fuer 6 monate von Tampa nach Deutschland

siggib

Well-Known Member
Anwalt nehmen

Caloosa schrieb:
dann würde ich mir aber mal so langsam einen anwalt nehmen, wenn das schon so lange dauert.... das ist ja alles andere als normal. die beamtenmühlen mahlen zwar auch hier mitunter etwas langsam, aber so langsam nun auch wieder nicht

Tja eigentlich ist es mir egal wie lange das mit der GC dauert, ich bin schliesslich legal mit arbeitsgenehmigung etc. Zugegeben ist es etwas laestig sich jedes jahr einen stempel zu holen, aber deswegen wieder gleich tausende von scheinen einem anwalt geben ? Soweit ich das verstanden habe wurden viele antraege der INS nach der umstrukturierung zur CIS fuer 3 jahre auf eis gelegt, wurde mir vom officer so mitgeteilt.
Ich will aber mal nicht bestreiten das ein anwalt das sicherlich beschleunigen wuerde. Nur mir persoenlich kann das eigentlich total egal sein, mal abgesehen von dem einen Beheordengang im jahr.

Die GC bietet ja auch keine absolute sicherheit, sie ist ein privileg das einem auch jederzeit wieder genommen werden kann.

Deshalb meine frage zum citizenship.

Siggi
 
M

manu

Guest
habe meine gerade letzte woche weggeschickt N-400 :mrgreen: habe meine doppelte von D aus schon genehmigt bekommen im July 05, da ich ja irgendwann mal noch rentenanspruch in D habe (hab ja 20 J. eingezahlt) wird zwar nur ein paar trumpel sen aber man weiss ja nie was denen einfaellt wenn ich meine deutsche abgegeben haette
 

sister of crime

Verstorbenes Mitglied welches in unserem Herzen we
manu schrieb:
habe meine gerade letzte woche weggeschickt N-400 :mrgreen: habe meine doppelte von D aus schon genehmigt bekommen im July 05, da ich ja irgendwann mal noch rentenanspruch in D habe (hab ja 20 J. eingezahlt) wird zwar nur ein paar trumpel sen aber man weiss ja nie was denen einfaellt wenn ich meine deutsche abgegeben haette

Also jetzt habe ich ein Verständnisproblem liebe Manu.......
Du möchtest auf deine Rentenansprüche nicht verzichten, die aus unserem maroden Sozialsystem:065: :065:

Da kann ich nur sagen: Du propagierst doch gerne und überall freedom of choice und du hast dich dafür entschieden in den USA zu leben, nicht zuletzt auch deswegen, weil du unseren Sozialstaat hier ablehnst und das auf Eigenverantwortlichkeit basierende System dort mehr als begrüßt.

Geh doch später ggf. Regale einräumen oder an der Tanke arbeiten.:0521:
(So sorry, aber dat mußte gezz einfach sein!)

Die Sache sieht natürlich völlig anders aus, wenn deine Tochter dann im erwerbsfähigen Alter ist und in Deutschland arbeitet. So funktioniert nämlich unser Rentensystem.
Du hast mit deinen Beiträgen nicht nicht für deine Rente eingezahlt, sondern die Bezüge der aktuellen Rentner finanziert. (Generationenvertrag, remember?)
Da wir in Deutschland immer weniger Kinder/Arbeitnehmer haben, bei einer ständig steigenden Anzahl von Menschen mit Rentenansprüchen funktioniert dieses System halt nicht mehr!
Du hast dich vom Acker gemacht ergo, Konsequenz, schade schade nix mit Rente! Es sei denn, wie schon gesagt, deine Tochter zahlt hier in die Rentenversicherung ein.

Liebe Manu,
ich weiß das ist jetzt ganz starker Tobak aaaber, bevor du dich wutentbrannt auf die Tastatur stürzt bitte ich dich da vielleicht mal ne Nacht drüber zu schlafen oder mal ernsthaft drüber nachzudenken.:001:

Lieben Gruß
Martina
(duckundwegrenn):556:
 

Caloosa

Well-Known Member
Liebste Sistersche.... so ganz stark ist der Tobak nicht... grundsätzlich hast du mit deinen nachdenkenswerten Worte schon recht... aber auf de anderen Seite: Wr sind halt alle nur Menschen und eigentlich ist uns auch nur ein Motto heilig: Brot für die Welt, Kuchen für mich!! :002:
 
M

manu

Guest
Nee geb ich DIR absolut Unrecht, ich habe dort 20 Jahre einbezahlt und hol mir jetzt AUCH MEINEN TEIL raus. Bezahle ueberigens auch noch WEITERHIN in Deutschland STEUERN fuer meine Eigentumswohnungen die ich mir auch fuer meine spaetere Absicherung gekauft habe, da laesst mir der vater staat ja AUCH NICHTS nach! Das ganze Koppduchgeschwader das im Rentenalter in die Tuerkei geht bekommt auch Ihre Rente, warum sollte ICH darauf verzichten, nee seh ich absolut NCIHT ein und darueber brauch ich auch keine Nacht zu schlafen, ich BIN und bleibe weiterhin Steuerzahler in D und somit habe ich da auch ein Anrecht auf meine Rente.

