Rücktritt vom Mietvertrag bei noch nicht geleisteter Anzahlung.

gitta007

Well-Known Member
Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich Rücktritt vom Mietvertrag. Kann man vom Mietvertrag zurücktreten wenn man die Anzahlung noch nicht geleistet hat?

Ich habe den Mietvertrag bereits unterschrieben und auch schon an den Vermieter zurück geschickt. Wir wollten jetzt über das Telefon die Kredit-Karten-Daten austauschen zwecks Anzahlung, sind aber noch nicht dazu gekommen.

Jetzt schreibt er mir, daß keine Pool-Tücher da sind und ich doch entweder selber welche von zu Hause mitbringen soll oder aber welche vor Ort kaufen kann. Das nervt mich gerade ein wenig da im Vertrag stand "linens and towels provided". Wer weiß, was sonst noch so fehlt.

Kann mir jemand sagen, wie da die Rechtslage aussieht. Kann man kostenlos von dem Vertrag zurück treten da die Buchung ja ohne Anzahlung nicht komplett ist?

Danke für eure Hilfe.

Viele Grüße aus dem regnerischen Hannover

Gitta
 

karsten3105

Well-Known Member
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Hmm , eigentlich hast Du ja mit Deiner Unterschrift den Vertrag akzeptiert.. Stört Dich denn nun irgendetwas ganz besonders, oder geht's Dir nur um die Handtücher ?:0025:
 

D-MAN

Well-Known Member
Moderator
Rein rechtlich hast Du keine Chance!
Unterschrieben bedeutet, dass Du mit allen Bedingungen einig bist und Dich verpflichtest den Kauf(Miet)-Preis zu entrichten.
 
Wie immer gilt auch hier, dass Du eine vollständige Auskunft nur bekommen kannst, wenn alle wesentlichen Tatsachen bekannt sind. Deshalb einige allgemeine Anmerkungen:

Als erstes kommt es auf das anwendbare Recht an. Ich gehe bei meinen Erläuterungen von Deutschem aus, aber da "die Mietsache in USA belegen ist" (so sprechen Juristen!), könnte es auch Florida-Recht sein. Das sollte aber aus dem Vertrag ersichtlich sein - wenn nicht, richtet es sich danach, zu welcher Rechtsordnung der Vertrag den näheren Bezug hat. Hast Du einen deutschen Vermieter, wird man hiesiges Recht anwenden können.

Grundsätzlich ist der Mietvertrag spätestens mit der Rücksendung Deiner Unterschrift zustande gekommen. Ausnahme: Abrede zwischen Euch, dass der Vertrag erst mit Zahlung der (Teil-)Miete zustande kommt - wäre aber sehr ungewöhnlich.

Rücktritt oder Kündigung wird nicht klappen, weil es nur (wenn überhaupt, das kommt auf die Abrede zu den Handtüchern an) ein kleiner Mangel der Mietsache ist.

Bestenfalls wirst Du die Miete mindern dürfen, da würde ich an den Preis der Handtücher in USA denken. Außerdem scheint mir das die beste Lösung zu sein. Du kaufst die towels, lässt sie anschließend da und erhältst den Kaufpreis zurückerstattet.
 

Snowhite

Well-Known Member
Ich kann jetzt eigentlich nur von meinem Vermieter sprechen ( was Dir bei Deinem nicht viel nützt ) ... bei diesem kommt der Vertrag erst Zustande mit Zahlung der Anzahlung :001:

Mich würde jetzt nicht besonders stören wenn keine Beachtowels da wären da die meisten ja doch die weissen Frotteehandtücher haben und ich gerne was Buntes habe .... sprich ich kaufe immer in Florida Beachtowels / Badehandtücher ... zuletzt von Tommy Hilfiger ( die nehm ich dann mit nach D. ) :0391:
 

Caloosa

Well-Known Member
Jetzt aber mal ernsthaft... du machst diesen Aufstand wegen fehlender Strand- bzw. Poolbadetücher??

Was die Bemerkung "linens and towels provided" angeht, kann man jetzt natürlich im Umkehrschluss natürlich auch korinthenkackerweise sagen, dass an dem ja auch so ist. Es war keine Rede von beach towels... und da ist schon ein Unterschied vorhanden.
 

