Passagierrechte durchsetzen nachdem Flug gecancelled wurde

???

Well-Known Member
Hallöle, wir haben ein kleines Problem mit Air France.

Wir sollten am 28.04. von Orlando über Newark und Paris nach Berlin fliegen. Unsere Tickets hatten wir schon im Oktober 2009 geholt, somit kam es bei uns zu der Kombination MCO-EWR mit Continental, danach mit AF über Paris nach Berlin.

In Newark angekommen hetzten wir zum Gate von dem die Maschine nach Paris gehen sollte. Da an allen Bildschirmen "On Time" stand beeilten wir uns. AM Gate angekommen, stand die Maschine da und auf der Anzeigetafel stand 9 P.M. (eigentliche Abflugzeit war 7 P.M.). Ich fragte einen Air France Rep. am Nachbargate der mir bestätigte, dass der Flug um 9 geht.

Nach etwa 5 Minuten fiel mir dann ein, dass wir unseren Flug in Paris verpassen würden, da wir nur 90 Min. Umsteigezeit haben. Ich ging daraufhin zum gleichen AF Rep. mit dem ich kurz vorher gesprochen hatte. Nun erklärte er mir unser Flug wäre gestrichen und wir müssten zum Delta Schalter. :moritz:

Wir gingen nun also zum Delta Schalter. Nach ein paar Minuten wurde uns dann erklärt, dass um 23:30 eine Maschine von JFK nach Paris gehen würde und man uns nun umbuche. Wir bekamen einen Taxi Voucher, ich durfte unser Gepäck abholen und dann wurden wir nach JFK geschickt. Auf die Frage ob wir denn irgendwo etwas zu essen bekommen würden, wir waren mit unserer 15 Monate alten Tochter unterwegs, bekamen wir dann drei Voucher a 10 Dollar. Zwei abgefutterte Voucher später stiegen wir dann in ein Taxi und wurden zum JFK gebracht.

Am dortigen AF Schalter wurden wir dann auch in Empfang genommen. Nach einer längeren Prozedur, der junge Mann wurde noch angelernt, teilte man uns dann mit, dass wir nun auf der Standby-Liste stehen würden. Inzwischen war es etwa 9 P.M. und ??? wurde ein wenig :0521: Innerhalb von 5 Minuten hatten wir dann doch drei Sitze in der Maschine und konnten unser Gepäck abgeben.

Mit halbstündiger Verspätung hoben wir dann von JFK ab und landeten irgendwann morgens in Paris. Über die Probleme in Paris bzw. auf dem Flug mit AF möchte ich lieber keine Worte verlieren :0301: aber wir schafften es dann zu unserem Gate und flogen später nach Berlin zurück. Entgegen unserer ursprünglichen Ankunftszeit von 11:50 Uhr landeten wir erst um 17:05 Uhr in Berlin.

Durch einen Freund wurde ich auf die Fluggastrechte aufmerksam gemacht und wandte mich dann auch an Air France. Air France lehnte die Entschädigungszahlung jedoch ab und bot uns einen Reisegutschein von 180 Euro (also 10 Prozent der geforderten Summe) an. Nachdem ich mich noch einmal durch FLugverordnungen, Gesetzestexte und Gerichtsurteile gewühlt hatte, wandte ich mich an das Luftfahrtbundesamt. Eine nette junge Dame bat mich dann ein Formular an das LBA zu schicken, da Air France nach meinen Schilderungen sehr wohl einen Verstoß gegen die Bestimmungen begangen habe. Die Entschädigungszahlung müssten wir jedoch allein einfordern.

Mit diesen neuen Infos, inklusive einem Verweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wandte ich mich erneut an Air France. Nach einer erneuten Prüfung (ja ne, is klar), wurde mein Antrag erneut abgelehnt, da Air France für den Ausfall nichts könne.

Ich möchte natürlich mein Recht durchsetzen und die uns, meiner Meinung nach zustehene, Entschädigungszahlung bekommen. Hat hier jemand Erfahrung damit?
 

