kennt jemand EMA Management in Fort Myers -

Fridoline

Member
wir haben im März 2012 während eines Ferienvilla-Urlaubs in Cape Coral bei EMA Management,
das auch das gemietete Haus verwaltete, für 2014 eine Anzahlung in bar in Höhe von 400 Euro für unseren nächsten geplanten Urlaub Feb.und März 2014 für dieselbe Villa geleistet.
Da wir aus gesundheitlichen Gründen den geplanten Urlaub absagen mussten, hat uns
eben dieses Management 2x geschrieben, sie würden aus Kulanz die Anzahlung zurücküberweisen abzügl. der Bankgebühren.
Auf Nachfrage nach einigen Wochen kam jedoch die Antwort, dass die Anzahlung nicht
rückerstattbar ist. Was nun?
Ich weiss, dass eine Anzahlung üblicherweise nicht rückerstattbar ist. Jedoch zweimal schriftlich zusagen und dann doch wieder die Meinung ändern, finde ich nicht gerade ok.
Ich weiss, die Firma ist im Recht, doch würden mich auch Meinungen hierzu interessieren.
 

MBCSCOUT

Well-Known Member
wir haben im März 2012 während eines Ferienvilla-Urlaubs in Cape Coral bei EMA Management,
das auch das gemietete Haus verwaltete, für 2014 eine Anzahlung in bar in Höhe von 400 Euro für unseren nächsten geplanten Urlaub Feb.und März 2014 für dieselbe Villa geleistet.
Da wir aus gesundheitlichen Gründen den geplanten Urlaub absagen mussten, hat uns
eben dieses Management 2x geschrieben, sie würden aus Kulanz die Anzahlung zurücküberweisen abzügl. der Bankgebühren.
Auf Nachfrage nach einigen Wochen kam jedoch die Antwort, dass die Anzahlung nicht
rückerstattbar ist. Was nun?
Ich weiss, dass eine Anzahlung üblicherweise nicht rückerstattbar ist. Jedoch zweimal schriftlich zusagen und dann doch wieder die Meinung ändern, finde ich nicht gerade ok.
Ich weiss, die Firma ist im Recht, doch würden mich auch Meinungen hierzu interessieren.

Meine lautet: wenn es vertraglich so vereinbart war, dann sollte man die Sache abhaken. Man kann ja seine persönlichen Schlüsse daraus ziehen, dass eine Kulanzentscheidung zurückgenommen wurde. Dann bucht man eben nicht mehr über diese Firma und empfiehlt sie nicht weiter.

Ich würde mir eine Bestätigung über die geleistete Zahlung und über die nicht vorhandene Möglichkeit der Rückerstattung geben lassen. Mit diesen Unterlagen und einem ärztlichen Attest würde ich mich an die Reiserücktrittsversicherung wenden um dort ggf. die Kosten rückerstattet zu bekommen.

Viel Glück und gute Besserung!
 

Fridoline

Member
Danke für Deine Meinung und guten Wünsche. Dein Rat mit der Bestätigung und Versicherung ist gut. Werde ich versuchen. Ich habe mich halt über die Meinungsänderung geärgert. Aber es gibt ja noch andere Anbieter, da hast du Recht.
 

Fridoline

Member
zu meinem vorigen Thema "EMA Management in Fort Myers" Ergänzung

was ich noch vergessen habe zu erwähnen :
wir haben während des aufenthaltes (2 Monate!)in der villa 1 Zitruspresse sowie eine Kaffeemaschine gekauft(Nach Absprache mit Hausverwalter) . Für diese Haushaltsgeräte hat sich der Verwalter bei der Abnahme des Hauses die Quittungen geben lassen, mit dem Hinweis, er habe gerade kein Geld dabei und werde den Betrag überweisen (ca. 35 Dollar, ist ja nicht die Welt, aber immerhin).

:Modedit: Ich habe die konkreten Beschuldigungen einmal entfernt - wer mehr zu dem Thema wissen will setzt sich bitte mit der Threaderstellerin per PN in Verbindung. Dabei gleich noch einmal der Hinweis: Konkrete Anschuldigungen die rechtliche Konsequenzen haben können bitte nur bei Angabe eines gültigen Aktenzeichens unter der die Angelegenheit juristisch in einem Rechtsstreit behandelt wird - alles andere können wir rechtlich kaum vertreten und es kommt ggfs. ohne Nachweis einer üblen Nachrede gleich. Bei eventuellen Abmahnungen von Seiten der Beschuldigten geben wir ggfs. IP-Adresse und Email des Autoren an die zuständigen Behörden weiter.