IngoFischer

Well-Known Member
Steht denn in Eurem Vertrag nichts dazudrin?

Grundsätzlich ist es egal. ob du die Anzahlung geleistet hast oder nicht.

Das Vertragsverhältnis wurde aufgrund von zwei übereinstimmender Willenserklärungen - hier: Anmiertung und Vermietung - geschlossen. Die Ausgestaltung dieses Vertrages hat die Leistung einer Anzahlung zu Folge.

Da Du aber den eigentlichen Vertrag widerrufen willst und nicht die aus dem Vertrag heraus resultierende Verpflichtung zur Zahlung einer Anzahlung spielt das Nichtzahlen keine Rolle.

Jeder Vertrag grundsätzlich gekündigt werden. Ein Widerruf kann nur bei einem Erklärungsirrtum aufgrund des Inhalts erfolgen. Dazu musst Du aber nachweisen, dass der vertrag inhaltlich nicht das enthält, was verhandelt worden ist. Das wird schwer.

Bei einer Stornierung muss man sich auch "auf den Stuhl des anderen setzen". Der Vermieter hat naürlich ein INteresse an einer Vermietung. So könnte eine Regelung zur Stornierung aussehen:
Stornogebühren werden wie folgt erhoben:
  • Bis zu 91 Tage vor Ankunft: Bearbeitungsgebühr: US$ 100,00.​
  • 61 – 90 Tage vor Ankunft: Bearbeitungsgebühr: US$ 300,00.​
  • 30 – 60 Tage vor Ankunft: Stornogebühr 50% des Mietpreises.​
  • Innerhalb von 30 Tagen vor Mietantritt können wir Ihre Zahlung nur rückerstatten, sofern die Mieteinheit für die komplette Periode und zu gleichen Bedingungen wiedervermietet werden kann. In diesem Fall berechnen wird lediglich eine Stornogebühr von US$ 200,00 für den Arbeitsaufwand


    Viele Grüße
    Ingo
 

Michelle

Active Member
Hallo
Grundsätzlich ist jeder Vertrag kuendbar. Sollte in Deinem Mietvertrag kein Widerrufsrecht verankert sein,
dann gilt, dass Du als Mieter bis zum Anreisetag den Vertrag widerrufen kannst, und der Vertragspartner Dir Deine Zahlungen erstatten muss, sollte der Vertrag unter deutschem Recht geschlossen sein .

Auch bei Aufnahme des Widerrufsrecht in dem Mietvertrag hast Du das
gesetzliche Kündigungsrecht von 14 Tagen. Dies ist unabhängig ob die Ferien-Immobilie in den USA steht. Solltest Du einen Rechtsbeistand diesbezgl. benötigen, dann kann ich Dir sehr gerne meinen via PN empfehlen.

Wenn der Eigentümer von der Investition von 5 USD (Lt. den Forenmitgliedern) pro Handtuch zurück schreckt, koennte er auch vor weitaus höheren Investitionen seiner Ferienvilla zurückschrecken, die Euch den Urlaub mal so richtig vermissen koennen.
:0025:
Ich verstehe Dich da voll und ganz und würde hier genauso handeln.

Michelle
 

Snowhite

Well-Known Member
Hallo
Grundsätzlich ist jeder Vertrag kuendbar. Sollte in Deinem Mietvertrag kein Widerrufsrecht verankert sein,
dann gilt, dass Du als Mieter bis zum Anreisetag den Vertrag widerrufen kannst, und der Vertragspartner Dir Deine Zahlungen erstatten muss, sollte der Vertrag unter deutschem Recht geschlossen sein .

Auch bei Aufnahme des Widerrufsrecht in dem Mietvertrag hast Du das
gesetzliche Kündigungsrecht von 14 Tagen. Dies ist unabhängig ob die Ferien-Immobilie in den USA steht. Solltest Du einen Rechtsbeistand diesbezgl. benötigen, dann kann ich Dir sehr gerne meinen via PN empfehlen.

Wenn der Eigentümer von der Investition von 5 USD (Lt. den Forenmitgliedern) pro Handtuch zurück schreckt, koennte er auch vor weitaus höheren Investitionen seiner Ferienvilla zurückschrecken, die Euch den Urlaub mal so richtig vermissen koennen.
:0025:
Ich verstehe Dich da voll und ganz und würde hier genauso handeln.