Mycraft

Well-Known Member
Hmm was hat den Air France falsch gemacht bei euch?

Ihr wurdet auf einen anderen Flug umgebucht seit auf kosten der Airline herumgefahren worden und habt auf kosten der Airline etwas essen können.

Dann seid ihr sicher an euerem Zielort gelandet wenn auch einige Stunden später.

Also ich sehe da kein Fehlverhalten...und euch Wurde jetzt sogar angeboten 10% der Summe zu erstatten.

Ihr habt einen Rückflug gebucht und bekommen also was ist das Problem?
 

themrock

Well-Known Member
Hmm was hat den Air France falsch gemacht bei euch?
Ganz einfach, es gibt Fluggastrechte wodurch man gestaffelte Schadensersatzansprüche bei Verspätungen hat.
So wie ich das sehe hattest Du mehr als 5 Stunden Verspätung, demnach steht Dir folgendes zu:

Die EU-Flugpassagierrechte gelten für jeden, der seine Reise auf einem Flughafen in der EU antritt. Auch Passagiere aus Drittstaaten sind erfasst, sofern sie mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU fliegen. Bei Verspätungen von drei Stunden und mehr besteht nach dem EuGH-Urteil Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die nach Entfernung gestaffelt ist: Bei einer Flugstrecke bis 1500 Kilometer beträgt die Entschädigungspauschale 250 Euro. Bei allen anderen innereuropäischen Flügen sowie Interkontinentalflügen bis 3000 Kilometer muss die Fluggesellschaft 400 Euro zahlen. Bei Verspätung eines Langstreckenflugs werden 600 Euro fällig. (Aktenzeichen: C-402/07 und C-432/07

Aber wie gesagt Recht haben und Recht durchsetzen, sind 2 Paar Schuhe.
Im Endeffekt wirst Du klagen müssen.
Hier ein Link von einem Rechtsanwalt der darauf spezialisiert ist, man kann wohl auch vorher Online-Anfrage machen.
http://www.ra-live.de/
 

G31

Well-Known Member
Mal ganz ehrlich, angenehm ist das sicher nicht, dieser ganze Stress. Aber nachdem in den letzten 5 Monate viele meiner Fluege gestrichen wurden (Streik, Schnee ..) oder diese um viele Stunden verspaetet waren oder wegen der Asche um ne ganze Woche, wuerde ich dir empfehlen, das Ganze etwas gelassener zu sehen. 2010 ist kein gutes Jahr fuer den Flugverkehr, weder fuer die Passagiere noch die Fluglinien ...

Ihr seid, wenn auch verspaetet anegkommen und habt auch noch Gutscheine fuers Essen / Taxi bekommen. Nehmt die 180 Euro. die euch angeboten wurdet und tut euch den Stress nicht an, da noch vors Gericht zu gegen. :001:
 
J

Jochen

Guest
Ich finde es sollte die persönliche Situation und Empfindung in so einem Fall nicht kritisiert werden.

Das ist ja auch vollkommen in Ordnung das Du das findest - berührt aber doch nicht die Meinung der anderen Schreiber. Wenn die das schreiben wollen dann sollen sie das tun, wenn nicht dann nicht.....
 

Snowhite

Well-Known Member
Wir haben dieses Jahr freiwillig unsere Plätze bei LH zur Verfügung gestellt und bekamen ne Entschädigung, inkl. 1 x Hotel & Abend / Frühstück & Mittagessen ... aber das hilft wohl nicht weiter, da wir ja Freiwillig zurückgetretten sind :001: Rückflug war dann am nächsten Tag allerdings nicht mehr Nonstop ab Orlando, wie eigentlich gebucht - sondern Orlando / Newark mit Conti, Newark / Frankfurt mit LH ... hat uns aber auf dem Rückflug nicht gestört!
 

???

Well-Known Member
Genau um die o. g. Passagierrechte geht es mir.

Laut der obigen Liste würden uns 1800 Euro zustehen, das wäre für uns viel Geld. Air France hat uns 180 Euro Gutschein angeboten, warum das tun wenn sie kein schlechtes Gewissen haben?

