Lufthansa streicht am Vorabend Zubringerflug

Herzerl

Well-Known Member
HAst Du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja,, dann geh zum Anwalt.
ja, habe ich schon
Auf der einen Seite hab ich zwar keine Lust, dafür Zeit aufzuwenden und zum Anwalt zu gehen,
andererseits zahlen wir seit mind. 25 Jahren die Beiträge und hatten noch nie "einen Fall"
Ich guck gleich mal in die Police, ob und wieviel Selbstbeteiligung.
 

Arndt

Well-Known Member
Sponsor
Bei Flightright und Konsorten hast Du einen Selbstbehalt von 25-30% auf die Standardentschädigungen. Ein Anwalt holt wahrscheinlich im eigenen Interesse mehr heraus. Und in dem Fall muss dann auch der Gegner die vollen Kosten Deines Anwalts tragen.
 

Herzerl

Well-Known Member
Und wenn man vor Gericht verliert, steht man ganz schnell ohne Rechtsschutzversicherung da.
das wär natürlich sch....
Wenn man sie 25 Jahre nicht gebraucht hat, ist das auch kein Verlust.
naja, kann ja doch mal was sein, wo man froh ist drum. Für einen Anwalt sind gleich ein paar 1000€ weg.

Das Zugticket hat 300€ gekostet und für den gestrichenen Zubringerflug sollte es pro Nase 250€ geben.
150€ hab ich Selbstbeteiligung und dann muss ich mindestens 1-2mal zu dem Anwalt hinfahren.
Ich glaub ich versuch's doch nochmal mit Flightright.
 

Viernes

Well-Known Member
Ich gehe bei solchen Dingen sofort zum Anwalt, da ich bisher bei allen Airlines nur Ablehnungen oder keine Reaktion erhalten habe. Wenn dann der Anwalt meinen Text erneut geschickt hat, klappte es immer ganz schnell, da komme ich mir schon verarscht vor, daher sofort zum Anwalt!
 

Herzerl

Well-Known Member
Update:
Heute die Ablehnung von Flightright bekommen "Ihr Flug konnte aufgrund von Anweisungen der Flugsicherung (sog. Air Traffic Control) nicht wie geplant durchgeführt werden." Seltsamerweise wissen die das am Vorabend.... der frühe Flug und der am Vormittag die gingen auch.... ich trau mir wetten, daß wir einfach zu wenige für diesen Flug waren.... Stinkt mir schon! War eine ganz schöne Action und das Zugticket für 300€ hätte ich zumindest schon gerne ersetzt! Laut Mail vom APRIL macht das ja die Erstattungsabteilung der Lufthansa. Die mail ich gleich noch mal an.

Auf jeden Fall war das der erste und letzte Flug mit innerdeutschem Zubringer :0301:
 

Texasranger

Well-Known Member
Mit einer solchen pauschalen und nicht überprüfbaren Begründung würde ich mich nicht zufrieden geben. Lediglich "außergewöhnliche Umstände" schließen eine Entschädigung aus. Das ist ein Ausnahmetatbestand für Unwetter usw.; also Umstände die die Airline nicht beeinflussen kann.
Ich würde einen Rechtsanwalt beauftragen, der die Ansprüche bei der Airline anmeldet und Aufklärung über den Grund für die Annullierung fordert. Je nach Inhalt der Auskunft kann man dann weitersehen.
 

Airwulf

Well-Known Member
Moderator
Nun ja,wenn selbst Flightrights ablehnt,dann sind die Erfolgsaussichten stark gesunken.
Denn ATC kann auch für den nächsten Tag Ausdünnungen verlangen.
Machen die Airlines nicht mit,wird von ATC der Flugplan ausgedünnt.
So etwas nennt man Slotkoordination.
 

Volker36

Well-Known Member
Ich gehe bei solchen Dingen sofort zum Anwalt, da ich bisher bei allen Airlines nur Ablehnungen oder keine Reaktion erhalten habe. Wenn dann der Anwalt meinen Text erneut geschickt hat, klappte es immer ganz schnell, da komme ich mir schon verarscht vor, daher sofort zum Anwalt!
Wir hatten vor 10 Jahren einen glasklaren Fall von technisch begründeter Verspätung mit Condor. Da es damals mit fligthright, etc. noch nicht soweit war, bzw. wir das auch nicht wussten, haben wir erstmal selbst mit der Condor geschrieben. Neben der Verpätung ging es auch noch um eine 3-stellige Taxirechnung. Die Airline hat massiv gemauert, keine Chance. Im guten Glauben an die RS-Versicherung sind wir zum RA gegangen. Für ihn wir die Sache klar, aber er hat uns gleich über die "Mauertaktik" der Airlines aufgeklärt.
Es folgten etlich RA-Schreiben, Fristsetzungen die Condor bis 1 Stunde vor Ablauf ausgenutzt hat, bis zum Verhandlungstermin vor Gericht. Die Anreise zum Gerichtsstand der Airline muss man übrigens selber tragen, wenn man als Zeuge in eigener Sache gehört werden soll.
Da diese Reisekosten die Taxirechnung übertroffen hätten, wurde einem Vergleich zugestimmt über die Zahlung gem. EU-Verordnung und Verzicht der Taxikostenerstattung.
Soweit so gut.
Aber anschließend wurden wir nach 25 Jahren von der RS "einfach so" gekündigt. Danach folgte ein Spießrutenlaufen bei den Versicherern, da man als Gekündigter quasi auf einer schwarzen Liste landet.
Ich kann nur jedem empfehlen die Dienste von EU-Claim o.ä. zu nutzen, auch wenn es 25 % der Erstattung kostet.
Die Dienste der RSV sollte man sich für "den einen Fall" aufsparen wo es WIRKLICH teuer ist/wird.
 