Michelle

Also ich würde mal die Kirche im Dorf lassen :001: .... nur weil der jetzt keine Beachtowels hat hier gleich zu spekulieren der Vermieter würde evtl. auch an anderen Dingen in seinem Haus sparen find ich schon weit hergeholt ....

Generell sollte es doch so sein, dass man Dinge, die einem Wichtig sind im Vorfeld abklärt
:0141:
 

elfie60

Well-Known Member
Sponsor
Hallo Gitta,
am wichtigsten wäre mir persönlich, dass mir das Haus zusagt. Bei den meisten Vermietern sind Pool Laken im Haus vorhanden, Strandtücher eher selten. Wegen so einem Pillepalle würde ich mir jetzt nicht die Urlaubsvorfreude verderben, nimm ausrangierte Badelaken von zu Hause mit und kaufe vor Ort schöne, neue, die Du evtl. als Souvenier mit nach Hause nimmst. .wink:
 

Goofy

Well-Known Member
Was hat dich denn eigentlich bewogen, dieses Haus zu buchen?
Zu vermuten, dass auch an anderen Dingen gespart wurde, nur weil ein Strand-Handtuch fehlt ist Unsinn.
Fahr nach deiner Ankunft zu Walmart, da bekommst du für 5-10 $ Strandtücher.
Oder hast du was besseres gefunden und suchst nun einen Grund vom Vertrag abzuspringen?

Gruß Thomas
 

Michelle

Active Member
sowas gibts es nicht. Meinst Du vielleicht das Widerrufsrecht fuer Verbaucher - verankert im Fernabsatzgesetz ? Das greift aber nicht bei Fewo's.

Hallo

leider doch auch fuer uns Eigentümer. Nur kein Eigentümer nimmt es in seinem Mietvertrag auf. Musste als Owner hier schon leider
die Erfahrung bis zum Urteil machen und das Geld erstatten. Seitdem ist dieses Widerspruchsrecht in meinen Verträgen.

Mein Gerichtsurteil bezog sich auf den § 355 BGB sowie § 360 worin das Widerspruchsrecht nicht erlischt, sollt der Mieter nicht
ordnungsgemäss im Mietvertrag darüber informiert worden sein.

Wenn ich als Vermieter in meine Ausschreibung "Badetücher stehen dem Gast kostenfrei zur Verfügung" mit aufnehme, und dann von
dieser wirklich geringen Investition zurückschrecke, dann muss ich als Vermieter hier aggieren indem ich meine Ausschreibung korrigiere oder
die Handtücher einfach kaufe. Mein Problem ist es , warum weisst er kurz nach Vertragsunterzeichnung darauf hin? Macht für mich keinen Sinn und ich würde hier nicht buchen. Es gibt bestimmt vergleichbare Villen, bei denen ich ein besseres Gefühl bei meiner Buchung habe.
Aber das muss jeder Mieter für sich selbst entscheiden.

Michelle
 

Ariel

Well-Known Member
sowas gibts es nicht. Meinst Du vielleicht das Widerrufsrecht fuer Verbaucher - verankert im Fernabsatzgesetz ? Das greift aber nicht bei Fewo's.

Hallo

leider doch auch fuer uns Eigentümer. Nur kein Eigentümer nimmt es in seinem Mietvertrag auf. Musste als Owner hier schon leider
die Erfahrung bis zum Urteil machen und das Geld erstatten. Seitdem ist dieses Widerspruchsrecht in meinen Verträgen.

Mein Gerichtsurteil bezog sich auf den § 355 BGB sowie § 360 worin das Widerspruchsrecht nicht erlischt, sollt der Mieter nicht
ordnungsgemäss im Mietvertrag darüber informiert worden sein.

Wenn ich als Vermieter in meine Ausschreibung "Badetücher stehen dem Gast kostenfrei zur Verfügung" mit aufnehme, und dann von
dieser wirklich geringen Investition zurückschrecke, dann muss ich als Vermieter hier aggieren indem ich meine Ausschreibung korrigiere oder
die Handtücher einfach kaufe. Mein Problem ist es , warum weisst er kurz nach Vertragsunterzeichnung darauf hin? Macht für mich keinen Sinn und ich würde hier nicht buchen. Es gibt bestimmt vergleichbare Villen, bei denen ich ein besseres Gefühl bei meiner Buchung habe.
Aber das muss jeder Mieter für sich selbst entscheiden.

