Kulanz von (Privat)Vermietern bei Nichtanreise wegen Höherer Gewalt

Gaby2137

Well-Known Member
öh, irgendwie steht aber in dem Artikel was ganz anderes...
Genau !!!!
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Die Ausfälle im internationalen Flugverkehr außerhalb Islands sind im Rahmen der Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und ticketsafe-Versicherung der ERV nicht abgesichert

Grüße

Gaby
 

FeuchtFarmer

Captain Chaos
Hallo zusammen,

ich melde mich live von der A7, wo ich seit einer schon 5 Stunden andauernden Fahrt endlich mal wieder im Stau stehe. :011:

Wenn das Ferienhaus/Unterkunft bei einem offiziellen Veranstalter gebucht wurde, tritt selbstverständlich die Reiseversicherung (ca.50€) ein und erstattet den Schaden. Lehnt der Kunde diese ab, haftet er selber und der Veranstalter ist in einem solchen Fall nicht zu Ersatz verpflichtet. Vielleicht wurde dort an der falschen Stelle gespart.

Willkommen im Forum Lemos.Reisen! :001:

Als Geschädigter und Themenstarter möchte ich auch mal meinen Senf abgeben.

In diesem Thema geht es um Kulanz von privaten Ferienhausvermietern. Wer sich ein bißchen in das Thema eingelesen hat, der wird das auch bemerkt haben.

Hilfreiche Beiträge lesen hier alle gern. Ansagen wie "Vielleicht wurde dort an der falschen Stelle gespart" helfen nicht. Auch Deine Folgebeiträge haben zumindest mir nicht geholfen. :-(

Solltest Du diesen meinen Thread dazu missbrauchen wollen um Werbung unterzubringen, so hast Du das erstens nicht sehr geschickt angefangen und bist zweitens zu diesem Zweck hier zumindest von mir nicht erwünscht.

Zum aktuellen Stand in dieser Sache:
Der Vermieter hat wie zugesagt die Tax und den Aufpreis für die zusätzliche Belegung zurückgezahlt. Meiner Bitte nach einer ordentlichen Stornorechnung ist er bisher leider nicht nachgekommen, die ist aber auch erst ein paar Tage jung.
Ich möchte mit dieser und der Stornorechnung der Kreuzfahrt bei Air Berlin Schadensersatzansprüche geltend machen. Hierzu werde ich jedoch in einem separaten Thread berichten.

FF
 

Hank

Active Member
Hallo zusammen,

nachdem ich nun den ganzen Beitrag verfolgt habe, möchte ich nun doch etwas dazu schreiben.

Wir vermieten unser Haus in CC auch, über unsere eigene Website. (Um es vorweg zu nehmen, wir haben bisher keinerlei Werbung im Forum betrieben und dies wird auch kein "Werbungs Beitrag").

Man muss alle Seiten verstehen, sowohl die Seite des Mieters und die des Vermieters. Wenn ein Vermieter die Kosten nicht erstattet ist das seine Sache und der Mieter muss das leider hinnehmen und der Mieter kann dies bei der nächsten Buchung zukünftig berücksichtigen. Natürlich auch bei der Bewertung und dergleichen. Deshalb kann ich nicht für die Vermieter im allgemeinen sprechen, sondern nur für unseren Bereich.

Wir würden die Kosten wieder an den Mieter erstatten, abzüglich bereits entstandener Kosten (z.B. Cleaning vor Anreise ca. 40$ und evtl. Kosten unserer Verwalter aber auch nicht hoch ca. 20 - 50 $). Summa sumarum würden hier vielleicht 100$ oder 100€ rauskommen.
Warum wir dies wieder erstatten würden: Uns kommt es darauf an, zufriedene Kunden zu haben, die auch gerne nochmals kommen. Sollte dann alles passen und man zeigt sich kulant, wird man weiterempfohlen (sehr, sehr oft der Fall, dies unterschätzen sehr viele Vermieter) und Bekannte, Arbeitskollegen usw. buchen das Haus ebenfalls. Natürlich ist der Verlust der Miete aufgrund dieser Ursache schmerzlich und würde auch unsere Kalkulation durcheinander bringen, allein schon aus dem Grund, da wir eigentlich eine mittlerweile gute Auslastung haben, bis auf den Herbst, wo es sowieso nicht allzu gut ist mit der Vermietung. Aber aus o.g. Gründen könnte sogar ein Gewinn daraus werden (bei guter Bewertung und weiterer Empfehlung wegen der Kulanz). Aber wie gesagt, dies muss jeder Vermieter für sich selbst wissen.

Und sind wir doch realistisch. Natürlich ist die Aschewolke immer noch aktiv und Flugausfälle können oder werden noch vorkommen. Aber wie oft passiert dies denn. Und für den Fall, das Gäste im Haus sind und neue Gäste im anschluss an deren Aufenthalt ins Haus kommen und die neuen Gäste nicht kommen können wegen der Aschewolke, können die Gäste in Florida auch nicht heimfliegen und brauchen eine Unterkunft und das Haus bleibt besetzt und man hat normalerweise keine Ausfälle (wir haben überwiegend Gäste aus D, A, CH). Nach der ersten Sperrung aufgrund der Aschewolke, wird nun bestimmt sorgfältiger geprüft, ob die Flughäfen zukünftig genauso schnell wieder dicht gemacht werden.

