Entschädigung wg. Ausfall od. Verspätung

Tom

Florida-Beginner
@rswfan:
Gilt das bei allen Flugreisen, auch Pauschalreisen und / oder Linienflügen? Bekomme ich jetzt Geld, wenn Condor mal wieder erst am nächsten Tag fliegt?


Sonntag, 13. Februar 2005
Flugreisende profitieren
Bis zu 600 Euro Entschädigung

Flugreisende können sich bald deutlich entspannter in ihre Sessel zurücklehnen. Ab dem kommenden Donnerstag gelten EU-weit neue Passagierrechte. Das lästige Warten auf verspätete Maschinen und der Ärger über überbuchte Flieger werden dann mit bis zu 600 Euro entschädigt. Und auch für Bahnfahrer gibt es gute Nachrichten: Ähnliche Regeln für den europäischen Zugverkehr sind in Brüssel bereits in der Mache. Kleiner Wermutstropfen: Die Verkehrsunternehmen versuchen, die neuen Rechte vor Gericht zu kippen.

250.000 Menschen bleiben jährlich in der EU am Boden, weil Fluggesellschaften ihre Maschinen überbucht haben. Ab dem 17. Februar können Reisende auf finanziellen Ausgleich pochen. Ist ein Flug überbucht oder wird kurzfristig annulliert, erhalten Passagiere auf Langstreckenflügen 600 Euro. Bei bis zu 3500 Kilometern sind 400 Euro fällig, bei bis zu 1500 Kilometern immerhin noch 250 Euro. Das ist doppelt so viel wie bisher. Alternativ können sich die Kunden sogar den vollen Ticketpreis erstatten lassen. Das gilt auch für Reisende, die länger als fünf Stunden auf ihren Flieger warten müssen.

Besonders Billigairlines waren bisher dafür berüchtigt, wenig Kulanz zu zeigen und Passagieren selbst bei stundenlangen Verspätungen nicht mal einen Kaffee auszugeben. Auch Annullierungen waren ein Problem: "Wenn Flüge nicht ausgelastet waren, wurden sie einfach gestrichen", sagt Verkehrsexperte Holger Krawinkel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin. Nun werden auch die Billigflieger zur Kasse gebeten, wenn sie ihre Kunden nicht mindestens zwei Wochen im Voraus über den Ausfall informieren. "Der Anreiz ist jetzt sehr groß, die Maschinen doch starten zu lassen", sagt Krawinkel.

Die Branche läuft gegen die neuen Passagierrechte Sturm. Der Genfer Verband IATA, der 270 Airlines vertritt, sieht die Fluggesellschaften gegenüber anderen Verkehrsmitteln benachteiligt und hat Klage bei einem britischen Gericht eingereicht. Der Fall liegt nun beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

"Die den Airlines drohenden Strafen sind enorm", sagt IATA-Sprecher Anthony Concil. Die Gesellschaften müssten nun sogar bei Fällen höherer Gewalt haften, etwa bei Unwettern oder Streiks. Steigende Ticketpreise hält Concil daher langfristig nicht für ausgeschlossen. Zunächst könnten aber regionale Fluglinien aus Angst vor Entschädigungen ganze Linien streichen, sagt er. Etwa dann, wenn sie Ziele mit einer hohen Sturmgefahr anfliegen, wie etwa Schottland oder Norwegen. "Wenn uns zusätzliche Kosten aufgebürdet werden, ist es schlussendlich der Verbraucher, der zahlt", warnt der IATA-Sprecher.

Die EU ist unterdessen schon viel weiter. Im Europaparlament liegt ein Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch, der Reisenden im grenzüberschreitenden Bahnverkehr sehr weitgehende Rechte gewähren soll. Wer in Dortmund einen verspäteten Zug nimmt und deshalb seinen Anschluss von Köln nach Brüssel nicht mehr bekommt, könnte demnach den gesamten Reisepreis ersetzt bekommen.

Und selbst für Folgeschäden wollen manche EU-Parlamentarier die Bahngesellschaften haftbar machen. Wer wegen eines verspäteten Zuges einen wichtigen Geschäftstermin oder ein Vorstellungsgespräch verpasst, könnte dann auf Schadenersatz klagen. Das geht selbst Verbraucherschützern zu weit. "Wenn die Haftung für indirekte Schäden zu weit gefasst ist, müssen die Unternehmen die Fahrpreise erhöhen", warnt Krawinkel. Und das wäre schließlich nicht im Sinne des Erfinders.
http://www.n-tv.de/5492003.html
 
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rswfan

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Hallo Tom,

die Meldung haben wir bereits vorliegen gehabt:

Mehr Entschädigung für EU-Fluggäste
Fluggäste in Europa haben ab 17. Februar bei Ausfällen und Verspätungen Anrecht auf eine höhere Entschädigung als bisher. An diesem Tag tritt die neue EU-Verordnung in allen Mitgliedsstaaten in Kraft.

Bei Überbuchungen sind Kompensationen von 250 Euro für Flüge bis 1500 Kilometer, von 400 Euro für Transfers bis 3500 Kilometer und 600 Euro für noch längere Strecken vorgesehen. Wird ein Flug am Reisetag storniert gelten die gleichen Entschädigungsbedingungen. Bei mehr als fünf Stunden Verspätung kann der Fluggast sein Geld zurückverlangen.

Betrifft also alle Flüge!

