Zigtausende Schnurlostelefone müssen 2009 vom Netz

Caloosa

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Quelle: http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,otl74yrz7pxrftnl~cm.asp

In den 90er-Jahren waren sie Massenware, aber bald darf niemand sie mehr benutzen: Analoge schnurlose Telefone der ersten Generation sind ab Januar 2009 verboten. Dazu gehören ehemalige Kassenschlager zum Beispiel von Siemens, der Telekom oder Panasonic. Laut Bundesnetzagentur müssen sie ersetzt werden, weil die Frequenz auf der sie jetzt funken, neu vergeben wird – an Mobilfunkbetreiber. Das ist durchaus ein gängiges Verfahren: Frequenzen werden immer nur auf Zeit zur Verfügung gestellt, um Platz für neue Technologien zu machen. In diesem Fall für die Nachfolgemodelle der schnurlosen Telefone nach dem neueren DECT Standard, die auch schon lange am Markt sind.

Strahlungsarm – und trotzdem verboten
Das Verbot gilt für schnurlose Telefone der Baureihen mit der Bezeichnung "CT1+" und "CT2". Besonders "CT1+" Telefone haben sich als langlebig erwiesen. Und sie werden immer noch verkauft – an Menschen, die Angst vor Strahlung haben. Denn "CT1+"-Telefone senden nur, während man telefoniert. Legt man auf, herrscht Funkstille. Anders ist das bei vielen, besonders älteren DECT Telefonen. Hier sind die meisten Geräte Dauersender. Der Baubiologe Martin Virnich ist deshalb entsetzt über das Verbot: "Das ist schade. Denn gerade die Menschen, die sich aus Vorsorgegründen nicht dieser Strahlung aussetzen wollen, haben jetzt keine gescheite Alternative mehr."

Haben Verbraucherschützer nicht aufgepasst?
Tausende Bundesbürger ärgern sich – dabei hätte man das Verbot verhindern können. Nach Plusminus-Recherchen hat die Bundesnetzagentur im Februar Verbände und Hersteller um Stellungnahme gebeten - in ihrem Amtsblatt. Aber niemand hat reagiert. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nichts unternommen, sich nicht für die Verbraucher eingesetzt. Michael Bobrowski vom Verbraucherzentrale Bundesverband gibt gegenüber Plusminus zu: "Wir haben es selber nicht richtig verstanden, weil das Amtsblatt sehr fachchinesisch formuliert ist. Da sind wir auch nicht richtig drauf gestoßen. Erst im Nachhinein haben wir gemerkt, was da läuft."

Weiternutzung kann teuer werden
Jetzt ist es zu spät. Am Verbot ist nicht mehr zu rütteln. Wer sich darüber hinwegsetzt und sein Telefon trotzdem weiter nutzt, riskiert eine saftige Strafe. Denn wenn das alte Telefon andere stört, rücken Funkfahnder der Bundesnetzagentur aus. Sie orten den Störer mit aufwändigen Messungen – und stellen das dem Störer in Rechnung. "Das kann schnell mal mehr als 1.000 Euro kosten," so Rudolf Boll, Sprecher der Bundesnetzagentur.

Wie finde ich heraus, ob ich ein solches Telefon habe?
Nicht betroffen vom Verbot sind die Schnurlostelefone der neueren Generation, die sogenannten DECT Geräte. Ob es sich um ein "CT1+"-oder "DECT"-Gerät handelt, steht in der Regel in der Bedienungsanleitung. Aber auch Fachhändler oder die Servicehotline der Hersteller können weiterhelfen.

Adressen & Links

Eine Liste mit mehr als 250 Telefonen mit dem Standard "CT1+" finden Sie beim Berufsverband Deutscher Baubiologen e. V. zum Download (PDF):
www.baubiologie.net

Die Bundesnetzagentur hat ein Infoblatt zum Thema herausgegeben (PDF).
Bundesnetzagentur
Postfach 80 01
53105 Bonn
Tel: (0228) 14-0
Fax: (0228) 14-8872
www.bundesnetzagentur

Informationen des Bundesamt für Strahlenschutz zum Thema strahlungsarme DECT-Telefone
Bundesamt für Strahlenschutz
Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter
Tel: (030) 18333-0
Fax: (030) 18333-1885
www.bfs.de

Ökotest hat im Jahrbuch 2008 schnurloses DECT-Telefone getestet.
ÖKO-TEST Verlag GmbH
Postfach 90 07 66
60447 Frankfurt am Main
www.oekotest.de
 
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