zoll - einreise 175 euro oder mehr??

Caloosa

Well-Known Member
Wenn ich mir etwas mitbringe, was offiziell verbucht werden soll, werde auch ich den zuständigen Zollbeamten herbeibitten, damit er mich und meine Ware zolltechnisch behandelt... ihr geht immer automatisch von privat und Tourist aus... muss doch aber nicht immer so sein, oder?:001:
 

JürgenH

Well-Known Member
Das halte ich erstmal für ein Gerücht, es sei denn, Du kannst das irgendwie belegen ;).
Wenn Du eine "alte" Kaufquittung vorlegen kannst, also nachweisen kannst, das der Artikel nicht beim aktuellen Besuch gekauft wurde, wird dieser ganz sicher nicht abgabenpflichtig sein.
Ein Beleg über die ordnungsgeäße Einfuhr ist nicht nötig.
Wie sollte das auch funktionieren, wenn z.B. eine Hose/Jacke/sonstwas als "teilbare" Ware gekauft und verzollt wurde?


Sei Dir da mal nicht so sicher (von der Zoll-Seite):


"Die Nacherhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben ist nicht mehr zulässig, wenn seit der Entstehung der Abgabenschuld mehr als drei Jahre vergangen sind (Art. 221 Abs. 3 ZK).
Ist die Abgabenschuld durch eine strafbare Handlung entstanden (z.B. Einfuhrschmuggel), verlängert sich diese Verjährungsfrist auf zehn Jahre (Art. 221 Abs. 4 ZK i.V.m. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO). Wurde lediglich eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 378 AO begangen, bleibt es bei der dreijährigen Frist."

Also mindestens 3 Jahre bis du verpflichtet, Abgaben zu zahlen. Heißt auch beim zweiten mal Einreisen mit dem in den USA gekauften MacBook kannst du belangt werden!

Bringschuld


Caloosa hat recht.
DU bist in der Bringschuld, und DU musst, wenn Du was zu verzollen hast, die Ware anmelden, auch wenn keiner da steht und kontrolliert. Ansonsten begehst Du Steuerhinterziehung!
 

zanderley

Well-Known Member
So siehts aus, wurde schonmal im fernsehen gebracht, da mußte jemand seinen 2jahre alten laptop noch versteuern weil er es damals nicht getan hat und hat so weit ich weiß noch bußgeld zahlen müssen wegen steuer hinterziehung.

Also lieber ehrlich sein und ich finde das jetzt schon ganz angenehm mit dem freibetrag von 430,- vorher war es doch argh wenig, aber ich denke wenn man nicht gerade einige elektro geräte kaufen will dann kommt man gut damit hin.

LG
 
J

jroeben

Guest
Wie schon gesagt, wenn man mir einen Beleg liefert, werde ich meine Meinung ändern.

Ich halt es für mehr oder weniger unmöglich, dass für Waren bei einer vorliegenden 2 Jahre alten Quittung noch Einfuhrabgaben verlangt werden können. Muss ich mir jetzt das ordnungsgemäße Verzollen für jeden Artikel bestätigen lassen (wohlgemerkt für jede Hose, Jacke etc., die bei teilbaren Waren über der Freigrenze liegt) und diese Bestätigungen für jedes einzelne Kleidungsstück mitführen? Und wie werden die dann zugeordnet? Über die Seriennummer meiner Jeans? ;)
Vielleicht kann diese Regelung auch im Reiseverkehr so ausgelegt werden, ich halte es aber für sehr unwahrscheinlich, da ich nicht sehe, wie das in der Realität funktionieren soll.
 

Turbotobi76

Well-Known Member
Hi,

ich denke es sollte klar sein das sowas bei Klamotten und ähnlichen Gebrauchsgütern nicht vorkommt. Daher hatte ich auch gesagt das gillt theoretisch für Klamotten.:brr:

Bei teuren eletronischen Geräten sieht das aber eben anders aus. Hier läßt sich das ganze durch Seriennummern und Gerätekennungen eindeutig belegen. Ich kenne durchaus einige die Kopien der Rechnung ihres in Deutschland gekauften Computers mitschleppen um in Falle eines Falles alles nachweisen zu können.

Gillt natürlich genauso für teures Video und Fotoequipment.

Gruß Tobias
 

JürgenH

Well-Known Member
Wie schon gesagt, wenn man mir einen Beleg liefert, werde ich meine Meinung ändern.

Ich halt es für mehr oder weniger unmöglich, dass für Waren bei einer vorliegenden 2 Jahre alten Quittung noch Einfuhrabgaben verlangt werden können. Muss ich mir jetzt das ordnungsgemäße Verzollen für jeden Artikel bestätigen lassen (wohlgemerkt für jede Hose, Jacke etc., die bei teilbaren Waren über der Freigrenze liegt) und diese Bestätigungen für jedes einzelne Kleidungsstück mitführen? Und wie werden die dann zugeordnet? Über die Seriennummer meiner Jeans? ;)
Vielleicht kann diese Regelung auch im Reiseverkehr so ausgelegt werden, ich halte es aber für sehr unwahrscheinlich, da ich nicht sehe, wie das in der Realität funktionieren soll.