Michelle

Es handelt sich hier aber um einen amerikanischen Eigentümer mit amerikanischer Verwaltung, da greift das deutsche Recht wohl kaum. Des weiteren stand im Vertrag nichts von Badetüchern bzw. Beach/Pooltüchern, das war rein Gittas Interpretation des Satzes "towels und linens provided". Handtücher sind im Haus selbstverständlich vorhanden.
 

Villa Tropical Breeze

Well-Known Member
sowas gibts es nicht. Meinst Du vielleicht das Widerrufsrecht fuer Verbaucher - verankert im Fernabsatzgesetz ? Das greift aber nicht bei Fewo's.

Hallo

leider doch auch fuer uns Eigentümer. Nur kein Eigentümer nimmt es in seinem Mietvertrag auf. Musste als Owner hier schon leider
die Erfahrung bis zum Urteil machen und das Geld erstatten. Seitdem ist dieses Widerspruchsrecht in meinen Verträgen.

Mein Gerichtsurteil bezog sich auf den § 355 BGB sowie § 360 worin das Widerspruchsrecht nicht erlischt, sollt der Mieter nicht
ordnungsgemäss im Mietvertrag darüber informiert worden sein.

Wenn ich als Vermieter in meine Ausschreibung "Badetücher stehen dem Gast kostenfrei zur Verfügung" mit aufnehme, und dann von
dieser wirklich geringen Investition zurückschrecke, dann muss ich als Vermieter hier aggieren indem ich meine Ausschreibung korrigiere oder
die Handtücher einfach kaufe. Mein Problem ist es , warum weisst er kurz nach Vertragsunterzeichnung darauf hin? Macht für mich keinen Sinn und ich würde hier nicht buchen. Es gibt bestimmt vergleichbare Villen, bei denen ich ein besseres Gefühl bei meiner Buchung habe.
Aber das muss jeder Mieter für sich selbst entscheiden.

Michelle

Michelle,

defintiv gilt das Fernabsatzgesetz mit seinen Widerspruchsrechten NICHT bei Teilzeitmietvertraegen. Ein Hinweis in einem Mietvertrag, der ausschliesslich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, ist hinfaellig.

Nun kenne ich Dein Urteil nicht - aber eigentlich kann es sich nicht auf das Fernabsatzgestz berufen, so wie Du es schilderst
 
J

Jochen

Guest
Michelle bezieht sich doch gar nicht auf das Fernabsatzgesetz, das ist § 312.... :065:
 
J

Jochen

Guest
§355 ff behandelt das Widerrufsrecht für Verbraucher, §312 behandelt die Sonderform des Fernabsatzgesetzes - das hat zwar miteinander zu tun, ist aber nicht zwingend voneinander abhängig. Widerrufsrechte stehen Verbrauchern auch in anderen Bereichen als beim Fernabsatz zu.

Im Deutschen Recht gewährt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus Gründen des Verbraucherschutzes einem privaten Käufer (Verbraucher) gegenüber einem gewerblich tätigen Verkäufer (Unternehmer) bei speziellen Vertragsarten ein Widerrufsrecht:
Haustürgeschäft (§ 312 BGB),
Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d BGB); hierbei wurde mit der Änderung des Gesetzes der Kauf in Online-Auktionshäusern (beispielsweise Ebay) dem in Verbindung mit anderen Fernabsatzgeschäften (zum Beispiel Online-Shops) gleichgestellt
Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 und § 485 BGB), siehe dazu Ferienwohnrecht,
Verbraucherdarlehensvertrag, (§ 491 und § 495 BGB) sowie im Fall von Verbundenen Geschäften und
Ratenlieferungsvertrag (§ 505 BGB);
sowie außerhalb des BGB beim Fernunterrichtsvertrag (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes)
und im Versicherungsrecht
Quelle: Widerrufsrecht – Wikipedia

Die letzte Fassung des betreffenden Gesetzes ist vom Juni letzten Jahres, daher vielleicht nicht allgemein bekannt. Wie Du an dem hervorgehobenen Satz erkennst gilt der also durchaus für Ferienvermietungen die nach deutschem recht abgeschlossen werden.
 
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