Texasranger

Well-Known Member
Es folgten etlich RA-Schreiben, Fristsetzungen die Condor bis 1 Stunde vor Ablauf ausgenutzt hat, bis zum Verhandlungstermin vor Gericht. Die Anreise zum Gerichtsstand der Airline muss man übrigens selber tragen, wenn man als Zeuge in eigener Sache gehört werden soll.

Aber anschließend wurden wir nach 25 Jahren von der RS "einfach so" gekündigt. Danach folgte ein Spießrutenlaufen bei den Versicherern, da man als Gekündigter quasi auf einer schwarzen Liste landet.
Ich kann nur jedem empfehlen die Dienste von EU-Claim o.ä. zu nutzen, auch wenn es 25 % der Erstattung kostet.
Die Dienste der RSV sollte man sich für "den einen Fall" aufsparen wo es WIRKLICH teuer ist/wird.

Dies "Taktik" der Airlines ist in der Tat üblich, um die Sache zeitlich zu verschleppen. Manchmal kommt der Anwalt der Airline nicht. Dann ergeht erst einmal ein Versäumnisurteil. Dagegen wird dann Einspruch eingelegt. Anschließend gibt es wieder einen Termin.
Man hat die Wahl zwischen verschiedenen Gerichtsstände. Man kann am Sitz der Airline klagen oder am Abflugort. Letzteres ärgert die Airline, weil ein fremder Anwalt beauftragt werden muss, wenn dieser Ort weit vom Sitz entfernt ist.
Dass die Rechtschutz kündigt, ist unüblich. Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, beim ersten Mal ist das gar nicht möglich, sondern erst nach dem zweiten Schadensfall, d.h wenn man ganz oder teilweise verloren hat. Wenn man immer gewinnt natürlich gar nicht.
 

Viernes

Well-Known Member
Wir hatten vor 10 Jahren einen glasklaren Fall von technisch begründeter Verspätung mit Condor. Da es damals mit fligthright, etc. noch nicht soweit war, bzw. wir das auch nicht wussten, haben wir erstmal selbst mit der Condor geschrieben. Neben der Verpätung ging es auch noch um eine 3-stellige Taxirechnung. Die Airline hat massiv gemauert, keine Chance. Im guten Glauben an die RS-Versicherung sind wir zum RA gegangen. Für ihn wir die Sache klar, aber er hat uns gleich über die "Mauertaktik" der Airlines aufgeklärt.
Es folgten etlich RA-Schreiben, Fristsetzungen die Condor bis 1 Stunde vor Ablauf ausgenutzt hat, bis zum Verhandlungstermin vor Gericht. Die Anreise zum Gerichtsstand der Airline muss man übrigens selber tragen, wenn man als Zeuge in eigener Sache gehört werden soll.
Da diese Reisekosten die Taxirechnung übertroffen hätten, wurde einem Vergleich zugestimmt über die Zahlung gem. EU-Verordnung und Verzicht der Taxikostenerstattung.
Soweit so gut.
Aber anschließend wurden wir nach 25 Jahren von der RS "einfach so" gekündigt. Danach folgte ein Spießrutenlaufen bei den Versicherern, da man als Gekündigter quasi auf einer schwarzen Liste landet.
Ich kann nur jedem empfehlen die Dienste von EU-Claim o.ä. zu nutzen, auch wenn es 25 % der Erstattung kostet.
Die Dienste der RSV sollte man sich für "den einen Fall" aufsparen wo es WIRKLICH teuer ist/wird.
Wow, ich glaube dann solltet Ihr glücklich sein, dass Ihr von der Versicherung weg seid, nicht zu denken, was in einem wichtigen Fall geschehen wäre.
Da ich als Privatperson von Vermietung lebe, habe ich manchmal 30-50 Fälle pro Jahr vorm Kadi und konnte mich immer auf die Versicherung verlassen und das schon seit Ewigkeiten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Volker36

Well-Known Member
...sondern erst nach dem zweiten Schadensfall,...
Ein "Schadenfall" im Sinne der Versicherung ist bereits die Inanspruchnahme der Telefonberatung.
Auf Grund der extrem gestiegenen Kosten ist das Rechtschutzgeschäft für die Versicherer unattraktiv geworden. Deshalb kündigen sie in dem Bereich sehr gerne.

nicht zu denken, was in einem wichtigen Fall geschehen wäre.
Einen einmal begonnen Schadenfall muss die Versicherung abdecken, auch wenn sie während der Abwicklung bereits gekündigt hat.
 

Herzerl

Well-Known Member
Update :001: Hartnäckigkeit lohnt sich manchmal doch! Ich habe ca. alle 3 Wochen mal bei der Lufthansa nachgefragt, was denn wenigstens mit der Entschädigung für das Zug-Ticket wäre? Immerhin 300 €!?
Jetzt kam endlich mal ne Antwort: und was sag ich: Zugticket wird erstattet und 300 € als Aufwandsentschädigung :claudi:obwohl Flightright nix erreicht hat!!
Ist jetzt gleich mal n Kurzurlaub über's lange Wochenende :006:
 
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