Bei Klamotten ist das nicht möglich. Aber bei allem technischem ist das so in der Praxis!

Ein Kollegen hatte ein I-Phone und ein MacBook in den USA dabei, hier gekauft, der deutsche Zoll hat das erstmal einbehalten. Entweder Zoll zahlen (sofort natürlich), oder da lassen und nachweisen, dass es hier gekauft wurde- was er auch tat und kurze Zeit später (wzwei, drei Wochen) hatte er sein Zeugs wieder!

Hättest Du fünf I-Phones und fünf MacBooks dabei, kann man das auch als Schmuggel auslegen, weil das nicht mehr übliche Mengen sind und dir unterstellt wird, du willst damit reibach machen!
 

admin

Administrator
Teammitglied
Die gesetzliche Regelung gibt ihnen aber das Recht, dies zu tun. Das sie das bei einer 2 Jahre alten Jeans kaum tun werden sehe ich auch so - sehe aber ebenfalls keinen Grund warum sie es bei einem 2 Jahre alten Laptop nicht tun sollten. Ich denke nicht, dass Du Dich da mit Deiner Beweisführung rausreden kannst - es liegt in ihrem Ermessen, bei welchem Gegenstand sie das nachprüfen und bei welchem nicht.
 
J

jroeben

Guest
Bei größeren Mengen ist das schon klar, mir war aber nicht bewusst (und ich kann es mir zumindest auch nicht vorstellen), dass bei Vorlegen einer z.B. 2 Jahre alten Kaufquittung aus den USA für z.B. ein iPhone tatsächlich nachberechnet wird.

Da habe ich dann wohl mit meinen Waren Glück gehabt.

Nur eine Frage noch:

Wie sieht es denn aus, wenn die teilbaren Waren aus z.B. auch einem iPod etc. bestehen? D.h. ich musste ihn vor 2 Jahren überhaupt nicht verzollen (da damals unter der Freigrenze), rutsche jetzt mit ihm aber über die Freigrenze? Wie wird das dann gehandhabt?
 

JürgenH

Well-Known Member
Ich schätze mal, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass du vor 2 Jahren Zoll bezahlt hast (oder den Apfel hier gekauft hast), wird Dir der I-Pod wohl zu Deinen Waren, die Du dann aktuell dabei hast, dazugezählt. Also so, als hättest du den gerade gekauft.

Die Zöllner sind v.a. auf die ganzen Apple-Dinger scharf und kennen da wohl kein Erbarmen, wenn Du nichts nachweisen kannst- wie mir mein Kollege bereichete. Er hatte lange mit denen Diksutiert.
Die sagen: Wenn Du das Ding hier gekauft hast, dann kannst Du das auch irgendwie nachweisen. Andernfalls: Zahlen! Bitter v.a. dann, wenn man das Gerät WIRKLICH hier gekauft hat!
 
J

jroeben

Guest
Naja, und vor allem auch bitter, wenn man das Gerät vor Jahren in den USA gekauft hat, dies per Rechnung nachweisen kann und es damals eben nicht verzollen musste, da es unterhalb der Freigrenze lag.
Wenn das wirklich so sein sollte, fände ich das ziemlich willkürlich und würde mir wohl allein aus Prinzip einen Anwalt nehmen.
Ja, ich als jemand, der immer ordnungsgemäß anmeldet ;).
 

TiPi

Moderator
Moderator
Thema Zoll.
Bei uns war das gestern gar kein Thema.
Wie üblich macht man sich halt seine Gedanken, sowieso wenn man doch ein bissel mehr als für 430€ geshoppt hat .
In Frankfurt angekommen hab ich gesehen, dass mit uns zwei weitere Maschinen aus USA gelandet sind (Chicago und NY). Na super, da werden die bestimmt stehen. Mein nächster Blick war direkt zum Zoll und da war gähnende Leere.
Ok, auch gut. Wenn niemand da steht, dann selber Schuld :mrgreen:.
Als wir jedoch Richtung Zoll gelaufen sind, entdecke ich doch tatsächlich ein Ehepaar welches ihre 4 Koffer im roten Zollbereich abgestellt hatten und den Telefonhörer in die Hand genommen haben :065: um den Zollbeamten zu rufen. Warum macht man das, wenn kein Zollbeamter weit und breit ist?
Wir wollten ja selber durch den roten Bereich gehen, aber ich ruf doch nicht extra einen Zollbeamten, wenn keiner da steht?? Oder seh ich da jetzt was total falsch:065:

Wie geil ist das denn :muha:
Mensch Jens. Hättest doch sagen können das Du nicht zum Forumstreffen kommen kannst, weil Du in den USA warst :009: :mrgreen:
 

JürgenH

Well-Known Member
Übrigens:
Wie man bei Jasmins Beitrag lesen kann ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass, wenn keiner da steht, man nichts anmelden muss und man "Glück" hatte.