Allein schon für die Art und Weise wie man von Seiten von Air France mit uns umgegangen ist, ist Antrieb genug Geld von denen zu fordern. Man wollte meiner 15-Monate alten Tochter nur Frühstück geben, wenn eines übrigbleibt. Sie hatte übrigens einen eigenen Sitzplatz.

Wenn es möglich ist die 1800 Euro zu bekommen, werden wir das auch ausnutzen. Vielleicht hat hier jemand Erfahrung mit der Abwicklung, daher meine Anfrage.
 

Snowhite

Well-Known Member
Man wollte meiner 15-Monate alten Tochter nur Frühstück geben, wenn eines übrigbleibt. Sie hatte übrigens einen eigenen Sitzplatz.

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Also, das find ich schon Hammer :0096:Wir hatten ja auch unsere 6jährige Tochter dabei und die bekam von LH genau das was auch wir Erwachsene bekommen haben .... Nämlich 600€, Hotel, 3 x Essen achja und 2 Telefonkarten haben wir ja auch noch von LH bekommen :001: und auf unser Gepäck hat ein LH an der Gepäckausgabe auch noch Aufgepasst und zum Hotelshuttle wurden wir auch noch von einem LH Mitarbeiter gebracht :007:
 

themrock

Well-Known Member
Vielleicht hat hier jemand Erfahrung mit der Abwicklung, daher meine Anfrage
Wie oben schon geschrieben keine persönliche Erfahrung, aber da mich die Sache persönlich auch interessiert, habe ich da viel drüber gelesen (spez. Flugforen und Juristen-Foren) und im Endeffekt ist es immer die gleiche Masche der Fluggesellschaften.
Es wird Dir der kleine Finger (180€ ) gereicht, mit dem Wissen das die meisten Leute Ihre Rechte nicht kennen, sich über die kleine Summe freuen (siehe oben) oder einfach nicht wissen/es Ihnen zu umständlich ist, Ihre Rechte durchzusetzen.

Im Endeffekt reagieren sie erst nach einem Schrieb eines Anwalts, zur Klage kommt es in der Regel nicht, da sie genau wissen, daß sie verlieren.
Also geht zum Anwalt, sollte aber schon darauf spezialisiert sein oder benutzt einfach meinen Link, sonst wird nichts passieren.

Aber lustig finde ich immer wieder, hier wird seitenlang drüber gegrübelt, ob man noch 30€ beim Flug irgendwo sparen kann, aber bei handfesten Summen hersscht Ruhe im Karton.
 

???

Well-Known Member
Erstmal vielen Dank für die bisherigen Antworten. Eine weitere Recherche im www hat mich zu dieser Stelle gebracht: http://www.soep-online.de/index.html

Der o.g. Anwalt hält meinen Anspruch auch für gerechtfertigt, allerdings werden wohl für eine aussergerichtlich Einforderung 320 Euro fällig. Ein ziemlich hohes Risiko, wie ich finde.

Ich halte die Interessierten auf dem laufenden,
 

Snappy

Weltenbummler und Flug-Spezialist
Was genau war eigentlich der Grund für die Flugstreichung?

Denn darauf kommt es ja auch an. Ich glaub Flugzeugdefekte zählen nicht mehr als höhere Gewalt.

Ich selbst hatte ja letztes Jahr einen ähnlichen Fall mit Delta. Da gab es vor Ort Hotelübernachtung, 30 Euro Guthaben fürs Hotel/Abendessen, Voucher für den Flughafen und im Nachhinein haben die mir noch (auf meine Anfrage zwecks Ausgleichszahlung) einen 200 Dollar Gutschein als Entschädigung geschickt.

Da das alles den Flugpreis schon 3-4 mal überstiegen hat, habe ich es darauf beruhen lassen.
 

Caloosa

Well-Known Member
Der o.g. Anwalt hält meinen Anspruch auch für gerechtfertigt, allerdings werden wohl für eine aussergerichtlich Einforderung 320 Euro fällig. Ein ziemlich hohes Risiko, wie ich finde.