War schon hart genug das ich KEIN kindergeld mehr bekomme aber Tuerken bekommen es in die Tuerkei nachgeschickt. thema hatten wir vor deiner Ankunft schonmal.

Und somit endet dieses auch fuer mich, denn egal was ich schreibe du wirst sowieso das gegenteil schreiben, wir werden NIE auf einen gruenen zweig hier kommen.
 
M

manu

Guest
sister of crime schrieb:
Geh doch später ggf. Regale einräumen oder an der Tanke arbeiten.:0521:
(So sorry, aber dat mußte gezz einfach sein!)

:556:


Muss ich Dich leider enttaeuschen, das wird mir zum glueck nie passieren, da ich in meinen jungen Jahren (da ich ja in der Immobilien Branche war) im Immobilien Markt investiert habe und somit meine "rente" aufzubessern.

Leider muss ich nur immer mehr feststellen, haette ich meine ganzen Investitionen in Florida getan und nicht in dem immer schlechter werdenden D wuerde ich eine noch groessere rendite rausbekommen.
 

admin

Administrator
Teammitglied
Irgendwie ist das hier schon wieder sehr weit vom Thema weg....:0025:

Aber nu is eh egal....

Ich habe es schon lange aufgegeben, den Leuten zu erklären dass man bei der Rente nicht das wiederbekommt, was man eingezahlt hat - das scheint niemand kapieren zu wollen. Den Fehler hat damals ja schon Adenauer gemacht, als er von den Rücklagen auf den Generationenvertrag umgestellt hat, weil er das bereits angesparte Geld lieber anderweitig verbraten wollte. Und dann noch mit der schönen (aber leider falschen) Annahme und Aussage: "Kinder kriegen die Leute immer!"
Damit das System funktionieren würde müsste aber jede Familie statistisch 2,1 Kinder haben, in der Realität sind es aber nur 1,4. Da ist sicher auch die wenig gelungene Familienpolitik der letzten 20-30 jahre schuld, allerdings wohl auch nicht nur.

Bei einer Krankenversicherung oder Autoversicherung holt man ja auch nicht die eingezahlten Beiträge irgendwann zurück, ebensowenig wie bei einer Risiko-Lebensversicherung. Eine LV mit Auszahlung im Alter ist etwas ganz anderes, da hat jeder mittelprächtige Fond bessere Renditen...

Was aber nun die Steuern, die Du in D noch bezahlst mit der Rente zu tun haben sollen, Manu, das bleibt alleine Dein Geheimnis. Die Steuern sind ja nun für alle anderen möglichen Sachen da, von denen Du auch als Grundbesitzer u.U. profitierst, sei es Infrastruktur, Schutz durch Legislative, Judikative und Exekutive, Verwaltung usw. Das hier nicht alle Steuergelder gut angelegt sind steht wohl außer Frage - aber das ist wohl in den meisten Ländern der Welt so, das gibt sich wohl nicht viel.

Das Ganze ist eine müßige Diskussion - zeigt aber in meinen Augen vor allen Dingen, dass das System des Generationenvertrages nicht funktioniert weil die Menschen es (aus Egoismus?) gar nicht leben wollen und deshalb gehört es sobald als möglich umgestellt. Das ist die wirklich große Herausforderung an die deutsche Politik der nächsten 10-20 Jahre - ich bin mal gespannt, ob sich da wirklich jemand rantraut.

Gruß

Jochen
 
M

manu

Guest
Lieber Jochen,

erstens das da bei der Rente nicht viel rauskommt weiss ich auch und hab ich oben auch geschrieben!

2. Das steuern direkt mit rente NICHTS zu tun haben weiss ich auch.

Ich sehe nur NICHT ein das ich als steuerpflichtiger, nur weil ich meinen Wohnsitz im Ausland habe, meine Rente nicht empfangen soll/darf.

Jeder andere EU Auslaender macht es ganz genauso, darueber regt sich doch hier auch keiner auf.
 