Also wie gesagt, haben wir hierbei kein Problem uns kulant zu zeigen (bei Naturkatastrophen). Auch habe ich den ganzen Thread intensiv verfolgt und für uns neue Anregungen gefunden. Wir werden zukünftig mit anbieten, dass bei einer Flugstornierung aufgrund einer Naturkatastrophe die Mietzahlung erstattet wird. Vielleicht wieder ein Grund, den ein oder anderen neuen Kunden zu gewinnen.

Noch kurz ein anderer Fall. Eine Kundin von uns, gebucht dieses Jahr, rief uns 3 Tage vor Abflug total aufgeregt an und sagte, dass sie (Eltern und ein Kind) nicht fliegen können, da der ausweis des Kindes abgelaufen ist bzw. noch ein Kinderausweis vorhanden ist. In deren Reise war eine Rundreise durch Florida mit allem (Keys, Orlando usw.) dabei. Unser Haus wurde für eine Woche gebucht. Wir hatten einen Tag regen Telefon und e-mail Verkehr, da sie alles umbuchen muss und ob sie überhaupt noch ins Haus kommt, aufgrund der Verschiebung der Reise bzw. Verkürzung. Wir haben sie beruhigt und gesagt, wenn sie nicht kommen kann wird der der Mietpreis nicht berechnet bzw. erstattet und sie soll sich jetzt um die anderen Sachen kümmern. Kurz: die Familie kam doch (es hat auf den letzten Drücker alles geklappt). Nach der Rückkehr haben wir eine e-mail erhalten, in der sie sich ganz herzlich bedankt hat für die Kulanz. Sie hat es Ihrer Schwester erzählt und die Schwester hat nun für drei Wochen gebucht.

Wie gesagt, ich spreche nur für uns und jeder muss für sich wissen, wie er handelt.

Allen eine schöne Zeit und hoffentlich bald schöneres Wetter.

Schöne Grüße aus München (derzeit 9° Regen)
Hank
 

Werbefuzzi

Well-Known Member
Wir vermieten unser Haus in CC auch, über unsere eigene Website. (Um es vorweg zu nehmen, wir haben bisher keinerlei Werbung im Forum betrieben und dies wird auch kein "Werbungs Beitrag").
Na, wenn es keine Eigenwerbung ist, dann bist Du halt einfach nur der kulanteste und beste Vermieter.:0141:
Und für den Fall, das Gäste im Haus sind und neue Gäste im anschluss an deren Aufenthalt ins Haus kommen und die neuen Gäste nicht kommen können wegen der Aschewolke, können die Gäste in Florida auch nicht heimfliegen und brauchen eine Unterkunft und das Haus bleibt besetzt und man hat normalerweise keine Ausfälle (wir haben überwiegend Gäste aus D, A, CH).
Da beißt sich die Maus aber in den Schwanz.
Wenn die neuen Gäste aus der Nummer raus sind, dann kannst Du den gezwungenermaßen dagegliebenen Gästen aber nichts abnehmen. Denn die können ja auch nichts dafür.:009:
Und bei der kulanten Einstellung ist das Haus zwar besetzt, aber halt nicht gegen Bezahlung = Ausfall.

Stephan
 

Hank

Active Member
Na, wenn es keine Eigenwerbung ist, dann bist Du halt einfach nur der kulanteste und beste Vermieter.:0141:


Da beißt sich die Maus aber in den Schwanz.
Wenn die neuen Gäste aus der Nummer raus sind, dann kannst Du den gezwungenermaßen dagegliebenen Gästen aber nichts abnehmen. Denn die können ja auch nichts dafür.:009:
Und bei der kulanten Einstellung ist das Haus zwar besetzt, aber halt nicht gegen Bezahlung = Ausfall.



Stephan

Wenn es Eigenwerbung wäre, könntest irgendwo einen Link zu unserer Website finden. Solltest Du irgendwo einen finden, sag kurz Bescheid. Deshalb habe ich auch geschrieben, es betrifft nur mich und ich spreche nicht für andere Vermieter. Und ob ich der kulanteste und beste Vermieter bin, kann ich leider überhaupt nicht beurteilen, wenn überhaupt dann können das Gäste.


