zoll - einreise 175 euro oder mehr??

mm1970

Member
hallo zusammen,
noch 2 x schlafen dann kommt - nein nicht das christikind -aber das flughafenshuttel um mich nach münchen zu bringen und damit richtung florida:banana::banana::banana:

jetzt eine frage für die RÜCKREISE!
wieviel darf ich definitiv mitbringen an klamotten, habe noch so ungefähr 175 euro im ohr... mein schwager meint aber seit dem 1.1.09 ist das angestiegen auf über 400 euro pro Person??:065::065:

wie ist den euer neuester stand?!
lg manu die fast vor aufregung schon nicht mal mehr 2 min ruhig sitzen kann...
 

BiMi

Well-Known Member
Moderator
Andere Waren

Andere Waren als die zuvor Genannten sind bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro je Reisenden bzw. 430 Euro für Flugreisende abgabenfrei.



BMF
 

tigrachen

Well-Known Member
Hallo,

ich war gerade noch am Flughafen in Frankfurt und habe beim Zoll gefragt. Es sind definitiv 430,00 EUR, die man nach Deutschland einführen darf.

Grund meiner Frage beim Zoll war , ob es wegen der elektronischen Sachen, die wir mit nach Florida nehmen, besser wäre, ein Ausfuhrformular vom Zoll auszufüllen oder Quittungen mitzunehmen. Der sehr nette Zollbeamte meinte, dass es mit Rechnungen bzw. Quittungen oder deren Kopien einfacher ist.

Hierzu noch eine Info, falls es jemanden betrifft: bei Ebaykäufen (wie unseren Eee PC) reicht schon ein Ebay-Ausdruck.
 
J

jroeben

Guest
Hallo

Ja man darf 430 euro abgabefrei einführen und über 430 euro kommen 19 % steuern dabei.

mfg Thomas

Das stimmt so leider nicht.

Ab €430 bis €700 gilt die sogenannte Pauschalierung, d.h. es werden pauschal 17,5% Abgaben berechnet.
Erst über €700 fallen 19% Einfuhrumsatzsteuer plus eventuell ein Zollsatz (abhängig vom Warentyp) an.

Edit:
Und wer es nachlesen will:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos...mengen_ueberschr/a0_pauschalierung/index.html
 

Blau und Weiß

Well-Known Member
Das stimmt so leider nicht.

Ab €430 bis €700 gilt die sogenannte Pauschalierung, d.h. es werden pauschal 17,5% Abgaben berechnet.
Erst über €700 fallen 19% Einfuhrumsatzsteuer plus eventuell ein Zollsatz (abhängig vom Warentyp) an.

Edit:
Und wer es nachlesen will:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos...mengen_ueberschr/a0_pauschalierung/index.html

Also wird dann nur die Differenz von 430 bis 700 Euro verzollt, oder fallen auf die gesamten 700 Euro dann die 17,5 % Abgaben an? Das ist mir nämlich noch nie klar gewesen :009:
 
J

jroeben

Guest
Verzollt wird erst (falls nötig) ab €700. Zoll und Steuer sind zwei unterschiedliche Dinge, Zoll fällt nicht auf jede Warenart an und ist auch nicht immer gleich, sondern eben abhängig von der Warenart. Steuern fallen im Grunde auf jede Warenart an, allerdings gilt bei einem Warenwert zwischen €430 und €700 eine vereinfachte Abgabenrechnung, die einen Pauschalsatz annimmt, der sowohl Steuer als auch eventuellen Zoll zusammenfasst.
Aber zurück zu Deiner Frage:
Ab €430 bis €700 fallen auf den Gesamtbetrag 17,5% Abgabn an, nicht auf die Differenz.
Ein weiterer Grund, die Waren gut auf mehrere Reisende aufzuteilen (und immer schön die eventuelle Teilbarkeit im Hinterkopf behalten).
 

Blau und Weiß

Well-Known Member
Verzollt wird erst (falls nötig) ab €700. Zoll und Steuer sind zwei unterschiedliche Dinge, Zoll fällt nicht auf jede Warenart an und ist auch nicht immer gleich, sondern eben abhängig von der Warenart. Steuern fallen im Grunde auf jede Warenart an, allerdings gilt bei einem Warenwert zwischen €430 und €700 eine vereinfachte Abgabenrechnung, die einen Pauschalsatz annimmt, der sowohl Steuer als auch eventuellen Zoll zusammenfasst.
Aber zurück zu Deiner Frage:
Ab €430 bis €700 fallen auf den Gesamtbetrag 17,5% Abgabn an, nicht auf die Differenz.
Ein weiterer Grund, die Waren gut auf mehrere Reisende aufzuteilen (und immer schön die eventuelle Teilbarkeit im Hinterkopf behalten).


