Tom
Florida-Beginner
Ganz ehrlich: Eine Herzattacke über den Wolken ist noch mehr als am Boden wie russisches Roulette. Denn wie bekannt zählt in solchen Fällen jede Minute. Befindet sich der Flieger gerade über dem großen Ozean, dann gibt es keine Chance, den nächsten Airport anzufliegen. Was passiert also?
Leider nicht viel. In so einer Lage verlassen sich die Fluggesellschaften auf den Zufall. Mit einem „Ist ein Arzt an Bord?“ wird nach einer Fachkraft gesucht und gehofft, dass jemand sich meldet. Meistens haben die Airlines Glück. In Dreiviertel der Fälle kann eine medizinisch ausgebildete Kraft ausfindig gemacht werden. Sie behandelt den Patienten und ist von jeglicher Haftung befreit. Das heißt, für Fehldiagnosen kann sie nicht zur Verantwortung gezogen werden. Zugleich erhält sie auch keine Kompensation für ihre Dienste. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Fluglinie, mit Gratis-Tickets dem Mediziner zu danken.
Der Arzt empfiehlt dann, was zu tun ist. Allerdings: „Die letzte Entscheidung liegt beim Kommandanten des Flugzeugs“, erklärt Pieper vom Luftfahrt-Bundesamt. Dabei gelte die Devise, nach einem „vernünftigen Maß“ zu entscheiden. Eine Zwischenlandung macht natürlich nur Sinn, wenn das nächste Ziel auch wirklich den Patienten versorgen kann. Nicht jeder Airport liegt nahe genug an einem gut ausgerüsteten Krankenhaus.
Ein Trost für den Betroffenen: Ist eine Zwischenlandung wirklich erforderlich, stellt die Airline zumindest keine Regressansprüche an ihn. Die Kosten für die unvorhergesehene Landung (etwa Hotel und Mahlzeiten für die restlichen Passagiere, Zulagen für die Überstunden der Crew, zusätzliche Start- und Landegebühren) sind Sache der Fluggesellschaft.
http://focus.msn.de/reisen/trends-service/fliegenundnotfaelle/im-notfall_aid_9217.html
Leider nicht viel. In so einer Lage verlassen sich die Fluggesellschaften auf den Zufall. Mit einem „Ist ein Arzt an Bord?“ wird nach einer Fachkraft gesucht und gehofft, dass jemand sich meldet. Meistens haben die Airlines Glück. In Dreiviertel der Fälle kann eine medizinisch ausgebildete Kraft ausfindig gemacht werden. Sie behandelt den Patienten und ist von jeglicher Haftung befreit. Das heißt, für Fehldiagnosen kann sie nicht zur Verantwortung gezogen werden. Zugleich erhält sie auch keine Kompensation für ihre Dienste. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Fluglinie, mit Gratis-Tickets dem Mediziner zu danken.
Der Arzt empfiehlt dann, was zu tun ist. Allerdings: „Die letzte Entscheidung liegt beim Kommandanten des Flugzeugs“, erklärt Pieper vom Luftfahrt-Bundesamt. Dabei gelte die Devise, nach einem „vernünftigen Maß“ zu entscheiden. Eine Zwischenlandung macht natürlich nur Sinn, wenn das nächste Ziel auch wirklich den Patienten versorgen kann. Nicht jeder Airport liegt nahe genug an einem gut ausgerüsteten Krankenhaus.
Ein Trost für den Betroffenen: Ist eine Zwischenlandung wirklich erforderlich, stellt die Airline zumindest keine Regressansprüche an ihn. Die Kosten für die unvorhergesehene Landung (etwa Hotel und Mahlzeiten für die restlichen Passagiere, Zulagen für die Überstunden der Crew, zusätzliche Start- und Landegebühren) sind Sache der Fluggesellschaft.
http://focus.msn.de/reisen/trends-service/fliegenundnotfaelle/im-notfall_aid_9217.html