Fluggesellschaften versuchen mit aller Macht sich vor Zahlungen zu drücken und riskieren damit sogar einen viel höheren Schadenersatz.
Nach 5 Jahren haben wir dieses Jahr im März eine Entschädigung von AF, die eigentlich 3 x 600 € gewesen wäre, erhalten. Mit Zinsen und Anwaltskosten waren es es dann 3600 €.
Im März 2008 haben wir in CDG 10 h IM Flieger neben der Start und Landebahn wegen auslaufenden Kerosin ausharren müssen. Eigentlich hätte man noch auf Freiheitsberaubung klagen müssen.
Nachdem wir dann 2011 endlich ein Urteil vom Amtsgericht hatten legte AF Widersspruch ein so das die Angelegenheit vorm Landgericht weiter ging.
Begründung von AF war das dies ein Flug mit Teilstrecken war TXL-CDG-MIA und dies dann nicht als ein Flug zu werten wäre und und und.
Am 26.2.13 entschied der EuGH im Fall C-11/11 daraufhin zog AF den Einspruch automatisch zurück und zahlte.
Ohne die Entscheidung des EuGH würden wir unser Geld wahrscheinlich nie sehen.
BigDaddy
Nach 5 Jahren haben wir dieses Jahr im März eine Entschädigung von AF, die eigentlich 3 x 600 € gewesen wäre, erhalten. Mit Zinsen und Anwaltskosten waren es es dann 3600 €.
Im März 2008 haben wir in CDG 10 h IM Flieger neben der Start und Landebahn wegen auslaufenden Kerosin ausharren müssen. Eigentlich hätte man noch auf Freiheitsberaubung klagen müssen.
Nachdem wir dann 2011 endlich ein Urteil vom Amtsgericht hatten legte AF Widersspruch ein so das die Angelegenheit vorm Landgericht weiter ging.
Begründung von AF war das dies ein Flug mit Teilstrecken war TXL-CDG-MIA und dies dann nicht als ein Flug zu werten wäre und und und.
Am 26.2.13 entschied der EuGH im Fall C-11/11 daraufhin zog AF den Einspruch automatisch zurück und zahlte.
Ohne die Entscheidung des EuGH würden wir unser Geld wahrscheinlich nie sehen.
BigDaddy