Nele

Well-Known Member
sister of crime schrieb:
Also jetzt habe ich ein Verständnisproblem liebe Manu.......
Du möchtest auf deine Rentenansprüche nicht verzichten, die aus unserem maroden Sozialsystem:065: :065:

Da kann ich nur sagen: Du propagierst doch gerne und überall freedom of choice und du hast dich dafür entschieden in den USA zu leben, nicht zuletzt auch deswegen, weil du unseren Sozialstaat hier ablehnst und das auf Eigenverantwortlichkeit basierende System dort mehr als begrüßt.

Geh doch später ggf. Regale einräumen oder an der Tanke arbeiten.:0521:
(So sorry, aber dat mußte gezz einfach sein!)

Die Sache sieht natürlich völlig anders aus, wenn deine Tochter dann im erwerbsfähigen Alter ist und in Deutschland arbeitet. So funktioniert nämlich unser Rentensystem.
Du hast mit deinen Beiträgen nicht nicht für deine Rente eingezahlt, sondern die Bezüge der aktuellen Rentner finanziert. (Generationenvertrag, remember?)
Da wir in Deutschland immer weniger Kinder/Arbeitnehmer haben, bei einer ständig steigenden Anzahl von Menschen mit Rentenansprüchen funktioniert dieses System halt nicht mehr!
Du hast dich vom Acker gemacht ergo, Konsequenz, schade schade nix mit Rente! Es sei denn, wie schon gesagt, deine Tochter zahlt hier in die Rentenversicherung ein.

(duckundwegrenn):556:

Also: Wir haben uns hier vom Acker gemacht, sollen deshalb keine Rente bekommen, obwohl wir in Deutschland eingezahlt haben, weil unsere Kinder nicht einzahlen.
OK, dann waere allerdings die logische Konsquenz, dass alle Kinderlosen in Deutschland ebenfalls keine Rente bekommen.:0025: :0025:
 

admin

Administrator
Teammitglied
Sorry, ich habe nirgendwo geschrieben, das ihr heute bis jetzt erworbenen Rentenansprüche nicht bekommen sollt - das halte ich für selbstverständlich. Nur das Argument: "Das Geld was ich eingezahlt habe will ich auch wieder haben, das ist mein Geld!" ist eben schlicht und ergreifend falsch - mehr habe ich nicht sagen wollen.
Denn leider sehen es die meisten Leute so....
Außerdem habt ihr -glaube ich- auch die Möglichkeit, sich das irgendwie auszahlen zu lassen, aber da kenne ich mich nicht aus, ich war in meinem ganzen Leben noch so gut wie nie gesetzlich rentenversichert.

Was das Argument mit den Kinderlosen angeht: Wenn die Rentenversicherung nicht von dem Generationen-Modell abgeht, dann wird es über kurz oder lang mit Sicherheit so kommen, dass Kinderlose entweder mehr zahlen oder aber Abstriche hinnehmen müssen. Erste Überlegungen in diese Richtung gibt es ja bereits.

Die werden das natürlich als ungerecht empfinden - aber Aufgabe des Staates ist es ja auch zu steuern - und wenn mehr Kinder gewünscht werden, dann ist das eben eine Methode. Für mich persönlich eine sehr zwiespältige Angelegenheit - das birgt die Gefahr, dass manche Leute nur aus finanziellen Gründen Kinder bekommen. Eine Horrorvorstellung!

Richtiger wäre es wohl, ein Klima zu schaffen, in dem die Menschen Kinder auch wirklich als die Bereicherung des Lebens empfinden, die sie sein können. Aber das dürfte in unsere Ego-orientierten Gesellschaft eine ziemliche Hürde werden.

Aber das ist dann schon wieder ein anderes Thema..... :009:

So kommt man vom hundersten zum tausendsten......

Gruß

Jochen
 
M

manu

Guest
admin schrieb:
Sorry, ich habe nirgendwo geschrieben, das ihr heute bis jetzt erworbenen Rentenansprüche nicht bekommen sollt - das halte ich für selbstverständlich. Nur das Argument: "Das Geld was ich eingezahlt habe will ich auch wieder haben, das ist mein Geld!" ist eben schlicht und ergreifend falsch - mehr habe ich nicht sagen wollen.

habe ich mich dann falsch ausgedrueckt denn ich weiss das dies nicht moeglich ist, denn bis ich ins rentenalter komme wird nich mehr viel ueber sein! da mach ich mir keine falschen illussionen!
 

