Fluginfo Entschädigung wegen Verspätung Star Alliance

miami92florida

Well-Known Member
Hallo liebe Forenmigglieder, sorry, jetzt kommt ne lange Story. Ich bitte um eure Hilfe/Meinung....
Wir sind heute aus Florida mit 24 stündiger Verspätung zurückgekehrt und ohne unsere Hartnäckigkeit wären es fast 48 Stunden geworden. Jetzt fragen wir uns, ob wir Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Unser Roundtrip wurde über Bravofly gebucht und bestand aus einem Nonstop-Flug mit Lufthansa/Eurowings von Köln/Bonn nach Orlando am 27.10.17. Der Rückflug sollte am 3.11.17 um 1.40 pm mit Air Canada über die Star Alliance von Orlando nach Toronto, dort 5 Stunden später weiter nach München und von dort zurück nach Köln erfolgen. Da wären wir am 4.11. nachmittags gelandet. Nun hat es sich ergeben, dass wir schon in Orlando eine 11 stündige Verspätung aufgrund eines technischen Problems am Flieger hatten. Das bedeutete für uns, dass wir unsere Anschlussflüge in Toronto nicht bekommen würden. Wir wurden zunächst vertröstet wir würden automatisch per Email über die neue Flugverbindung informiert und bekamen Essensgutscheine für das Airportrestaurant. Da wir nach einigen Stunden noch immer nichts erhalten hatten hängten wir uns an die Air Canada Buchungshotline, die uns nach ewigem hängen in der Warteschleife offenbarte, dass wir erst nach Toronto müssten und dann erst nach zwei Tagen weiterfliegen könnten, da alle anderen Verbindungen ausgebucht seien [emoji15]. Das hätte bedeutet, dass wir statt Samstagmittag erst am Montagmittag gelandet wären, was für uns arbeitstechnisch und für die Kids schultechnisch eine Katastrophe gewesen wäre. Wir haben also aus der Star Alliance Verbindungen herausgesucht, die wir per Internet noch hätten buchen können, aber man vergewisserte uns es sei unmöglich uns auf diese Flüge zu buchen. Am Schalter legten wir auch einen Flugvorschlag vor, mit dem wir nonstop wieder per Eurowings am Samstagabend von Orlando hätten zurückfliegen können, aber man sagte uns das wäre nicht möglich und wir müssten die Kosten für eine Übernachtung in Orlando bis zum nächsten Tag auch selbst bezahlen, da der Flug nach Toronto ja nicht annulliert, sondern nur verspätet sei. Wir traten also notgedrungen um fast 1am am Samstagmorgen den knapp 3-stündigen Flug nach Toronto an. Hier sollten wir unser Gepäck entgegennehmen und dann Hotel und Essensgutscheine bekommen um am Sonntagabend weiter zu fliegen. Am Gepäckband mussten wir dann feststellen, dass wir unsere Koffer nicht erhalten würden da sie für die Durchreise vorgesehen seien und unsere Voucher für Hotel und Essen erst nach 5.30h, wenn die Schalter öffnen ausgestellt werden würden. Wir warteten also brav am Ticketcounter auf unsere neuen Boardingpässe und die Gutscheine. Die Gutscheine wurden dann ausgeteilt und man empfahl uns die Hotline wegen der Anschlussflüge zu kontaktieren und die Boardingpässe im Hotel ausdrucken zu lassen. Ich hab meinen Platz am Ticketschalter aber nicht aufgegeben und wartete auf den Arbeitsbeginn der Mitarbeiter, während mein Mann sich wieder an die Telefonhotline hängte. Wir hatten auch diverse Flugverbindungen herausgesucht die uns egal wo nach Deutschland gebracht hätten. Die Hotline verwies erneut auf den einzig möglichen Flug am Sonntag. Dann endlich konnte ich mit der netten Dame am Ticketschalter sprechen. Die verneinte zunächst auch andere Optionen zu haben, doch dann fragte ich erneute, warum wir nicht wieder mit dem Eurowingsflug von Orlando nach Köln am Samstagabend zurückfliegen könnten, für den im Internet ja noch Plätze angeboten würden. Und siehe da, sie schaute nach und meinte, ja darauf könnte sie uns noch buchen [emoji849]. Wir müssten dann am Nachmittag eben wieder zurück nach Orlando fliegen. Gesagt getan. Sie empfahl uns noch mit der Gepäckbeförderung zu sprechen um sicher zu gehen, dass die Koffer den korrekten neuen Weg machten. Auch das taten wir. So flogen wir am Samstag um 17.30pm wieder von Toronto nach Orlando, rannten zum Eurowingsschalter um unsere Boardingpässe dort ausdrucken zu lassen und erfuhren dort, dass wir zwar für die 22uhr Maschine gebucht waren, aber mit einer Balance von 8450$ zu unseren Lasten [emoji33]. Man schickte uns wieder zu Air Canada, die verwiesen uns wieder an Eurowings. Hin und her und 15 min vor Abflug hatten wir dann endlich die Tickets [emoji52]. Auf dem Flug hätte man dann kein Essen für uns, aber das war dann auch schon egal. So gelandet sind wir dann heute am 5.11. um 12 Uhr pünktlich mit 24h Verspätung in Köln. Die Koffer waren natürlich auch nicht da, aber wir sind erstmal zu Hause und können alle planmäßig wieder in die Arbeitswoche starten.
Jetzt frage ich mich allerdings, ob uns außer den Essensgutscheinen noch eine Entschädigung zusteht, da Air Canada und Rückflugantritt in Orlando beide nicht zum EU Recht gehören würden [emoji848]. Aber der Reiseantritt war ja mit Lufthansa/Eurowings und der Flug wurde ja als Hin- und Rückflug ab Deutschland gestartet. Außerdem weiß ich nicht, ob ich mich an Bravofly als Reisebüro oder an die Airline direkt wenden soll. Oder würdet ihr euch gleich an flightright oder ähnliches wenden?
Danke schon mal wenn ihr das alles lest [emoji1303][emoji4]
 