Aber egal wie man es nennt, die wollen dann gegebenenfalls Geld :109::009:
 

mm1970

Member
nehme die suchfunktion auch gerne in anspruch, nur weiss ich manchmal nicht wo nach ich genau suchen muss um das zu finden was ich wissen will... weist du was ich meine...

aber danke für den link, somit sind allle meine fragen beantwortet!
 

BiMi

Well-Known Member
Moderator
nehme die suchfunktion auch gerne in anspruch, nur weiss ich manchmal nicht wo nach ich genau suchen muss um das zu finden was ich wissen will... weist du was ich meine...

aber danke für den link, somit sind allle meine fragen beantwortet!

Kein Problem. :0141: Wir helfen doch gerne. :001:
 

Sabitoe

Member
Das stimmt so leider nicht.

Ab €430 bis €700 gilt die sogenannte Pauschalierung, d.h. es werden pauschal 17,5% Abgaben berechnet.
Erst über €700 fallen 19% Einfuhrumsatzsteuer plus eventuell ein Zollsatz (abhängig vom Warentyp) an.

Edit:
Und wer es nachlesen will:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos...mengen_ueberschr/a0_pauschalierung/index.html

Hm also ob das jetzt sooo stimmt, ... ich würde es anders lesen..

Denn es heißt ja:
"Wenn die Einfuhrfreigrenze überschritten wird, können die Abgaben nach feststehenden Abgabensätzen berechnet werden...etc."

Einfuhrfreigrenze = 430 Euro

"Die vereinfachte Abgabenberechnung erfolgt bei Überschreitung der Einfuhrfreigrenze, wenn die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Wert der einfuhrabgabenpflichtigen Reisemitbringsel übersteigt nicht den Betrag von 700 Euro je Reisender, .....etc"

einfuhrabgabepflichtig = Beträge/Waren ÜBER 430 Euro

Ich verstehe es so, dass der Wert der "einfuhrabgabenpflichtigen Waren", sprich der Waren über 430 nicht den Betrag von 700 Euro überschreiten darf. Ist es dann aber nicht so, dass man dann nochmal nen Betrag von 0 bis 700 Euro, statt 430 bis 700 Euro (für die pauschalierte Berechnung) hat? Oder kann man "nur" 270 Euro (Differenz zwischen den Beträgen) für die pauschalierte Berechnung nehmen? Oder halt doch die vollen 700 Euro nochmals?

Ist blöd zu erklären ... aber abgabenpflichtige Waren sinds ja erst ab 430 Euro...
Sprich, diese "Abgabenpflichtigen Waren" (es heißt ja "einfuhrabgabenpflichtige Reisemitbringsel") selbst dürfen max. 700 Euro betragen.
Also quasi 430 Euro Freigrenze und dann nochmal insg. +700 Euro für die pauschalierte Berechnung...???

Ist hier jemand vom Zoll, der es genau weiss?
Denn ich habe beruflich nur mit Gesetzestexten zu tun, und weiss, wie man die auseinandernehmen muss, aber ob es nun so richtig ist.. ka.

LG aus gerade dem sonnigen Cape Coral,
Sabitoe
 
J

jroeben

Guest
Ich hätte mich etwas differenzierter ausdrücken sollen, denn auf den Gesamtbetrag ist dies nur dann sicher anwendbar, wenn es sich um nicht teilbare Waren handelt, d.h. z.B. ein Laptop für €500 wird voll mit 17,5% belegt, nicht nur die Differenz zu €430.
Bei nicht teilbaren Waren gibt es verschiedene Aussagen und auch ich würde hier die verbindliche Antwort eines z.B. Zollbeamten begrüßen.

Im übrigen ist Dein Erklärungsversuch mit den €430 plus NOCHMAL €700 (da einfuhrabgabenpflichtig über €430) der Grund, warum ich de Pauschalierung des Gesamtbetrages auch bei teilbaren Waren zumindest für nicht unmöglich halte.
Den genau gelesen hieße der Zolltext tatsächlich €430 sind komplett frei und eitere €700 werden pauschal mit 17,5% belegt. Eher unwahrscheinlich, aber wer weiß ;).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Sabitoe

Member
@jroeben: Jupp, das mit dem Laptop seh ich aus so, und liest sich ja auch so (mit dem Beispiel dort).

Aber mit den 700 Euro.... hmmmmm das ist noch die Frage *g*
Ich würde mich ebenfalls sehr über eine Antwort freuen... denn kommenden Samstag gehts wieder ab nach Hause nach Deutschland *snief*

Habe mir bisher meine Sachen sortiert und alles genau aufgeschrieben.

Waren für ca. 419 Euro die "frei" sind, und Waren die ich verzollen möchte (dieses Jahr ganz brav und ordentlich).

Verzollen würde ich ca. 4-5 einzelne Teile mit insg. Wert (bisher) 150 Euro.

