest
Nun ja, bei den meisten Rechtsschutzversicherungen hast Du ja einen Eigenanteil der meist schon in etwa in dieser Höhe von 150€ liegt. Ob er 4 Fälle in einem abhandeln kann wüsste ich auch nicht genau - und im Gegensatz zu der Aktion mit Fairflight bleibt das Kostenrisiko bei Dir: Wenn die doch mal einen richtigen Grund (höhere Gewalt) nachweisen können bleibst Du auf den Kosten sitzen. Ich denke, diese Unternehmen profitieren in erster Linie genau davon: das die Kunden keinerlei Risiko haben - im worst case gehen sie leer aus, haben aber keine Kosten soweit ich weiß.
 

Texasranger

Well-Known Member
Nun ja, bei den meisten Rechtsschutzversicherungen hast Du ja einen Eigenanteil der meist schon in etwa in dieser Höhe von 150€ liegt. Ob er 4 Fälle in einem abhandeln kann wüsste ich auch nicht genau - und im Gegensatz zu der Aktion mit Fairflight bleibt das Kostenrisiko bei Dir: Wenn die doch mal einen richtigen Grund (höhere Gewalt) nachweisen können bleibst Du auf den Kosten sitzen. Ich denke, diese Unternehmen profitieren in erster Linie genau davon: das die Kunden keinerlei Risiko haben - im worst case gehen sie leer aus, haben aber keine Kosten soweit ich weiß.

Genau das ist der Punkt. Man hat als Kunde keinerlei Risiko und keinerlei Kosten. Man kann nur gewinnen. Daher knicken die Airlines jetzt auch bei berechtigten Ansprüchen ein. Bei einem verlorenen 600 EUR-Anspruch (1 Passagier D - USA) kommen auf die Airline nämlich noch 683 EUR Gerichts- und Anwaltskosten plus eventuelle Kosten für Zeugen und Sachverständige hinzu. Das wird auf Dauer sehr teuer. Gruß Texasranger
 

lp1010

Well-Known Member
Jap, das wusste ich nicht, dass man da eben kein Risiko hat. Aber dann klingt das auch für mich besser als selbst loszustiefeln und versuchen, etwas rauszuschlagen.
 

Texasranger

Well-Known Member

Robin030

Well-Known Member
Wie jetzt, erst Hü dann Hot? War da nicht neulich erst voll für den Fluggast entschieden worden?...Warten immer noch auf die 2 Ausgleichszahlung vom Passagier aus 2012.
 

Texasranger

Well-Known Member
Wie jetzt, erst Hü dann Hot? War da nicht neulich erst voll für den Fluggast entschieden worden?...Warten immer noch auf die 2 Ausgleichszahlung vom Passagier aus 2012.

Hallo Robin! Die Neuregelungen, wenn sie denn so kommen, gelten nur für zukünftige Flüge. Wir werden unsere Kohle von der Iberia schon noch bekommen. .wink:Gruß Texasranger
 

Texasranger

Well-Known Member
Der aktuelle Stand:

Gericht/Institution:BT
Erscheinungsdatum:12.03.2014
Quelle:
juris_logo.gif
[h=2]Kritik an Änderungsplänen hinsichtlich Entschädigung für Flugpassagiere
[/h]