Da beißt sich die Maus nicht in den Schwanz, sondern einfach ein bißchen nachdenken. Wenn Gäste aufgrund eines Flugausfalles nicht kommen, bleibt das Haus leer. Sollten aber Gäste im Haus sein, die nicht heimkommen bleiben die im Haus. Also ich verlange keine Miete für die kommenden Gäste = Ausfall. Gäste die im Haus sind können bleiben (keine Miete) = kein Ausfall, da ich den Ausfall bereits bei den neuen Gästen habe. Somit habe ich zwei zufriedene Kunden mit nur einem Ausfall. Und genau das ist das Problem von vielen Vermietern, das sie nicht mitdenken sondern nur an den schnellen Euro denken oder sogar doppelt kassieren würden. :0141:

Schöne Grüße
Hank
 

Werbefuzzi

Well-Known Member
Wenn es Eigenwerbung wäre, könntest irgendwo einen Link zu unserer Website finden. Solltest Du irgendwo einen finden, sag kurz Bescheid.
Natürlich finde ich keinen, finde ich auch sehr vorbildlich, aber man erreicht Dich im Notfall ja auch per PN :0141:
Da beißt sich die Maus nicht in den Schwanz, sondern einfach ein bißchen nachdenken. Wenn Gäste aufgrund eines Flugausfalles nicht kommen, bleibt das Haus leer. Sollten aber Gäste im Haus sein, die nicht heimkommen bleiben die im Haus. Also ich verlange keine Miete für die kommenden Gäste = Ausfall. Gäste die im Haus sind können bleiben (keine Miete) = kein Ausfall, da ich den Ausfall bereits bei den neuen Gästen habe. Somit habe ich zwei zufriedene Kunden mit nur einem Ausfall. Und genau das ist das Problem von vielen Vermietern, das sie nicht mitdenken sondern nur an den schnellen Euro denken oder sogar doppelt kassieren würden. :0141:

Schöne Grüße
Hank

Und für den Fall, das Gäste im Haus sind und neue Gäste im anschluss an deren Aufenthalt ins Haus kommen und die neuen Gäste nicht kommen können wegen der Aschewolke, können die Gäste in Florida auch nicht heimfliegen und brauchen eine Unterkunft und das Haus bleibt besetzt und man hat normalerweise keine Ausfälle
Hab ja nachgedacht, deswegen ja die Frage oder Anmerkung.
Finde Deine Einstellung ja auch gut und teile diese durchaus.
War halt für mich inhaltlich ein Widerspruch.

:007:

Stephan
 

JürgenH

Well-Known Member
Ich habe heute morgen mit meinem Chef in Dublin telefoniert. Dieser erklärte mir, das viele Kunden bei dem ersten Vulkanausbruch Leistung erhalten haben, da es sich um ein unvorhersehbares Ereignis handelte. Die ERV hat folgende Stellungnahme veröffentlicht:
http://www.reiseversicherung.de/de/versicherung/erv-informationen-vulkanausbruch.html

Monika,

Hallo Monika,
lass mich mal aus dem Link zitieren:

"Nach eingehender rechtlicher Prüfung der Sachlage informiert die ERV zu den Leistungen in der Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und ticketsafe-Versicherung wie folgt:
Die Annullierungen der Flüge resultieren aus einem Flugverbot durch Anordnung des Bundesverkehrsministeriums und somit aus hoheitlichem Verwaltungshandeln. Die ministeriale Verfügung stellt somit einen Eingriff von hoher Hand im Sinne der Versicherungsbedingungen dar. Hierbei handelt es sich um einen Ausschlusstatbestand, so dass die ERV zu einer Leistung nicht verpflichtet ist.
Die ERV folgt mit diesem Ausschluss den Musterbedingungen des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.). Bei einem Eingriff von hoher Hand handelt es sich um einen Tatbestand, der für die Versicherungsunternehmen unkalkulierbare Risiken nach sich ziehen kann. Die Absicherung eines solchen Risikos ist der Solidargemeinschaft der Versicherten nicht zumutbar bzw. ist mit marktüblichen Prämien nicht abzudecken. Grundsätzlich räumt der Gesetzgeber daher Versicherungs-unternehmen die Möglichkeit ein, unter anderem Schäden aufgrund von Eingriffen von hoher Hand in ihren Bedingungen auszuschließen."


Das sehen also nicht nur die anderen Anwesenden im Thema so, dass die Versicherung nichts zahlt, sondern ich auch- und viel wichtiger: Auch die Versicherung sieht das so, dass nicht gezahlt werden muss!
Ich habe noch keine Versicherung gesehen, die höhere Gewalt- oder wie es offiziell heißt- Eingriffe von hoher Hand in irgendeiner Form absichern.
 

Florian B.

Well-Known Member
Ich habe noch keine Versicherung gesehen, die höhere Gewalt- oder wie es offiziell heißt- Eingriffe von hoher Hand in irgendeiner Form absichern.

Wir können das auch auf einen noch einfacheren Nenner bringen:
Jede noch so kleine Wurzelbude hat in ihren AGBs stehen, dass -ich sag es mal sinngemäß- sämtliche Liefergarantien etc. im Falle von Höherer Gewalt verfallen, wobei dazu einschränkend natürlich zu erwähnen ist, dass Handelsrecht nicht gleich Reiserecht ist, eine Grundsätzlichkeit aber zu erkennen ist.
 
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