Sjoetroll

Verstorbenes Mitglied welches in unserem Herzen we
Nenenenene! Macht Euch doch mal bei der Rentenversicherung schlau. Manu hat jederzeit das Recht, ihre Rentenanwartschaft (blödes Wort) aufzufrischen, bzw. weiterzuführen und irgendwann im Rentenalter zu sagen, so, ich habe X-Euro eingezahlt, wo bleibt jetzt meine Rente? Wenn die Mindestanwartschaft erfüllt ist, hat sie auch Anspruch.

Bis vor einigen Jahren, und ich hoffe, das ist auch jetzt noch so, konnten Leute, die dauerhaft ins Ausland gingen, sich ihre einbezahlten Teile auszahlen lassen, hatten dann aber, bei einer evtl Rückkehr keinen weiteren Anspruch.

Manu, bewahre Dir Deine ganzen Dokument gut auf! Spreche auch mal mit der deutschen Rentenversicherung, wie Du Dich da am besten verhältst. Es kann sein, dass Du noch etwas mehr einzahlen musst, um keine Rechte zu verlieren.

Das Ganze ist sehr komplex-ich bin kein Rentenberater, daher mache Dich am besten da selbst schlau (Landesversicherungsanstalt, bzw. BFA) heisst heute aber, glaube ich, nur noch LVA.

Das Gleiche gilt auch evtl. für alle anderen Auswanderer!

Nachsatz: hm... hatte wohl eine der Vorseiten verpasst. aber egal nu hab ichs geschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wolf

Well-Known Member
Jeder der genügend ber der BFA eingezahlt hat, erhält eine Rente, ob man in D wohnt oder im Ausland. Man hat zwar die Auswahl, daß man bei der zukünftigen Rente entweder weiter zuzahlt, weiterführt oder es sich auszahlen lässt. Es ist nicht nötig wenn man im Ausland z.B. USA wohnt die dt. Staatsangehörigkeit beizuhalten. Die zuständige Rente wird sogar automatisch z.B. an/über die SSA überwiesen. Man kann eine Rentenauskunft über www.bfa.de sofort erfragen und bekommt eine Bestätigung innerhalb von einigen Tagen, genau wie in den USA.
 

sister of crime

Verstorbenes Mitglied welches in unserem Herzen we
manu schrieb:
.

DANN der hammer. Es galt in D immer das Steuergesetz das wenn du mietobjekte MIND. 10 Jahre behalten tust sind die Gewinne bei VK steuerfrei! JETZT lies sich unser toller deutscher staat einfallen, ach das aendern wir mal wir wollen jetzt das der gewinn eines verkauften mietobjektes 100 % versteuert wird! Also, wer ist wieder der dumm? der deutsche staatsbuerger der sich mietobjekte gekauft hat um damit evtl. seine spaetere rente zu sichern, denn wenn er diese heute verkauft muss er voll blechen....

Hey Manu,
zumindest was das Thema angeht kannst du ganz beruhigt sein, ich zitiere mal eben aus dem Info-Dienst von ver.di NRW zu aktuellen Wirtschaftsfragen - Nr. 18 :
" Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Wertpapieren und vermieteten Immobilien sollen grundsätzlich steuerpflichtig werden.
Die Steuer soll 20 % betragen. Nicht betroffen wären vor 2007 gekaufte Wertanlagen"
 

sister of crime

Verstorbenes Mitglied welches in unserem Herzen we
manu schrieb:
War schon hart genug das ich KEIN kindergeld mehr bekomme aber Tuerken bekommen es in die Tuerkei nachgeschickt. thema hatten wir vor deiner Ankunft schonmal.

Auch ausländische Eltern, die in der Bundesrepublik leben, erhalten Kindergeld für alle in der Bundesrepublik lebenden Kinder bis zum 16. Lebensjahr. Sie müssen eine gültige Aufenthaltberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis besitzen. Dies gilt jedoch nicht für diejenigen Ausländer, die von ihrem Arbeitgeber zur vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt worden sind. Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergesetz erhalten, wenn er
  • als Arbeitnehmer eine Beschäftigung ausübt, die der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit unterliegt oder
  • dort als Entwicklungshelfer tätig ist oder
  • Rente nach deutschen Rechtsvorschriften bezieht, Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes ist und in einem der Mitgliedsstaaten lebt.
Die Höhe des Kindergeldes seit dem 1.1.2000 beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 270 Mark, für das dritte Kind 300 Mark und für jedes weitere 350 Mark.

Hat der eine Elternteil Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommen-
steuergesetz und der andere nach dem Bundeskindergeldgesetz, geht der Anspruch nach dem Einkommensteuergesetz vor.

Keine Sonderregelung mehr für Türken

Der reduzierte Kindergeldanspruch türkischer Staatsangehöriger für ihre nicht in Deutschland lebenden Kinder ist seit 1996 entfallen. Das geht auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster zurück: Anspruch auf Kindergeld hat, wer im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Es werden nur die Kinder berücksichtigt, die ebenfalls ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat haben.

Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist Anspruch auf Kindergeld für Türken unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrates EG-Türkei vom 19.9.1980 verbiete es, den Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen, der in Deutschland nur eine befristete Aufenthaltsbewilligung zum Studium besitzt, auf Kindergeld für sein Kind, das in Deutschland mit ihm zusammenwohnt, vom Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis abhängig zu machen, während Deutsche nur ihren Wohnsitz in Deutschland haben müssen.

Ausländer, die keine Aufenthaltsgenehmigung besitzen, haben nur einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können. Sie erhalten Kindergeld frühestens nach einem Jahr geduldetem oder gestattetem Aufenthalt in Deutschland.Kindergeldzahlungen für im Ausland lebende Kinder sind in vollem Umfang möglich für erwerbstätige Arbeitnehmer aus den EG-Ländern, Liechtenstein, Österreich, Jugoslawien und der Schweiz.

Recherchehinweise zum Thema:Kindergeldkasse des örtlichen Arbeitsamtes
Bundesanstalt für Arbeit, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg, Telefon 0911 - 179-0, Fax 0911 - 179-1343
 

Nele

Well-Known Member
Wolf schrieb:
Jeder der genügend ber der BFA eingezahlt hat, erhält eine Rente, ob man in D wohnt oder im Ausland. Man hat zwar die Auswahl, daß man bei der zukünftigen Rente entweder weiter zuzahlt, weiterführt oder es sich auszahlen lässt. Es ist nicht nötig wenn man im Ausland z.B. USA wohnt die dt. Staatsangehörigkeit beizuhalten. Die zuständige Rente wird sogar automatisch z.B. an/über die SSA überwiesen. Man kann eine Rentenauskunft über www.bfa.de sofort erfragen und bekommt eine Bestätigung innerhalb von einigen Tagen, genau wie in den USA.

Soweit ich informiert bin, ist eine Auszahlung nicht moeglich.
 
M

manu

Guest
sister of crime schrieb:
Hey Manu,
zumindest was das Thema angeht kannst du ganz beruhigt sein, ich zitiere mal eben aus dem Info-Dienst von ver.di NRW zu aktuellen Wirtschaftsfragen - Nr. 18 :
" Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Wertpapieren und vermieteten Immobilien sollen grundsätzlich steuerpflichtig werden.
Die Steuer soll 20 % betragen. Nicht betroffen wären vor 2007 gekaufte Wertanlagen"


sorry das mit 100 % war natuerlich ein TIPPFEHLER von mir das waer ja wohl der hammer!:006:

genau aber da liegt mal wieder der BEtrUG beim staat denn all die, die sich immobilien angeschafft haben um die spaeter irgendwann zu veraeussern sind jetzt die dummen denn urspruenglich war die regelung das man seine vermietete immobilien 10 JAHRE halten muss und dann sind nach den 10 Jahren diese Gewinne eben nicht steuerpflichtig gewesen, PUSTEKUCHEN, denn jetzt wird einfach mal das Gesetz geaendert. Das mit 2007 und davor bin ich mir nicht so sicher denn das habe ich von meinem Steuerberater in D anders gesagt bekommen, kann/will mich da jetzt abe rnicht festlegen!


ich zitiere was ich gerade auf die schnelle gefunden habe:

Offen ist noch, ob diese Wertzuwachssteuer dann erst zur Anwendung kommt, soweit Wertpapiere oder Immobilien ab 2007 erworben oder angeschafft werden oder bereits für anfallende Veräußerungsgewinne gelten soll. Wohl im Laufe des Jahres 2007 wird zudem eine umfassende Neuregelung der Besteuerung von Kapitaleinkünften kommen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
M

manu

Guest
Wolf schrieb:
Lese und/oder frag bei der BFA nach...

habe mich schon vor 2 Jahren informiert, ich habe 20 Jahre einbezahlt und kann dann "meine rente" in den USA auch nach Abgabe der Staatsbuergerschaft erhalten ABER da ich ja weiss das nichts EWIG ist auch was gesetze angeht, man sieht ja wie beschissen ich dran bin mit meinen Kapitalanlagen im Immobilienbesitz! Deshalb habe ich einfach meine doppelte Staatsbuergerschaft beantragt und auch schon genehmigt bekommen, dann kann Vater Staat nix mehr wollen, es sei denn, es faellt denen dann ein das man in einem der EU-Staaten wohnen muss, wuerde mich auch nicht ueberraschen!
 
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