Ganz einfach bei der Wahrheit bleiben und als Begründung Urlaub angeben. Gab bisher nie Probleme (Gut, war 1. bzw. 3.Klasse)
LG
Ines
Wow, da habt ihr aber nen klasse Rektor! Weiß der eigentlich nicht, dass er sich damit strafbar macht??? Wegen Urlaub ein Kind eher gehen zu lassen ist nämlich ausdrückllich verboten.
Habe nämlich vor den letzten Herbstferien einen Bericht gesehen, da haben sie sich Leute mit Kids am Flughafen rausgezogen und die dazugehörigen Direktoren. Und in beiden Fällen gabs dann eine Anzeige sowie eine saftige Geldstrafe!
§10 Beurlaubung (Allg. Schulordnung!)
(1) Ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden.
(2) Der Schüler kann beurlaubt werden
a) bis zwei Tage innerhalb eines Vierteljahrs vom Klassenlehrer oder dem mit der Organisation der Jahrgangsstufe beauftragte Lehrer,
b) bis zu zwei Wochen innerhalb eines Vierteljahrs vom Schulleiter,
c) bis zu zwei Monaten innerhalb eines Schuljahres von der Schulaufsichtsbehörde,
d) darüber hinaus von der oberen Schulaufsichtsbehörde.
(3)
Unmittelbar vor und im Anschluß an Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet der Schulleiter, sofern nicht nach Absatz 2 Buchstaben c und d die Schulaufsichtsbehörde zuständig ist.
http://www.focus.de/schule/familie/freizeit/schule_aid_136681.html