Gruß

rswfan
 

rswfan

Chef vom Dienst
Administrator
Und noch eine Meldung:

EU-Rat beschließt nun doch stärkere Passagierrechte
Der EU-Ministerrat hat endgültig die verschärften Rechte für Flugpassagiere beschlossen: Bei Überbuchung, Flugstreichungen und langen Verspätungen erhalten die Fluggäste erhöhte Entschädigungen und müssen betreut werden. Neben Linienflugpassagieren werden diese Rechte erstmals auch für Passagiere von Charterflügen sowie für Fluggäste, die ihren Flug im Rahmen einer Pauschalreise antreten, gelten.

Gegen die Höhe der Entschädigungen hatten sich die Airlines gewehrt, zuletzt auch der kürzlich gegründete Verband der europäischen Billigflieger. Letztere halten die Kompensationszahlungen in Relation zu den geringen Ticketpreisen der Billigflieger für nicht angemessen.

Die Regionalfluggesellschaften in Europa sagen einen Preisanstieg voraus. Mike Ambrose, Generaldirektor des Verbands der Regionalfluggesellschaften ERAA: „Insgesamt wird die Kompensationsregelung die Verbraucher jährlich rund 1,5 Mrd. Euro kosten.“

Ein wenig Hoffnung, dass die Entscheidung scheitert, hatte der DRV gebracht. Der Verband hatte die Bundesregierung auf rechtliche Unstimmigkeiten hingewiesen, wodurch in Berlin Zweifel an den Kompensationsregeln entstanden. Im Rahmen der politischen Diskussion hat der Ministerrat heute dennoch einen Beschluss gefasst.

Die EU-Verkehrskommissarin de Palacio, eine der stärksten Befürworterinnen der Neureglung, freute sich über den Beschluss. Die alten Regelungen aus dem Jahr 1991 hätten die Fluggesellschaften nicht ausreichend abgeschreckt. De Palacio: „Jährlich erleben noch immer 250.000 Passagiere eine böse Überraschung, wenn sie ihren gebuchten Flug antreten wollen.“

Ich hoffe Dir hiermit voresrt geholfen zu haben :001:

rswfan
 

Tom

Florida-Beginner
So, da haben wir es jetzt. 7:0096: Stunden Verspaetung von Ft.Myers nach Frankfurt. Und jetzt bekmme ich nichts weil wir hier nicht in der EU sind? Arno, hilf mal. Will mind. 20.000 Euro Schadensersatz!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Nele

Well-Known Member
...hab ich gerade richtig gelesen?
Condor heute mittlerweile bei 9 Stunden verspaeteter Ankunft??
 

rswfan

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Tom schrieb:
So, da haben wir es jetzt. 7:0096: Stunden Verspaetung von Ft.Myers nach Frankfurt. Und jetzt bekmme ich nichts weil wir hier nicht in der EU sind? Arno, hilf mal. Will mind. 20.000 Euro Schadensersatz!!

Hallo Tom,

da Du ja in den USA buchst und die Reise antrittst, kommt das EU Recht nicht zum tragen - sorry

Gruß

rswfan
 

Claudia

Power-Mom und Moderatorin
Moderator
... und ich rege mich bei 2 Std. Verspätung und unplanmäßiger Zwischenlandung auf! 7 Std. bzw. 9 Std. ist ja der totale Horror!
 

rswfan

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Administrator
So da haben wir es einmal mehr.

Planmäßiger Abflug 10:15 Uhr - gerade zu Hause angekommen 14:45 Uhr - und die Maschine ist noch immer nicht nach Wien abgehoben. Tolles vergeigtes Wochenende - Vielen Dank Airline. Werde mal am Montag meine Ansprüche geltend machen - Hotelausfall etc.

Schade, war doch die Tour ein Geschenk an meinen Schatz.

Gruß

rswfan - der megamäßig gefrustet ist :0045:
 

Nele

Well-Known Member
Sorry for that. :-(

Vielleicht klappts an einem anderen Wochenende.





Ich moechte einen $ fuer jede Minute, die ich auf einen verspaeteten Flieger gewartet habe.... Aber mir ist es immer noch lieber, dass sie verspaetet starten, dafuer aber repariert...
Uebrigens gehen die smileys bei mir wieder nicht...
 

buccaneer

Buchmacher und Frauenversteher
Mensch, das ist natürlich richtig übel... sorry for that. Hoffe Du kriegst wenigstens nett satte Entschädigung. Da kannst Du deine Holde dann schick ausführen...
 

Claudia

Power-Mom und Moderatorin
Moderator
rswfan schrieb:
So da haben wir es einmal mehr.

Planmäßiger Abflug 10:15 Uhr - gerade zu Hause angekommen 14:45 Uhr - und die Maschine ist noch immer nicht nach Wien abgehoben. Tolles vergeigtes Wochenende - Vielen Dank Airline. Werde mal am Montag meine Ansprüche geltend machen - Hotelausfall etc.

Schade, war doch die Tour ein Geschenk an meinen Schatz.

Gruß

rswfan - der megamäßig gefrustet ist :0045:


Mensch, das tut mir leid! Umso ärgerlicher für dich, wenn du dieses Wochenende als Geschenk gedacht hattest. Gerade dann möchte man ja gerne, daß alles klappt!

Gruß
Claudia
 

BiMi

Well-Known Member
Moderator
Ach Arno, dass tut mir auch sehr leid für euch. Ihr hattet euch ja so auf das Wochenende in Wien gefreut.

Ich finde, bei einer solchen Reise, entschädigt Geld auch nicht immer! Ist zwar ein kleiner Trost, aber was nützt das in einem solchen Fall? :0053: Aber vielleicht könnt ihr die Reise noch nachholen.

Gruß,

Bianca
 

Brutzel1

Member
Muss man dann vor Gericht gehen und das Geld einklagen ? Und ab wieviel Stunden spricht von nem realistischen Anspruch auf Ersatz ?
 
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