Das ist eben nicht so. Gehst Du durch den grünen Ausgang sagst Du dem Staat nur, dass Du nichts anzumelden hast.

Pech hast Du aber, wenn es doch so sein sollte und Dich die Zöllner auf dem Weg zum Parkplatz aufschnappen und kontrollieren!
Denn die kontrollieren NICHT nur am Ausgang , sonder überall im Terminal und sie sind dazu auch berechtigt!

Hast Du dann Waren für mehr als 430€ dabei, hast Du ein Problem! Du musst erstmal verzollen, dann den gleichen Zollbetrag nochmals als Strafe zahlen und du bekommst eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung!

Heißt also:
Nur weil da keiner steht bedeutet das nicht, daß du aus dem Schneider bist, sobald man den grünen Ausgang durchquert hat! Die könnten auch irgendwo im Terminal auf Dich warten.

Der Zoll kann IMMER ünd ÜBERALL kontrollieren- nicht nur am Ausgang der Gepäckausgabe! Auch im Terminal, vor derm Terminal, auf dem Parkplatz....
Also vorsicht mit Aussagen wie: Wenn da keiner steht, selber schuld. Ist nämlich falsch.
 

JürgenH

Well-Known Member
Doch, hättest du machen müssen.
Telefon in die Hand nehmen und einen herbestellen, bzw. denen erzählen, dass Du waren von z.B. 500€ dabei hast und verzollen möchtest.
Wenn die keinen Bock haben zu kommen, dann ist es nicht mehr Dein Problem. Du hast Deine Pflicht getan und Waren angemeldet. Was der Zoll dann daraus macht ist die Sache des Zolls. Manchmal sind die auch kulant wenn man ehrlich ist und nicht versucht zu beschei..en.
 

Myakka River

Well-Known Member
Gerade gestern kam ein Bericht im Fernsehen, wo eine Frau ca. 6 Monate in Kanada war und die musste sämtliche Klamotten auspacken und denen sagen, wie teuer die jeweiligen Sachen ( Jeans`, Schal, T-Shirts--alles! ) waren!
Also auch bei längerem Aufenthalt nur 430 Euro frei. Das find ich ne Schwe.... ! Es ist doch klar, das man bei so einer langen Zeit neue Sachen kauft!!!
Ein Beispiel mit einem (glaube) 2 Jahre alten Laptop wurde auch gezeigt, derjenige war in der "Beweispflicht" dafür schon Steuern gezahlt zu haben, da er das nicht konnte (weil er es auch nie versteuert hatte) musste er einige Hundert Euro zahlen! Dabei haben sie auch erwähnt, dass das bis zu 10 Jahre gemacht werden kann!
 

Turbotobi76

Well-Known Member
Also auch bei längerem Aufenthalt nur 430 Euro frei. Das find ich ne Schwe.... ! Es ist doch klar, das man bei so einer langen Zeit neue Sachen kauft!!!

Komisch ich würde auch 2 Jahre auskommen ohne mir für mehr als 430€ neue Klamotten kaufen zu müssen. Bei entsprechender Qualität würde mir auch die hälfte reichen:brr:
Naja liegt vielleicht am Y-Chromosom:lach:

Gruß Tobias
 
F

floridamummel

Guest
Klar würdest du das. Als Mann.Obwohl nicht jeder Mann so sparsam ist.

Ich muss mich dann auch eher heimlich am Zoll vorbeidrücken......:035:Vielleicht sollte ich meine Kleidung demnächst in den Koffer einnähen:022:
 

Gilmore

Well-Known Member
Quittungen oder deren Kopien einfacher ist.

das bezog sich ja jetzt auf elektronische geräte.
wie sieht es allerdings mit klamotten aus? wenn mal bereits mehrfach drüben war und auch immer ganz gut eingekauft hat, kann der zoll im nachgang für ältere ware aus den USA ebenfalls verlangen, man solle eine nachweis erbringen, dass die sachen bereits verzollt worden sind?
danke im voraus.
 

JürgenH

Well-Known Member
Hast Du einen Nachweis, das alles ordnungsgemäß eingeführt und verzollt wurde, wird dir nichts mehr berechnet.

Aber im Grundsatz hat der Zoll auch Möglichkeiten, Dir Klamotten nachzuberechnen, wenn Du keine Nachweise hast und man davon ausgehen kann, das es diese Klamotten nur in den USA gibt.

Nur bei Klamotten ist es eben schwerer für den Zoll, denn man könnte diese ja auch hier gekauft haben. D.h. sie müssten Dich schon auf frischer Tat erwischen. Hast Du dann keine Rechung, wird im Netz recherchiert was die Produkte gekostet haben und es könnte für Dich dadurch teurer werden.
 
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