Natürlich soll auch vor unseriösen Machenschaften oder Anbietern gewarnt werden - aber bitte nur i rechtlich einwandfreier Form. Das Forum ist kein öffentlicher Platz den man für "Rache" oder "Bashing" missbrauchen kann - alles was in privaten Nachrichten und Mails geschrieben wird fällt nicht unter diese Einschränkungen. Wenn also jemand vor bestimmten Firmen oder Personen warnen möchte kann er das ohne konkrete Beschuldigungen tun, Einzelheiten dürfen ber bitte nur in persönlichen NAchrichten und/oder Mails weitergegeben werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

MBCSCOUT

Well-Known Member
Dafür schon wieder ein neues Thema? Vorhin hattest Du ja noch eine konkrete Frage, jetzt sieht mir das Ganze etwas nach "Bashing" des Anbieters aus. :009:
 

Werbefuzzi

Well-Known Member
Man kann ja seine persönlichen Schlüsse daraus ziehen, dass eine Kulanzentscheidung zurückgenommen wurde. Dann bucht man eben nicht mehr über diese Firma und empfiehlt sie nicht weiter.

Wäre vorsichtig mit solch einer Aussage.
Schon mal darüber nachgedacht, daß eine Agentur gerne etwas zusagt um den Kunden auf jeden Fall wieder zu bekommen,
aber das Haus ja einem Eigentümer gehört, der das anders sieht?
Z.B. wegen Ausfall, Vermietbarkeit Kosten usw.
Wer weiß ob die Agentur den Kunden der wiederkommt auch auf dieses Haus bucht?
Gerne werden Gäste auf im Bestand befindliche neue Häuser gebucht.
Haben die meisten Hausbesitzer schon erlebt, neue Besen kehren gut. Usw, usw.

Gibt also auch andere Erklärungen für das Verhalten.

Gruß
Stephan
 

MBCSCOUT

Well-Known Member
Deine Erklärung ist mir durchaus plausibel Stephan.

Das ändert aber nichts an der Sache, dass die Agentur ja in diesem Fall der Ansprechpartner vor Ort ist und die Zusagen gemacht hat auf die ich mich verlasse und deren Einhaltung ich erwarten kann. Was im Hintergrund passiert (ob die Agentur das Geld tatsächlich vom Vermieter zurückerhält) ist dem Mieter doch eigentlich egal. Wirft auf jeden Fall ein schlechtes Licht auf die Agentur und ich würde in einem solchen Fall nicht mehr dort buchen.

Ich weiß schon, warum ich immer direkt bei den Vermietern buche.....da gibt es solche "Kommunikatonsprobleme" nicht.
 
J

Jochen

Guest
Gibt also auch andere Erklärungen für das Verhalten.

Gruß
Stephan

Die gibt es sicher und teilweise leuchten die auch ein - ich würde es aber als Hausbesitzer für eine Selbstverständlichkeit halten das ich die Anzahlung nur dann einbehalte wenn mir tatsächlich Kosten entstehen würden bzw. Einnahmen verloren gingen - soll heißen: Wenn ich das Haus für den ursprünglich vermieteten Zeitraum anderweitig vermieten kann würde die Anzahlung in voller Höhe zurückfließen und nicht als zusätzliche Einnahme einbehalten.

Ich persönlich würde auch allerdings weder einen Urlaub 2 Jahre im Voraus planen und buchen noch ein Haus mieten wo die Anzahlung selbst bei einer Stornierung 13(!!) Monate vorher einbehalten würde - das würde bei mir sofort durchs Raster fallen. Andere Mütter haben auch schöne Töchter - und andere Besitzer auch schöne Häuser :0141: - gerade beim Überangebot in CC
 

Fridoline

Member
Danke für den Hinweis, Du hast ja recht, ich kann das mit den Haushaltsgeräten auch nicht beweisen, die Quittungen habe ich ja abgegeben.
 

Goofy

Well-Known Member
Was du da mit deiner Anzahlung schilderst ist zwar ärgerlich, aber (wenn vertraglich geregelt) nicht änderbar.
Kulanz ist keine Leistung auf die du Anspruch hast, auch wenn diese mündlich angekündigt wird.
Vielleicht hat der Hausverwalter diese Zusage eigenmächtig, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter gemacht und musste sie zurücknehmen, was auch bei den Haushaltsgeräten der Fall sein kann?

Mach einen Haken hinter der Sache und lerne daraus, dann war das Geld wenigstens nich umsonst ausgegeben.

Gruß Thomas
 

Ninne

Well-Known Member
wenn Du Dich doch schon so über die Nummer mit der Saftpresse geärgert hast, frage ich mich, wieso Du dort direkt wieder gebucht hast?!


iPhone-Post: Tippfehler auf Grund dicker Finger oder beknackter Autokorrektur bitte großzügig überlesen :grin:
 

Fridoline

Member
Hallo Ninne, danke für deinen Kommentar, aber zum Zeitpunkt des Buchens vor Ort war die Nummer mit der Saftpresse und Kaffeemaschine noch gar nicht aktuell. Dies hat sich ja alles erst zu Hause in Deutschland herausgestellt.
 