Nur wie gesagt, mich würde es schon brennend interessieren ob ich "nochmals" 0-700 Euro für die pauschalierte Berechnung habe.... Würde mich noch ein wenig mehr beruhigen... und.... vll noch die Ein oder Andere Geldausgabe in Erwägung ziehen *ggg*.

LG aus dem schwülwarmen Cape Coral
 
E

Ehemaliger User

Guest
im übrigen gelten die 430€ nur für Erwachsene.. . Kinder haben nach wie vor die alte Grenze..

Gruß
:001:
 
jungs dat is doch ganz einfach...

wenn eure sachen 430,- wert nicht übersteigen könnt ihr durch grün marschieren.

wenn eure sachen mehr wie 430,- und weniger wie 700,- wert sind, müsst ihr durch rot. ihr zahlt dann 17,5% auf z.b. 650,- €.
wichtig: ihr habt dann natürlich nicht 430,- € frei! ihr müsst für den kompletten betrag 17,5% zahlen!
von daher ist die rechnung 430,- € frei + 700€ für 17,5% FALSCH! Ihr habt keine 1130,- die ihr günstig einkaufen könnt, sondern allenfalls 700€.

wenn eure sachen 700,- wert übersteigen, müsst ihr durch rot und 19% einfuhrumsatzsteuer + ggf. zoll bezahlen.

edit: es kommt sicher bald ein "wo steht das denn?":
Ich weiß es :) und wer es nicht glaubt, kann sich z.b. das beispiel der armbanduhr aus den USA (wert 600€) anschauen oder selbst beim zoll anfragen. http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos...en_ueberschr/c0_verguenstig_reisev/index.html

Für eine in den USA erworbene Armbanduhr im Wert von 600 Euro fallen Einfuhrabgaben in Höhe von 105 Euro an. Da keine Zollbegünstigung gewährt wird, beträgt der pauschalierte Abgabensatz 17,5 Prozent.

als abgabenpflichtige waren werden beim zoll eure sämtlichen einkäufe bezeichnet. auch wenn diese durch die 430,- € freigrenze kostenlos sind, bleiben es dennoch "abgabenpflichtige waren". nicht-abgabenpflichtigen waren wären z.b. eure klamotten die ihr von zu hause mitgenommen habt.
 
Zuletzt bearbeitet:

TiPi

Moderator
Moderator
jungs dat is doch ganz einfach...

wenn eure sachen 430,- wert nicht übersteigen könnt ihr durch grün marschieren.

wenn eure sachen mehr wie 430,- und weniger wie 700,- wert sind, müsst ihr durch rot. ihr zahlt dann 17,5% auf z.b. 650,- €.
wichtig: ihr habt dann natürlich nicht 430,- € frei! ihr müsst für den kompletten betrag 17,5% zahlen!
von daher ist die rechnung 430,- € frei + 700€ für 17,5% FALSCH! Ihr habt keine 1130,- die ihr günstig einkaufen könnt, sondern allenfalls 700€.

wenn eure sachen 700,- wert übersteigen, müsst ihr durch rot und 19% einfuhrumsatzsteuer + ggf. zoll bezahlen.

edit: es kommt sicher bald ein "wo steht das denn?":
Ich weiß es :) und wer es nicht glaubt, kann sich z.b. das beispiel der armbanduhr aus den USA (wert 600€) anschauen oder selbst beim zoll anfragen. http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos...en_ueberschr/c0_verguenstig_reisev/index.html

Ein "wo steht das denn" kommt nicht, aber ein "wer muß hier durch rot gehen" :065:
Ich muß gar nichts, sondern darf alles (solange ich mich nicht erwischen lasse) :009: :007:
Und da ich Rot nicht leiden kann, nehm ich doch immer wieder gern die Farbe der Hoffnung! :007:
 
J

jroeben

Guest
Sorry, aber so einfach ist das eben nicht, denn so weit waren wir schon lang.

Du redest hier von sogenannten "nicht teilbaren Waren", d.h. einem Gegenstand, der natürlich dann voll mit Abgaben belegt wird. In Deinem Beispiel die Armbanduhr für €600.

Das ist klar und wurde auch nie anders dargestellt.
Unklar wird es aber bei teilbaren Waren, also z.B. 20 Kleidungsstücken für je €30 (um bei dem Beispiel mit €600 zu bleiben).
Dass hier die Abgaben auf die kompletten €600 anfallen, ist absolut nicht klar und auch nirgends so eindeutig zu finden.
Wahrscheinlicher ist hier, dass 14 Kleidungsstücke (= €420) abgabenfrei sind und nur die restlichen 6 mit 17,5% pauschaliert werden.
Und genau hier wollen wir Klarheit, die leider auch Du mit Deinen Ausführungen nicht liefern kannst.
 
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