MIA_Steve

Hausmeister
Administrator
Startet die Maschine außerhalb der EU, landet aber auf einem Flughafen innerhalb der EU, dann gilt die Verordnung 261/2004 nur, wenn die durchführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU, in der Schweiz, in Norwegen oder in Island hat.
 

MIA_Steve

Hausmeister
Administrator
Die durchführende wäre dann Air Canada, oder?

Richtig, vgl. auch:
BGH · Urteil vom 26. November 2009 · Az. Xa ZR 132/08

Als "ausführendes Luftfahrtunternehmen", für das die Verordnung nach der Regelung ihres Anwendungsbereiches in Art. 3 Abs. 5 Satz 1 ausschließlich gilt, ist nach der Begriffsbestimmung in Art. 2 Buchst. b der Verordnung das Luftfahrtunternehmen anzusehen, das im Rahmen eines Vertrages mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen - juristischen oder natürlichen - Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt. Indem sie auf die Durchführung des Fluges abstellt und hiervon die zugrunde liegende Vertragsbeziehung abgrenzt, die der Fluggast auch zu einem anderen Unternehmen begründet haben kann, macht die Legaldefinition in der deutschen Sprachfassung deutlich, dass für den Begriff des ausführenden Luftfahrtunternehmens allein maßgeblich ist, welches Unternehmen mit dem von ihm bereit gestellten Flugzeug und Personal die Beförderungsleistung tatsächlich erbringt, und nicht, mit welchem Luftfahrtunternehmen der Vertrag über die Flugreise geschlossen worden ist (vgl. bereits Sen.Urt. v. 28.05.2009 - Xa ZR 113/08, NJW 2009, 2743). Diese Auslegung steht im Einklang mit der Wortwahl etwa der englischen und der französischen Sprachfassung, die die Durchführung des Fluges durch das als "operating air carrier" bzw. als "transporteur aerien effectif" bezeichnete Unternehmen mit den Verben "to perform" bzw. "realiser" umschreiben.
 

miami92florida

Well-Known Member
Ja, das haben wir auch schon gedacht! Vielen Dank für eure Antworten. So werden wir es wohl machen.


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Villa Tropical Breeze

Well-Known Member
Du kannst bei Flighrigt und Co. eingeben was Du willst - es wird leider nichts geben. Die einzige Chance, die Du hast, ist eine Kulanzleistung von AC. Schreibe die an und schildere ( aber kurz und knapp und nicht so lang ) den Vorfall. Mit Glueck gibt es ein paar Meilen ( sofern Du bei AC sammeln solltest ) oder einen Voucher von vielleicht $50-$100 p.P.
Viel Glueck und berichte mal
 

miami92florida

Well-Known Member
Ja, das haben wir leider auch gemerkt. Wir schreiben dann mal an Air Canada. Die haben irgendeinen Promocode link geschickt. Mal schauen, was das sein soll....


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