Ach... jetzt vielleicht doch nicht? Geht es nur um den reinen Betrag, den man erhalten könnte, oder aber darum, die Fluggesellschaft in die Schranken zu weisen, weil sie einen mit Peanuts abspeisen wollen? Nach deinen sehr ausführlichen Schilderungen sollte es dir das Geld doch aber allemal wert sein.
 

S.Crockett

Well-Known Member
Bei einem Technischen Defekt, bekommt ihr nicht die volle Entschädigungszahlung.
Daher seid doch froh, das man euch die 180€ angeboten hat.

Also das du für ein 15monates altes Kind die volle Entschädigung willst verstehe ich nicht ganz.
Hast du auch den vollen Flugpreis dafür bezahlt?

Bin mal gespannt wie dies bei euch ausgeht
 

Gimp

Well-Known Member
Ach... jetzt vielleicht doch nicht? Geht es nur um den reinen Betrag, den man erhalten könnte, oder aber darum, die Fluggesellschaft in die Schranken zu weisen, weil sie einen mit Peanuts abspeisen wollen? Nach deinen sehr ausführlichen Schilderungen sollte es dir das Geld doch aber allemal wert sein.

Das es höchst wahrscheinlich nur um den Betrag geht erkennt man meiner Meinung nach schon im 1. und im 10. Post.

Durch einen Freund wurde ich auf die Fluggastrechte aufmerksam gemacht und wandte mich dann auch an Air France.
Wenn es möglich ist die 1800 Euro zu bekommen, werden wir das auch ausnutzen.
 

???

Well-Known Member
Ist ja teilweise schon niedlich wie hier auf einen losgegangen wird. ;-)

Ja, es geht mir um die 1800 Euro, warum auch nicht? Nach europäischem Recht könnten sie mir zustehen, warum sollte ich es dann nicht probieren? Die 320 Euro sind hierbei allerdings in meinen Augen ein hohes Risiko, denn Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Der Grund für die Streichung war, laut Air France, ein technischer Defekt. Laut der letzten Urteile sind technische Defekte selten auf höhere Gewalt zurückzuführen und demnach sind die Airlines zur Zahlung verpflichtet.
 

tribble

Well-Known Member
Ja, es geht mir um die 1800 Euro, warum auch nicht? Nach europäischem Recht könnten sie mir zustehen, warum sollte ich es dann nicht probieren?

Als wir nach Florida geflogen sind, hatten wir auch einige Stunden Verspätung. Wegen technischer Probleme. Damals wurde LTU (bei denen wir gebucht hatten) von Air Berlin aufgekauft. Es gab dann Probleme beim Boarding mit den Passagierlisten. Wir kamen dementsprechend nicht, wie vorgesehen, um 18.00 Uhr Ortszeit an, sondern ein paar Stunden später.

Alle waren bemüht, den Defekt schnellstmöglich zu beheben. Deshalb wäre ich auch nicht auf die Idee gekommen, da irgend etwas zu zurückzufordern. Ich bin ja schließlich nach Florida geflogen worden.

Wir mussten auch nicht übernachten. Also hätte ich es, und das ist nur meine ganz persönliche Meinung (und die meines Mannes), moralisch nicht einwandfrei gefunden, Geld zurückzufordern.

Aber das muss natürlich jeder selbst wissen. Ich schreibe das auch nur, weil Du gefragt hast, warum Du es nicht probieren sollst.:0141:
 

Snowhite

Well-Known Member
Also das du für ein 15monates altes Kind die volle Entschädigung willst verstehe ich nicht ganz.
Hast du auch den vollen Flugpreis dafür bezahlt?

Wenn Er den vollen Flugpreis für das Kind bezahlt hat ( normaler Kindertarif - is ja nicht viel billiger als ein Erwachsenenticket ), dann steht dem Kind auch die Entschädigung zu, da ist es unerheblich wie Alt das Kind ist ....
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen dass es bei einer Flugverspätung von ein paar Stunden 600€ p.Person entschädigung gibt .... unrealistisch :0391:
 
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