Fraktionsübergreifend auf Widerstand stießen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Pläne der EU-Kommission, Passagieren bei Flügen innerhalb der EU erst im Fall von mindestens fünfstündigen und nicht wie bislang schon nach dreistündigen Verspätungen das Recht auf Entschädigung zuzugestehen.
Bei der Beratung entsprechender Brüsseler Dokumente unter den Aktenzeichen KOM(2013)130 und Ratsdok.-Nr. 7615/13 bezeichneten Sprecher von SPD, Linken und Grünen am 12.03.2014 dieses Vorhaben als "massive Verschlechterung" für Verbraucher. Auch seitens der Unionsfraktion wurden solche Vorbehalte laut, aus deren Sicht die schwierige Durchsetzung der Fluggastrechte gegenüber den Airlines die "Hauptbaustelle" des EU-Projekts ist.
Die Pläne zur Neuregelung der Passagierrechte bei Flugverspätungen oder bei der Annullierung von Verbindungen werden derzeit zwischen der Brüsseler Kommission, dem EU-Ministerrat als dem Organ der Regierungen, dem EU-Parlament und den nationalen Volksvertretungen strittig diskutiert. Nach der Rechtsprechung des EuGH haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen bis zu 600 Euro, wenn sich ein Flug um mindestens drei Stunden verzögert. Die Brüsseler Kommission strebt nun eine Verspätung von fünf Stunden bei Flügen innerhalb der EU als Voraussetzung für das Recht von Passagieren auf finanzielle Kompensation an, bei längeren Strecken außerhalb der EU sollen je nach Entfernung Fristen von neun und zwölf Stunden gelten. Die Kommission rechtfertigt diese Erleichterung für Airlines mit dem Hinweis auf zusätzliche Belastungen, die den Fluglinien anderweitig entstünden – etwa durch die Pflicht, Betreuungsleistungen wie Essen und Trinken am Airport schon bei zweistündigen Verspätungen zu gewährleisten, oder durch die Auflage, anders als bisher Passagieren auch dann den gebuchten Rückflug zu garantieren, wenn sie zuvor den Hinflug nicht angetreten haben.
Teile des Brüsseler Vorhabens stießen im Ausschuss auf Zustimmung. Dazu gehören etwa die Ausdehnung von Betreuungsleistungen am Airport oder eine bessere Durchsetzung von Fluggastrechten gegenüber Fluglinien, beispielsweise durch die Einrichtung von Schlichtungsstellen in allen EU-Staaten. Begrüßt wurde im Prinzip auch die engere Definition der "außergewöhnlichen Umstände", die etwa im Fall von schlechtem Wetter oder von Streiks die Airlines von Entschädigungszahlungen entbinden,. Allerdings wurde in der Debatte kritisiert, dass "technische Mängel" an Flugzeugen als Grund für die Freistellung von Ausgleichsleistungen unklar gefasst seien und deshalb sehr weitgehend interpretiert werden könnten.
Im Blick auf den zentralen Punkt der Verspätungsdauer als Voraussetzung für Kompensationszahlungen an Passagiere weisen aus Sicht der Fraktionen die jüngst vom EU-Parlament erhobenen Forderungen im Kern in die "richtige Richtung". Nach dem Willen der EU-Abgeordneten sollen Passagiere im Fall eines dreistündigen Verzugs bei Flügen bis 1.500 Kilometer Entfernung Anspruch auf 300 Euro und bei Strecken bis 3.500 Kilometer auf 400 Euro haben, bei Linien über 3.500 Kilometer sollen es bei siebenstündigen Verzögerungen 600 Euro sein. Wird eine Verbindung ganz gestrichen, müssen nach den Plänen der EU-Kommission die Fluggesellschaften nur bis zu drei Übernachtungen finanzieren oder pro Nacht 100 Euro zahlen. Die Vorschläge des EU-Parlaments sehen hingegen großzügigere Regelungen für Passagiere vor.
Seitens der Regierung hieß es im Ausschuss, Berlin wolle den Schutz der Fluggastrechte auf einem "insgesamt hohen Niveau" halten. Deutschland befinde sich im EU-Ministerrat jedoch in einer schwierigen Verhandlungsposition, da das Vorhaben der Kommission bei den Mitgliedsstaaten eine breite Unterstützung finde.
 

hobi11

Well-Known Member
Hallo,

habe gestern auch eine email von flightright bekommen, die auf dieses Thema hinweisen und wohl auch sehr
aktiv mit Verbraucherschutzorganisationen zusammen arbeiten um diesen Entwurf zu verhindern.

Interessant war ausserdem, dass flightright im Februar schlappe 1,5 Mio Entschädigung durch gesetzt hat
und das für knapp 4400 Kunden. Davon 25% - nicht schlecht.

Hingewiesen wurde auch noch, dass es natürlich möglich ist, eine Entschädigung rückwirkend einzufordern.

Aber das sollte ja bekannt sein.

Gruß
hobi
 
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