Ali G.
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Quelle: Spiegel onlineReiserecht
Flug darf nicht wegen fehlender Kreditkarte verweigert werden
Die Passagierin hatte ihre Kreditkarte nicht dabei - darum durfte sie trotz eines gültigen Tickets nicht mitfliegen. Das Landgericht Frankfurt hat nun solche Fälle für rechtswidrig erklärt: Die Airline muss Schadenersatz zahlen.
Berlin/Frankfurt/Main - Eine Airline darf einem Kunden den Flug nicht verweigern, weil er beim Check-in nicht seine Kreditkarte vorzeigen kann. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor, auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin hinweist.
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Die Richter verurteilten die Fluggesellschaft dazu, Schadenersatz an die Kundin zu zahlen. Die Klausel in den Geschäftsbedingungen, die das Vorzeigen der Kredit- oder Debitkarte verlangt, darf nicht mehr verwendet werden. Eine Kreditkarte sei ein Zahlungsmittel, aber keine für den Antritt eines Fluges notwendige Reiseunterlage, urteilten die Richter. Das Urteil ist der Verbraucherzentrale zufolge noch nicht rechtskräftig.
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