Fluginfo Flugrecht - Entschädigung - Anschlussflug

Capecoralfan

Well-Known Member
"Anschlussflug verpasst!
Verpasst ein Fluggast wegen großer Verspätung des Zubringerfluges seinen Anschluss, hat er Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das gilt auch dann, wenn der Anschlussflug von einem anderen Unternehmen durchgeführt wird und von einem Flughafen abgeht, der nicht in der EU liegt :!: . Das entschied das Landgericht Frankfurt (Az. 2-24 S 16/13). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell". In dem vorliegenden Fall waren der Kläger und seine Ehefrau auf dem Weg von Frankfurt am Main nach Rangun über Singapur mit mehr als drei Stunden Verspätung angekommen. Grund war die Verspätung des Zubringerfluges von Frankfurt nach Singapur. Dort hätten die Kläger mit einer lokalen Airline weiterreisen sollen." (Zitat Ende)
Ich glaube, dieses Urteil ist zumindest für außereuropäische Flüge wirklich neu! Ansprüche bestanden, soweit ich weiß, bisher ja nur, wenn man Flug und Anschlussflug bei einer Airline oder zumindest zusammen gebucht hatte. Ich verstehe das Urteil so, dass ich jetzt auch einen Anspruch hätte, wenn mein Flieger von Frankfurt nach New York mit mehreren Stunden Verspätung dort ankommt, und deshalb mein Anschlussflug, den ich bei einer anderen Airline gebucht habe, schon weg ist! Leider wurde im Artikel nichts darüber geschrieben, ob noch eine Revision beim OLG zulässig ist. Dann wäre das zitierte Urteil nämlich noch nicht rechtskräftig und damit "endgültig"! VG,
 
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