Fridoline

Member
Hallo Thomas,
der Verwalter hat die Rückzahlung 2x schriftlich in emails angekündigt, nicht mündlich.
Aber Du hast recht mit dem Haken .
Liebe Grüsse Fridoline
 

Airwulf

Well-Known Member
Moderator
Die gibt es sicher und teilweise leuchten die auch ein - ich würde es aber als Hausbesitzer für eine Selbstverständlichkeit halten das ich die Anzahlung nur dann einbehalte wenn mir tatsächlich Kosten entstehen würden bzw. Einnahmen verloren gingen - soll heißen: Wenn ich das Haus für den ursprünglich vermieteten Zeitraum anderweitig vermieten kann würde die Anzahlung in voller Höhe zurückfließen und nicht als zusätzliche Einnahme einbehalten

Da stimme ich Dir vollkommen zu,Jochen.

Aber leider ist die Wirklichkeit anders.
Mit einem Verweis auf die AGB´s wird nichts zurückerstattet.
Der vakante Zeitraum wird wieder zur Vermietung gegeben und fertig.

Es ist legitim(jeder weiß,was er unterschreibt) und fertig.

In der heutigen Zeit ist ein soziales Verhalten,so wie Du es beschreibst wohl eher die Ausnahme.Leider.

Aber,durch Schaden wird man klug.
Ich buche gerne wieder bei Anbietern,welche sich mir gegenüber kulant gezeigt haben.
Die anderen kommen in den Mülleimer.

Rainer
 

JohnSmith

Well-Known Member
Hi.
Ich kenne EMA, das ist seit vielen Jahren meine Hausverwaltung. Ich fürchte, dass es sich vor verhält, wie oben bereits angesprochen, der Verwalter möchte, der Hausbesitzer nicht...
Ich habe zu EMA ein gutes persönliches Verhältnis, und da habe ich auch schon mal solche Geschichten gehört, aber auch umgekehrt, dass es eine sehr kulante Lösung gab. aber das entscheidet eben nicht EMA. Vielleicht bittest Du einmal um die Kontaktdaten des Hausbesitzers, in einem persönlichen, emotionslosen, sachlichen Gespräch, lässt sich vielleicht doch noch etwas machen. Ich drück Dir auf jeden Fall die Daumen.
LG Ralf
 

Capecoralfan

Well-Known Member
Gäste von mir haben auch schon mal kleinere Anschaffungen getätigt. Zuletzt bestanden welche auf einen Wäscheständer, um die Kleidung an der frischen Luft und nicht im Trockner zu trocknen. Sie haben ihn gekauft und bekamen ihn von mir ersetzt, ist doch ganz normal! LG
 
H

Heeeschen

Guest
Gäste von mir haben auch schon mal kleinere Anschaffungen getätigt. Zuletzt bestanden welche auf einen Wäscheständer, um die Kleidung an der frischen Luft und nicht im Trockner zu trocknen. Sie haben ihn gekauft und bekamen ihn von mir ersetzt, ist doch ganz normal! LG

Das finde ich aber nett von Dir :) Ich hätte weder Dir gegenüber auf dem Trockner bestanden noch - wenn ich ihn denn unbedingt hätte haben müssen - einen Ersatz des Kaufpreises von Dir verlangt.
Aber so ist halt jeder anders :)
 

Pemimae

Well-Known Member
Gäste von mir haben auch schon mal kleinere Anschaffungen getätigt. Zuletzt bestanden welche auf einen Wäscheständer, um die Kleidung an der frischen Luft und nicht im Trockner zu trocknen. Sie haben ihn gekauft und bekamen ihn von mir ersetzt, ist doch ganz normal! LG

Echt jetzt? Wenn ich etwas kaufe, weil ich persönlich meine, es im Ferienhaus haben zu müssen, ist das doch mein Problem. Da würde ich auf keinen Fall wegen einer Erstattung fragen. Wenn ich natürlich etwas ersetzen muss, wie z. B. eine Kaffeemaschine, die ja zur Standard-Ausrüstung gehört, würde ich die Kosten auch ersetzt haben wollen, es sei denn, ich bin dafür verantwortlich, dass das Teil kaputt ist. Bei "unserer" Hausverwaltung müsste ich das allerdings gar nicht selbst kaufen, sondern das würde von denen erledigt.:036:
 
J

Jochen

Guest
Ich habe das nicht so verstanden das die Gäste auf der Erstattung des Kaufpreises bestanden haben sondern nur auf dem Wäscheständer. Ich persönlich ziehe auch den Wäscheständer dem Trockner jederzeit vor.... - würde aber eben auch einfach so ein Ding kaufen und fertig.
 
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