Hallo,
bei einigen Kommentaren kann man nur den Kopf schütteln. Offenbar gibt es ein sehr gestörtes Rechtsempfinden. Das Ganze hat weder etwas mit "das bleibt jedem selbst überlassen" noch mit "Gewissen" zu tun (ebenso bei der Steuerzahlung, bei der unberechtigten Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen oder beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung). Es gibt klare gesetzliche Vorgaben zur Schulpflicht und Unterrichtsbefreiung und die sind einzuhalten. Es bleibt nicht jedem selbst überlassen, ob er gesetzliche Vorgaben befolgt oder nicht. Wo soll man den eine zeitliche Grenze ziehen? Bei 2 Tagen oder bei 2 Wochen?
Leider greift immer mehr die Auffassung um sich: Regel sind dazu da, dass andere sie peinlichst genau befolgen. Sonst gehe ich zu meinem Anwalt und zu Gericht. Ich selber befolge sie nur, wenn sie mir günstig sind und ich Lust dazu habe. Werde ich erwischt, lüge ich herum, gehe zu meinem Anwalt und zu Gericht und beschäftige möglichst alle Instanzen.
Man sollte sich auch einmal überlegen, welches Beispiel man seinen Kinder in Bezug auf die Einhaltung von Regeln gibt.
Das OLG Düsseldorf hatte übrigens zwei Verfahren gegen besonders uneinsichtige Eltern zu verhandeln, die mit der Entscheidung des Amtsgericht, ihnen Bußgelder aufzuerlegen nicht einverstanden waren. Die Eltern haben am Ende zu Recht fette Bußgelder zahlen müssen und zwar muss jeder Sorgerechtsinhaber ein Bußgeld zahlen, also in der Regel beide Elternteile. Das können auch mal locker 500 EUR sein.
Kontrollieren tut übrigens der Zoll.Er meldet die Daten schulpflichtiger Kinder, die im Rahmen der Passkontrolle erhoben werden können, an die zuständige Schulbehörde. Es gibt aber auch Kontrollen am Check-In-Schalter. Zuletzt passiert auf dem Flughafen in Paderborn.
Was steht denn so oft an den Interstates "It's the law!". Das sollte sich einige mal hinter die Ohren schreiben.
Gruß Texasranger